Inwieweit darf der Arbeitgeber die Teilnahme an einer WhatsApp Gruppe verlangen?

4 Antworten

leg dir ein arbeits-handy inklusive seperater nummer zu. oder eine zweite simkarte falls dein handy 2 simkarten unterstützt. mit dieser zweiten nummer trittst du dann der whatsapp gruppe bei. und nach feierabend gehst du offline.

sofern es nicht anders im arbeitsvertrag geregelt ist kann er nicht von dir verlangen außerhalb deiner arbeitszeiten an einer arbeitsgruppe teilzunehmen. feierabend ist feierabend.

Höhstens wenn es sich um Diensthandy handelt, kann er dich nicht nötigen, mit deinem privaten Telefon an solchen Gruppen teilzunehmen.

Er darf es gar nicht verlangen. Das geht ihn nichts an.

Freiwillig noch Fragen 😎

Es sei denn es handelt sich um das Firmenhandy.