Ist das Bild einer Rechnung rechtsgültig?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

leider ist meine Antwort nicht ganz unabhängig, aber dafür richtig und ich hoffe sie hilft dir: Ja, eine Kopie des Kassenzettels ist für die Garantie und Gewährleistung rechtsgültig. Hintergrund ist einfach, dass jeder Zettel eine eindeutige Belegnummer enthalten muss (USt-G). Gleichzeitig sind Händler verpflichtet alle Belege (Ausgangsrechnungen) 10 Jahre aufzubewahren. Entsprechend kann der Händler immer nachvollziehen, ob die vorgelegte Kopie mit dem Original übereinstimmt. Übrigens: für die Gewährleistung muss ich nur nachweisen, dass ich das Produkt gekauft habe, der Zettel erleichtert diesen Nachweis nur. Grundsätzlich könnte ich aber auch einen Zeugen mitbringen oder bei Kartenzahlung den Kontoauszug. Und wenn ich eine Quittung auf Thermopapier habe und diese in der Buchhaltung aufbewahren möchte, bin ich sogar verpflichtet eine Kopie anzufertigen und kann das Original wegschmeißen.

Gerne kannst du dich bei weiteren Fragen auch noch direkt bei uns melden: support@reposito.com

Viele Grüße,

Philipp Hartmann Reposito (www.reposito.com)

Ich hab das BGB jetzt quergelesen. Da steht nirgends, dass man eine Rechnung zum Umtausch oder für sonst etwas benötigt.

Du musst im Ernstfall nur nachweisen können, dass Du das Ding auch gekauft hast, und eventuell welchen Preis Du bezahlt hast.

Exakt, so isses!!! DH!!!

Nein, es muss das Original vorgelegt werden.

aber, wie kann es dann sein das apps wie Reposito mit bildern arbeiten?

@sirbrightside

Wenn die das akzeptieren ist das deren Sache. Aber ein Händler kann sich weigern und auf das BGB verweisen.

@mineralixx

reposito ist eine app die rechnungen archiviert. sie archiviert dabei die bilder einer rechnung. angeblich ist das rechtsgültig. allerdings nimmt diese app ebenfalls den EAN code auf. diese app gehört zu einem verbund : http://verbraucher-apps.de/ dieser verbund wurde von unabhängigen medien : www ( . )netzpilot ( . )de gelobt.