Ist Luft aus Autoreifen lassen eine Straftat?

18 Antworten

"Auf See und vor Gericht bist du in Gottes Hand"

das kommt immer auf den Richter an. Sehr wahrscheinlich wird es aber eine Sachbeschädigung darstellen (besonders wenn der Reifen kaputt geht, oider die Felge leidet).

auch kann es sein, dass durch die Nicht Nutzbarkeit des Autos oder durch die Reparatur Kosten entstehen, die dem Verursacher zivilrechtlich auferlegt werden können.

LG

Ich denke mal das kann ziemlich gefährlich werden, wenn der Betroffene das nicht bemerkt und beim Fahren einen Unfall hat deshalb. Ich würde das nicht als "Scherz" ansehen!

So etwas sehen Gerichte als Sachbeschädigung, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und wenn was passiert als gefährliche Körperverletzung oder Todschlag, im allerschlimmsten Fall sogar als versuchten Mord oder Mord an.

Klar ist das strafbar, stell dir nur mal vor der Betroffene Autofahrer würde einen Unfall bauen, da musst du dann in der Pflicht sein und es gestehen, lass es lieber!

Hallo crazymaria,

durch das herauslassen der Luft, besteht die Gefahr, dass der Fahrer dieses beim Einsteigen nicht bemerkt und ein Fahrzeug führt, dessen Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist.

Rechtlich begeht derjenige der die Luft aus dem Reifen gelassen hat eine Straftat nach folgender Rechtsgrundlage:

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 § 315b StGB - Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr 

(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

  1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
  2. Hindernisse bereitet oder
  3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 

(2) Der Versuch ist strafbar. 

(3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. 

(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 

(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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Damit dieser Straftatbestand erfüllt ist, bedarf es noch nicht einmal, dass der Fahrer wirklich das Fahrzeug in Bewegung setzt. Es langt, dass man es billigend in Kauf nimmt, dass durch die Tat Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden.

Desweiteren nimmt der Täter billigend in Kauf, dass der Reifen durch die Tat selber oder wenn der Fahrer ohne Luft losfährt beschädigt werden. Dadurch ist der folgende Straftatbestand erfüllt

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§ 303 StGB - Sachbeschädigung 

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert. 

(3) Der Versuch ist strafbar.
 

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Selbst wenn der Täter nicht einmal damit gerechnet hat, dass durch die Tat Menschen zu Schaden kommen, kann das strafrechtliche Folgen haben. 

Ist die Tat Ursächlich für einen Unfall bei dem ein oder mehrere Menschen verletzt wird dem Täter folgender Straftatbestand vorgeworfen

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§ 229 StGB - Fahrlässige Körperverletzung

Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft
 

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Hat der Unfall zur Folge, dass eine Person verstirbt, sind wir schon bei folgendem Straftatbestand:

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§ 222 StGB - Fahrlässige Tötung

Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 

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Was ich zwar für unwahrscheinlich halte, aber durchaus nicht unmöglich ist, ist dass man dem Täter nachweisen kann, dass er die Luft in der Absicht aus dem Reifen gelassen hat, dass ein Mensch zu Schaden kommt, währe auch eine Verurteilung wegen:

  •  § 224 StGB - gefährlicher Körperverletzung
  • § 211 StGB - Mord
  • § 212 StGB - Totschlag

möglich.

So eine Tat ist also alles andere als nur ein böser Scherz und das sehen die Richter auch so. Durch so eine Aktion ärgert man nicht nur den Fahrer, sondern gefährdet die Sicherheit im Straßenverkehr und somit Leib und Leben von Menschen.

Schöne Grüße
TheGrow