Ist Arbeitsvertrag nichtig, wenn Arbeitnehmer am 1. Tag wg. Krankheit nicht erscheint?
Fall: Ein Arbeitnehmer teilt dem Arbeitgeber einen Tag vor Beginn des Arbeitsvertrages (der schon unterschrieben wurde) mit, er könne nicht kommen, da er einen Unfall gehabt habe und nun 3 Monate krank geschrieben sei. Frage: - Ist der Arbeitsvertrag nichtig oder dennoch zustande gekommen? - Gibt es dafür gesetzl. Bestimmungen oder "nur" gerichtliche Entscheidungen?
2 Antworten
Mit der Unterschrift ist der AV gültig. Wenn man gleich am ersten Tag erkrankt, dann bekommt man für die ersten 4 Wochen Krankengeld von der Krankenkasse und dann weiter 6 Wochen Lohnfortzahlung vom neuen Arbeitgeber. Es sei denn, der Arbeitgeber erklärt das Arbeitsverhättnis vorher für nichtig.
Eigentlich nicht, wie schon gesagt, mit der Unterschrift ist er gültig. Aber er kann in der Probezeit den AV beenden.
Es gibt eine Möglichkeit den Arbeitsvertrag für nicht zustande gekommen zu erklären, wenn man einen entsprechenden Passus im Arbeitsvertrag stehen hat. Dieser Paragraph greift aber nur, wenn der neue Arbeitnehmer unentschuldigt und ohne jeglichen Hinweis seinem neuen Job fernbleibt (passiert komischerweise häufig in CallCentern).
Ansonsten würde in Deinem Fall sicherlich die Kündigung während der Probezeit fallen, da man keine Angabe von Gründen benötigt und während der 2 Wochen Kündigungsfrist in der Probezeit eh Krankengeld oder Hartz4 greift.
Ja, aber kann der Arbeitgeber den Vertrag für nichtig erklären? Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage?