ist das betrug wenn man die zollgebühren (einfuhrzoll) umgeht?

6 Antworten

Für einen Nylondealer aus Guangdong, aber eine halbseidene Artikelbeschreibung :-)

Wenn die Sendung (hier Warenwert) falsch deklariert ist, bedeutet das im Regelfall eine Einladung zum nächstgelegenen Zollamt mit der Aufforderung den tatsächlich gezahlten Kaufpreis nachzuweisen. Und im Fall von Ebayaktivitäten wird dies durch einen entsprechenden Ausdruck der erfolgreichen Auktion und den Zahlungsnachweis (Paypalabrechnung, Kontoauszug, Kreditkartenabrechnung) belegt.

Was der Händler da macht ist Beihilfe zur Hinterziehung von Abgaben (Steuerbetrug)... Und wenn man da bei solchen Händlern Käufe tätigt, wäre man gut beraten, den Händler darauf hinzuweisen, die Sendung korrekt zu deklarieren und sich die Email/Ebaykorrespondenz abzuspeichern....

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__370.html


Wer (also Du) einer Finanzbehörde (dem Zoll) über steuerlich erhebliche Tatsachen (den echten Kaufpreis) falsche Angaben macht (zu niedrigen Preis angibt) und dadurch Steuern verkürzt (weniger Zoll zahlt) wird bestraft (bei der Summe eine Geldstrafe). Auch der (erfolglose) Versuch ist strafbar.

Egal was der Verkäufer als "Service" deklariert, Du musst beim Zoll die Wahrheit sagen.

Das ist Steuerhinterziehung und wird für die etwas "dröppeligen" Käufer dadurch teuer, dass der Zoll bei der Einfuhr entweder den Wert derWare schätzt und entsprechend zur Kasse bittet, oder nach den korrekten Kaufbelegen die Einfuhrgebühren berechnet.

Mit anderen Worten:Dummenfang eines Verkäufers. Er hat die Kosten und den Aufwand anschliessend ja nicht.

das ist kein Betrug, sondern Steuerhinterziehung -- aber natürlich ebenso eine Straftat.

ja das ist legal da Lieferungen die unter einen bestimmten Preis liegen zollfrei sind. Deshalb werden fiktive Rechnungen erstellt sprich wenn ein Artikel 30 Eus kostet wird er mit 10 Euro Rechnung versehen und ist damit Zollfrei

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollbefreiungen/Aussertarifliche-Zollbefreiung/Sendungen-mit-geringem-Wert/sendungen-mit-geringem-wert_node.html

Sendungen mit geringem Wert Voraussetzungen

Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Sendungen von Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabenfrei (Artikel 23 und 24 Zollbefreiungsverordnung). Dies gilt für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Bei einem Wert zwischen 22 Euro und 150 Euro sind die Sendungen zwar zollfrei, aber nicht frei von Einfuhrumsatzsteuer. Hinweis

Bei der Feststellung, ob Wertgrenzen eingehalten sind, ist der Gesamtwert der Ware ausschlaggebend.

Entscheidend ist, welcher Betrag tatsächlich gezahlt wurde, um die Ware zu erhalten. Sollten im Rechnungsendbetrag Portokosten enthalten sein, werden diese nicht herausgerechnet.

Hiervon erfasst werden nicht nur durch die Deutsche Post AG beförderte Pakete, Päckchen, Briefe usw., sondern auch von anderen Dienstleistungsunternehmen (z.B. Kurierdienste) transportierte Sendungen.

Die Befreiung gilt bei direkter Versendung aus einem Drittland an einen Empfänger im Zollgebiet der Gemeinschaft, wobei die Sendung auch kommerzieller Art sein kann. Eine Sendung ist dabei die Warenmenge, die an demselben Tag von demselben Lieferanten an denselben Einführer abgesandt worden ist und von derselben Zollstelle abgefertigt wird, auch wenn diese aus mehreren Packstücken besteht.

Ausgenommen von der Zollfreiheit und damit auch von der Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer und anfallender Verbrauchsteuern sind jedoch:

Alkohol, einschließlich alkoholischer Getränke
Tabak und Tabakwaren
Parfüms und Eau de Toilette

Warenwert

Maßgebend für die Feststellung, ob die Wertgrenze von 150 bzw. 22 Euro eingehalten wurde, ist der Warenwert einschließlich der ggf. enthaltenen ausländischen Umsatzsteuer.

Entscheidend ist, welcher Betrag tatsächlich gezahlt wurde, um die Ware zu erhalten. Sollten im Rechnungsendbetrag Portokosten enthalten sein, werden diese nicht herausgerechnet. Beispiel

Artikelpreis: 21,90 Euro Versandkosten: 5,00 Euro Gesamtwert: 26,90 Euro

Resultat: die Wertgrenze von 22 Euro ist überschritten, es sind Abgaben zu erheben.

@newcomer

Entscheidend ist, welcher Betrag tatsächlich gezahlt wurde, um die Ware zu erhalten.

@newcomer

z.zt. liegt das gebot bei 223,22€, kann aber mehr werden...sind ja noch 3 std. bis auktionsende.

@kirschloorbeer

na da werden sicher Zollgebühren anfallen da die Rechnung viel höher ausfällt. Würde entweder nicht mehr mitsteigern oder es ist trotzdem noch mit Zollgebühren günstig dass es sich rentiert

@newcomer

mir ist das nur aufgefallen, mitbieten wollte ich nicht.