Inwieweit ist der Besitz von Präparaten ohne Papiere erlaubt?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nach meiner Einschätzung, auch hier http://www.dlv.de/grafiken/210/Fachmarkt/Dr_Rinke/UJ_05_09.pdf so beschrieben, darf man Präparate bestimmter Greifvögel, die dem Deutschen Jagdrecht unterliegen (aber ganzjährig geschont sind - somit auch nicht erlegt werden dürfen) privat besitzen, auch verschenken - verkaufen aber nur mit EG-Bescheinigung. Präparate von Nachtgreifvogel - wie Eule- dagegen ohne Papiere nicht mal besitzen. Hier dürfte man nicht mal Federn davon zuhause haben. Die Ausnahme, die Du bereits kennst, wäre:

Keine Genehmigung ist erforderlich, wenn es sich um eine Antiquität handelt. Dies ist immer dann der Fall, wenn das Präparat mehr als 50 Jahre vor Inkrafttreten der EG-Verordnung (also vor dem 1. Juni 1947) erworben wurde.>

Der sicherste Weg, in Erfahrung zu bringen, was Du besitzen, verschenken oder wie auch immer verkaufen darfst - oder was nicht, wäre der zur Naturschutzbehörde. Auf die Gefahr hin, daß Du die Nachtgreifer abgeben müsstest, denn bei diesen ist es sehr unwahrscheinlich, daß sie ohne Papiere in Privathand bleiben dürfen. Das wäre schade, aber unvermeidbar.

Danke für die Antwort, damit bin ich schon um einiges schlauer! Auch wenn ich die Regelung relativ unsinnig finde, da ich im Nachhinein nichtmehr nachweisen kann, ob das Tier nun von einem Jäger stammt oder nicht, werde ich mich dieser wohl beugen ;)

@Anonymousxyz

Bitte, gern geschehen. ; )

Ich kann Dich gut verstehen, werde auch ich ab und an zu solchen Haushaltsauflösungen gebeten. Man denkt, daß ich als Jägerin diese Präparate an mich nehmen solle/dürfe/könne. Leider sind auch uns bei einigen die Hände gebunden. Es ist schade, aber nicht zu ändern. Doch möchte ich dazu noch bemerken, daß manche dieser Präparate entweder in Museen gehen oder der Ausbildung dienen (also an Schulen verliehen werden). Wenigstens das. Solltest Du evtl. selbst nachweisen können, daß sie zur Ausbildung gebraucht werden? Nein, oder? Denn dann könnte man evtl. die Präparate behalten.

Auf alle Fälle danke ich Dir für den Stern, und wünsche viel Glück bei der Behörde!

Also ma mus nachweisen können ob es zu der Zeit in der die Präperate erworben wurden sie keiner Handelssperre bzw. Herstellungsverbot aufgrund von Tierschutzbestimmungen unterlagen. Zudem muss nachgewiesen werden dass sie falls exotisch Zoll und Steuerbedingungen erfüllt haben und sämtlichen sonstigen auflagen entsprechen

Hallo Stonedman! Danke erstmal für die Antwort! Die Tiere sind alle heimisch, exotisch ist nichts davon. Wie bereits in der Ausgangsfrage erwähnt, existieren keine Papiere, bzw sind keine mehr zu finden, daher kann ich auch nichts mit genauer Jahreszahl nachweisen. Können Sie mir einen Tipp geben, wo ich herausfinden kann, welche Tierart wann von Herstellungsverboten oder Handelssperren betroffen war oder aktuell ist? Gelten die von Ihnen genannten Bedingungen auch für den Besitz oder nur für den Verkauf? Wenn ja, muss ich die Präparate also entsorgen?