Ist auf Anime-Musik kein Copyright?

4 Antworten

Selbstverständlich geniessen Songs aus Dragonball und Detektiv Conan einen urheberrechtlichen Schutz und dürfen von Dritte nicht auf YouTube verbreitet werden, ausser:

  • man hat eine Erlaubnis von den Rechteinhabern erhalten (§ 31 UrhG) oder
  • der Urheber bereits seit 70 Jahren gestorben ist (§ 64 UrhG) oder
  • die Musikstücke nur als Zitat verwendet werden (§ 51 UrhG).

Mois hat sehr wahrscheinlich keinen Erlaubnis erhalten, aber auch hier gilt

Wo kein Kläger, da kein Richter

Da is immer copyright drauf. Abet sehr unwahrscheinlich dass das Content ID bei YT BGM Music aus 1989 Dragonball erkennt und claimed. Auch noch sonen kurzen Ausschnitt... bei modernen animes, vor allem bei liedern, openings, ist es wahrscheinlicher

Es kommt drauf an aber recherchiere besser. Einige soundtracks sind ganz normale Songs von Künstlern (bevor es die animes gab) und da ist meistens copyright drauf

  1. Solange Quellenangaben vorhanden sind, ist alles ok.
  2. YouTube also ContentID erkennt keine Musik-Clips unter 10sek.
  3. Claimen können sie dich. Nicht mehr.
  1. Sind‘se nicht.
  2. Die gehen aber Minutenlang - Den ganzen Song lang
  3. Warum tun sie das nicht?

Das stimmt nicht ganz, die Verläge können dich dann verklargen, das ist julien bam bei "Songs in real life" passiert und er musste sehr hohe Beträge bezahlen, auch wenn man ein sehr kleiner YouTuber ist, sollte man aufpassen, bevor man plötzlich tausende an Euros bezahlen muss oder verklagt wird...ich wär da immer sehr vorsichtig