Ist bei einer Rollerversicherung jede Person versichert?

4 Antworten

Bei PKW ist i.d.R. die Angabe des Fahrerkreises - z.B. VN/Partner - gefragt. Bei Zweirädern nicht. Grundsätzlich gilt bei Kfz das Prinzip der Gefährdungshaftung. Im Falle eines durch den Betrieb des Rollers verursachten Schadens tritt also die Versicherung für den Schaden ein. Ob in diesem Zusammenhang der Fahrer in Regress genommen werden kann, ist im Einzelfall zu prüfen (z.B. fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, fahren unter Alkoholeinfluß, Betriebserlaubnis erloschen wegen unzulässiger Veränderungen am Fahrzeug, grobe Fahrlässigkeit etc).

Bei der Versicherung ist der Roller sowie der durch Ihn verursachte Schaden versichert. Der Versicherungsnehmer muß nicht der Halter oder Besitzer des Fahrzeuges sein und ob ein Fahrer in einer Rollerversicherung ausgeschloßen ist (gibt ja 500 ccm Roller) kann dir nur Dein Versicherungsvertrag sagen. Gibt ja Versicherungen für Fahrer >23 etc.

So lange der Fahrer die entsprechende Fahrerlaubnis besitzt und mit der Versicherung keine speziellen Klauseln und Einschränkungen bezüglich des Fahrers abgeschlossen sind, tritt die Versicherung ein.

eine rollerversicherung ist eine Sachversicherung und keine Personenversicherung...

also ist der Roller versichert, wenn der Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis besitzt

Hm, ich dachte, in der Haftpflicht ist die Haftpflicht des Halters (und der Fahrer) versichert? Bei Kasko stimmt natürlich, was Du sagst.