IP Adresse als Beweis?

5 Antworten

Das kommt drauf an, Wann nach der Tat ermittelt wird. In 6 Monaten wird meine IP nicht mehr zurückverfolgen können.

Wurde früher gemacht wird es nun als beweis gewertet?

@AndreasKleinman

Stell das nächste Mal bitte die Frage gleich komplett. mit Zeitangaben und so.

Die Polizei wird niemanden den PC durchforsten, weil Du behauptest, "der hat mir vor 9 Monaten eine Download Lizenz abgezockt".

Die haben echt gelegentlich wichtige Sachen zu tun. Das was Du hast ist Mumpitz.

Nur wenn sie eine richterliche Erlaubnis haben, vom Provider die personenbezogenen Daten abzufragen, der im besagten Zeitraum diese IP-Adresse zugeordnet war.

Wenn zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dass tatsächlich ein Rechner die Straftat begangen hat, die in dem entsprechenden Zeitraum diese IP-Adresse hatte und der Provider belegen kann, dass sie im selben Zeitraum dir zuegordnet war, dann reicht das als Beweis.

Allerdings auch nur, wenn Du nicht beweisen kannst, dass auch jemand Anderes die Straftat begangen haben kann.

Konkret und (mehr oder weniger) zuverlässig kann das aber nur ein auf das Thema spezialisierter Anwalt mit allen Informationen sagen.

Wenn der IP-Adresse keine Straftat nachgewiesen werden kann, sie also nur lokal oder über einen Server begangen wurde, der die entsprechenden Daten nicht vorhält, dann muss konkret ein Beweis auf dem lokalen Rechner gefunden werden.

Der betroffene Rechner kann auch beschlagnahmt werden, aber auch nicht einfach so. Ich mein, es muss ein begründeter Verdacht oder ein Durchsuchungsbeschluss vorliegen.

So oder so: Du bist nie verpflichtet, das Passwort heraus zu geben. Allgemein bist Du nie dazu verpflichtet, dabei zu helfen, dir eine Straftat nachzuweisen.

Ach ja:
Ich bin kein Anwalt, ich lese nur das Eine oder Andere speziell zum Thema IT-Recht und merke es mir eben.

Dazu müsstest du konkretere Angaben machen um welchen Vorfall es überhaupt geht. Wie weist du einen Betrug mittels einer IP-Adresse nach?

Spieler A zieht B Kekse ab, Spieler B geht zur Polizei die findet von Spieler A die IP raus und ladet sie vor.

Aha.....da🍪🍪🍪🍪🍪 gehts dir besser?

@Kathyli88

Das beantwortet meine frage nicht, danke dennoch.

@Kathyli88

@Kathyli Sind das Kekse oder Pizza? Hast Du noch welche?

Um es mal zusammenzufassen, IP-Adressen können zurückverfolgt werden, Namen der Anschlussinhaber welche zur Tatzeit diese IP-Adresse hatten, lassen sich über den Provider ermitteln, vorausgesetzt man besitzt einen Gerichtsbeschluss dafür. Trotzdem könnte man behaupten, nicht zu wissen welche Person im Netzwerk den Betrug verübt hat.

Müssen konkret Sachen gefunden werden. Kann ja jeder gewesen sein.

Kann jeder gewesen sein, klar... Aber es haftet der Eigentümer des Anschlusses für Handlungen aus seinem Netz. Und von welcher IP die Betrugshandlung ausging lässt sich durch die Webseite etc. nachvollziehen. Den Namen des Anschlussinhabers bekommst du dann via Gerichtsbeschluss vom Provider. Natürlich brauchen sie um diesen zu erwirken, erstmal einen begründeten Verdacht... Zu Zeiten der NSA kennt ja aber sowieso jeder deinen Suchverlauf ;)

@DoBeScOBe

Muss mich nochmal korrigieren... Das immer der Anschlussinhaber haftet war nicht ganz richtig. Es gibt ja seit einer Weile keine Störerhaftung mehr für öffentliche WLANs besteht. ;)