Ist "Bulle" eine Beleidigung?

10 Antworten

Nicht immer. Es kommt immer darauf an, ob das Wort auch als Beleidigung gemeint ist.

Ursprünglich war es keine.

Niederländische Landjäger wurden "Bohler" genannt, was soviel bedeutet wie "kluger Kopf".

Wann daraus dann "Bulle" wurde und man es abwertend als Bezeichnung für Polizisten verwendet hat, ist nicht eindeutig nachvollziehbar.

Wer heute einen Polizisten "Bullen" nennt, hat ihn damit beleidigt.

Bei Polizeibeamten ‚ja‘

Aber zum Bullen auf der Weide darf ich doch auch Polizist sagen, oder? xD

@LisaAustria

Der wird dich zumindest nicht anzeigen

stellst du dich an den Zaun und brüllst ‚pooolizist!‘ über die Weide und die Cops kommen vorbei, wäre ich SEHR vorsichtig mit meiner Wortwahl

@LisaAustria

Darfst du. Aber vielleicht fühlt sich der Bulle dann auch beledigt...

Nicht immer. Kommt stark auf den Kontext an. Meist dürfte der Kontext jedoch so gelagert sein, dass es durchaus als Beleidigung gewertet wird.

https://www.juraforum.de/ratgeber/ordnungswidrigkeiten/was-kostet-eine-beamtenbeleidigung

Ich finde den Verweis für sehr unglücklich, da es in Deutschland den Straftatsbestand der Beamtenbeleidigung nicht gibt.

Es wird bei der Beleidigung (§ 158 StGB) nicht zwischen Beamter oder Nicht-Beamter unterschieden.

In Österreich ist das ebenfalls so. Dort geht es um § 115 StGB.

@qugart

Dein § stimmt aber auch nicht. 185 ist schon richtig. In dem Link ist außerdem zu lesen, dass es keine RECHTLICHE Definition einer Beamtenbeleidigung gibt und die Strafe gemäß der Beleidigung nach § 185 geahndet wird.

Er sagt also, es gibt eine Beamtenbeleidigung, es gibt aber keinen rechtlichen Unterschied IM STRAFMASS zwischen dieser und einer anderen Beleidigung. Und ds ist auch ok so.

Denn einen wesentlichen Unterschied gibt es. Die Beleidigung eine Nicht-Beamten ist ein reines Antragsdelikt. Die des Beamten ein Offizialdelikt. Darum darf man diese Beleidigung auch durchaus Beamtenbeleidigung nennen, obwohl das Strafrecht keinen Unterschied macht.

@Sirius66

Nochmal: Ich finde den Verweis für sehr unglücklich, da es in Deutschland den Straftatsbestand der Beamtenbeleidigung nicht gibt.

@qugart

Nochmal: dein Paragraph stimmt trotzdem nicht.

@Sirius66

Tippfehler anyone?

Bulle ist die korrekte Bezeichnung eines männlichen Rinds. Ich glaube nicht, dass es sich dadurch beleidigt fühlt.