Ist das Betrug wenn ein Ebay verkäufer schwarz auf weiß erwähnt das seine Uhr seit 2 Jahren in gebrauch ist und sie einwandfrei funktionierte und ...?

Um welche Uhr geht es? Fotos? Preis?

In meiner vorherigen Fragen kannst du nachsehen, es ist die Skagen Uhr die silberblaue wurde mir verkauft für 80€

7 Antworten

Jemand absichtlich zu täuschen ist Betrug wenn das Opfer geschädigt wird und der Täter n Vorteil bekommt oder sich erhofft.

Er hat sich aber recht clever ausgedrückt.

Passen der alte Kaufbeleg und Uhr überhaupt zusammen? Wer schon so täuscht, dem trau ich auch zu ne gestohlene Uhr zu verkaufen.

Wurde in dem Kaufbeleg (was ist das für ein Beleg wenn er die Uhr auch selbst von Privat kaufte?) die Uhr als neu/neuwertig verkauft?

Bei einem Privatverkauf gibt es kein Widerrufsrecht, dass muss nicht erwähnt werden dass es das nicht gibt.

Es gibt aber die Gewährleistung (Sachmängelhaftung). Das es sie gibt muss bei einem Privatverkauf auch nicht erwähnt werden. Der private Vk kann diese aber ausschließen. Das muss nachweislich erwähnt werden, vor Vertragsabschluss. Die Nachweispflicht hat der Verkäufer.

Der Käufer hat aber bei einem Gewährleistungsfall die Nachweispflicht. Bei einer Uhr die als neuwertig verkauft wird, ist der Nachweis nicht schwer wenn sie schon offensichtlich gebraucht aussieht.

Nachteilig für dich: du hast sie gesehen und mitgenommen, es quasi akzeptiert.

Eine Uhr die vor 5 Jahren gekauft wurde und erst vor 2 Jahren mal getragen wurde kann es natürlich geben. Auch kann es stimmen dass er die Uhr nur selten trug, man weiß ja nichts über den Besitzer vor ihm. Von daher clever ausgedrückt. Hier kommt es also drauf an wie der Verkäufer reagiere konfrontiert mit der zeitlichen Diskrepanz und dem fragwürdigen Zustand. Hat er es nachvollziehbar erklären können oder fing er an sich erwischt zu verhalten?

Betrug ist strafrechtlich, deine Ansprüche aber zivilrechtlich. Und der der was will muss es nachweisen können. Hast alles schriftlich? Bei mündlich immer n Zeugen dabei haben. Und bei teureren Geschichten n schriftlichen Kaufvertrag aufsetzen den beide unterschreiben.

Zweimal getragen wie neu, das ist keine Aussage über das Kaufdatum, sondern über den Zustand. In meinen Augen kein Betrug.

Es kann wahr sein, dass der Verkäufer die Uhr erst 2 Jahre in Gebrauch hatte (also nutzte oder trug) und diese dennoch 5 Jahre alt ist. Also ich meine, Uhr gekauft und in die Schublade gelegt, nach drei Jahren wieder entdeckt und dann 2 Jahre getragen.

Ich sehe in diesen Angaben weder Betrug noch einen Widerspruch.

Und: Wenn ich einen Gegenstand nicht kaufen möchte, dann lasse ich ihn mir auch nicht aufzwingen.

Alles gut.

Letztendlich ist es egal wie die Umstände beim Kauf waren. Es gab ein Angebot und du hast es angenommen. Du hast eine gebrauchte Uhr gekauft, das wird sicherlich auch im Preis sichtbar gewesen sein, den du bezahlt hast.

Quartzuhren laufen entweder oder laufen nicht. Ein bisschen laufen gibt es nicht.

Man kann also nur die Batterie wechseln oder bei Schaden einen Werktausch vornehmen. So ein Werktausch kann dann irgendwann ab 7 Jahren oder sogar erst 25 Jahren nötig sein. Diese Uhren laufen Ölfrei und daher wartungsfrei. Eher sieht die Uhr von außen total verratzt aus, bevor ein Werktausch nötig sein wird.

Also einfach eine neue Batterie rein und hoffen, dass sie läuft.

Letztendlich ist es ja nur eine Modeuhr. Für den Moment, nicht von Dauer. Kratzer und Abnutzungen werden schnell sichtbar sein.

Also vergiss jetzt dieses Ärgernis um den Verkäufer und wer am Ende Recht hat.

Gerne Fragen!

U7rmacher

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Betrug ist es eher nicht, dafür sind die Hürden sehr hoch, hier wird der Nachweis nicht möglich sein.

Allerdings klingt es nach arglistiger Täuschung. In diesem Fall könntest du den Kaufvertrag vernichten und das Geschäft rückabwickeln.