Islamischer Ehevertrag - Rechtsgültigkeit in Deutschland

3 Antworten

Eine rechtlich schwierige Frage. Wenn die Frau Deutsche ist und die Ehe in Deutschland standesamtlich rechtsgültig geschlossen wurde ist das für die deutsche Rechtsprechung zunächst maßgeblich. In wieweit ein zusätzlicher islamische Ehevertrag in Deutschland zivilrechtlich einklagbar ist, ist im Detail zu klären und hängt von vielen Bedingungen ab. Ich würde sagen, wenn der Vertrag als Ehevertrag schliftlich vorliegt, nach deutschem Recht auf korrekte Weise als zivilrechtlicher Vertrag zwischen beiden Eheleuten zustande gekommen ist  und seine Bestimmungen nicht zwingendem deutschen Recht widersprechen, dann sollte der wie jeder andere Ehevertrag gelten. Das ist dann aber alles im Einzelfall zu klären und hängt auch von dem Land ab, in dem der Ehevertrag geschlossen wurde.

Die Brautgabe bzw. Mahr ist für die Heirat, nicht für die Scheidung. Allerdings kann es sein, dass Dein Mann diese bei Scheidung zurückverlangen kann u. U. Und sollte er dies bei der Heirat nicht gezahlt haben, so ist diese spätestens bei Scheidung fällig so weit ich weiß. Wenn er es jetzt nicht zahlen kann weil Du evtl. zu viel verlangst, dann berücksichtige doch was er wirklich in der Lage ist zu geben.Wenn jemand reich ist, na gut dann kann er seiner Frau auch einen guten Teil geben, aber wer wenig hat, sollte meiner Meinung nach sich nicht verschulden bei seiner eigenen Frau. Manchmal macht etwas nicht materielles sogar noch mehr Freude.

So ganz sicher scheinst Du Dir nicht zu sein mit der Heirat oder? Hast Du Zweifel?

Und was das deutsche Recht vorsieht kann Dir eher ein Rechtsanwalt beantworten. Nehme an, dass man den Ehevertrag hier beglaubigen lassen kann,

Ich würde sicherheitshalber den Ehevertrag in Deutschland notariell beglaubigen lassen. Dann weißt Du auch gleich, ob alle Punkte auch in Deutschland gültig sind.

Ehevertrag in Deutschland nur beim Notar.

Und Achtung: Wenn er vor Eheschließung unterschrieben wird, ghilt er ab dem Tag der Eheschließung. Wenn er auch nur einen Tag nach der Eheschließung unterschrieben wird, tritt seine Gültigkeit erst  nach einem Jahr ein!