Inwieweit arbeiten die Privaten Arbeitsvermittler mit dem Arbeitsamt zusammen?

5 Antworten

ich bin grad zu faul das zu lesen, aber um ehrlich zu sein - es gibt nicht mal informationsaustausch zwischen arbeitsamt und jobcenter, also kannst du dir sicher denken, wie UNÜBERSICHTLICH UND UNFÄHIG das alles ist...

Den angebotenen Job kannst du NICHT ablehnen, dann wirst du sanktioniert. Aber: Meist existiert dieser Job gar nicht und die wollen dich nur in der Vermittlungsliste haben für andere Billigjobs.

Merke: Niemals den personalausweis kopieren lassen (er enthält eine Berechtigungsnummer, der es ihnen ermöglicht in deinem Namen weiterzusuchen und dich zu vermitteln). Deren Fragebogen NICHT ausfüllen, alternativ ausfüllen aber im Kleingedruckten dein Einverständnis zur Datennutzung streichen und ergänzen, dass du ausdrücklich auch einem Informationsaustausch zwischen Arbeitsamt und Zeitarbeitsfirma untersagst. Beim Job angeben, dass du dich NUR auf die ausgeschriebene Stelle (Nummer eintragen vom Vermittlungsvorschlag) bewirbst und auf nichts anders.

Warum die Arbeitsämter das machen? Korruption. Kriegst du einen richtigen Job, noch dazu vielleicht selbst gesucht, kommt keine erfolgreiche Vermittlung in die leistungsakte des Vermittlers. Vermittelt der Beamte dich dagegen jeden Monat neu an eine andere Stelle, so hat er 12 Vermittlungen im Jahr geschafft und steigt auf der Karriereleiter nach oben. Übrigens meistens auch noch so, dass du GERADE SO NICHT aus dem leistunsbezug rausfällst, sodass du weiterhin unter Druck gesetzt werden kannst und Daten über dich erhoben. Je länger du arbeitslos bist, desto mehr Gelegenheit haben die, deine Akte negativ über dich zu füllen, sodass du da nicht wieder raus kommen kannst.

Abgesehen davon gibts zwischen Zeitarbeitsfirmen und Jobcenter auch Koalitionsverträge....ob dabei Gelder fließen weiß ich aber nicht. Habe so einen noch nicht in die Hand bekommen.

Wenn die Zeitarbeitsfirma dem Arbeitsvermittler im Jobcenter sagt, du hast dich schlecht beworben, kriegst du dort eine Sanktion und der Vermittler hat Zielvorgaben, wieivele Menschen er sanktionieren muss, damit der Staat Geld spart. Ob diese Sanktionen rechtmäßig sind, danach fragt keiner mehr. Zu wenig Menschen wehren sich...und es ist auch schwer, da die Behörde die Akten schreibt.

PuzzlesChoice  20.08.2013, 12:51

Für einen Vermittelten bekommt der Privatvermittler zwischen 2000-2500 €

guinan  20.08.2013, 12:57
@PuzzlesChoice

Danke. Die Frage ist, ob das JOBCENTER auch Gelder bekommt vom Privatvermittler oder ob deren Gewinn alleine in der geschönten Statistik und in der Erfüllung der Zielvorgaben (möglichst oft vermitteln und damit beruflich aufsteigen) liegt.

Ich war mal bei ner privaten Jobvermittlung. Hab aber vom Jobcenter dafür einen vermittlungsgutschein beantragen müssen, da die private Geschichte ja immer Geld kostet. Da musst du beim Amt fragen ob die dir so einen geben. Wenn du ablehnst musst du einen nachvollziehbaren Grund nennen (ich meine schriftlich auf der Rückseite des vermittlungsvorschlages). Da darf dann aber nicht "die Arbeitszeiten sind mir zu früh oder der Kollege passt mir nicht" drinstehen. Das müssen Gründe sein wie ein zu langer arbeitsweg über mehrere Stunden oder gesundheitliche Gründe (natürlich mit Attest) einfach Gründe die vom Jobcenter nachvollziehbar sind. Und das kommt dann glaub auch auf den Sachbearbeiter an.

grashalm32  20.08.2013, 12:46

Klar...ne Sanktion kann Dir dann auch drohen. Aber wenn du diesen Job nicht machen KANNST weil er dich gesundheitlich beeinträchtigt dann musst du den auch nicht machen. Soweit vom Arzt abgesegnet

Moin,

der priv Arbeitsvermittler wird von DIR beauftragt und rechnet dann, wenn er dich erfolgreich vermittelt hat über den Vermittlungsgutschein mit dem Jobcenter ab.

Der beko,,t auch NUR sein Honorar aus dem VGS wenn er dich wirklich in ein richtiges Arbeitsverhältnis vermittelt.

DU als Auftraggeber musst also aufpassen dass du den Dienstleistungsvertrag mit dem Vermittler richtig gestaltest.

Bei dem priv Vermittler kannste quasi ablehnen o. annehmen, was du willst.

Wenn du aber bei der Vertragsgestaltung gepennt hast, wird der Vermittler sein Honorar irgendwann von DIR fordern, wenn du ständug ablehnst.

Der sagt dann:

"ICH erfülle meinen Dienstleistungsvertrag und vermittle dem "Kunden" zumutbare Stellen und Arbeitgeber."

Wenn du vertraglich nicht GENAU vereinbart, o. ausgeschlossen hast, was der für dich machen soll, macht es sich der Vermittler logischerweise einfach und schickt dich zu Leihbuden.

Rechtlich gilt das leider als zumutbar.

Mein Rat:

Du hast einen Dienstleistungsvertratg mit dem priv Vermittler, den kannst du kündigen. - solltest du auch.

Wenn du weiterhin über ne priv Arbeitsvermittlung nach nem Job suchen willst, sollteste nochmal Rücksprache mit deinem Sachbearbeiter beim Jobcenter halten, ob der jetzige VGS noch gültig ist, o. obs n Neuen gibt.

Mit gültigem VGS gehst du dann zu einem o. mehrere Vermittlern.

Da legst du NUR die KOPIE vor, keinesfalls das Original. - Dazu rät auch das Jobcenter, jedenfalls is das hier so.

Du kannst dann den Dienstleistungsvertrag mit denen selbst bestimmen. - DU bist ja Auftraggeber des Vermittlers.

Ich würde z.B. inn den Vermittlungsvertrag aufnehmen:

KEINE Vermittlung in Zeitarbeit.

berufsnah, - Was du halt bist.

Std Lohn (angemessen) Das, was halt in dem Beruf üblich ist.

Z.B. Berufsnah als Facharbeiter im Metall- bzw Schlosserbereich.

StdLohn z.B. mind. 13€

Radius höchstens (was deine Mobilität hergibt) z.B. 20 Km Entfernung zum Wohnort.

Damit hat der vermittler einen Sonnenklaren Auftrag, was er zu tun und zu lassen hat.

Du gehst ja auch nicht in n Geschäft und sagst da: "Ich suchen Fernseh."

Sondern du sagst da auch, was du erwartest.

Bei nem Makler, nix anderes ist son priv Jobvermittler, ist das auch so, da sagste ja auch was du willst.

Da sagt keiner nur ich suche ne Wohnung, sonderm ganz klar, was der Kunde sucht.

Wenn einer n makler beauftragt mit der Sucher einer Erdgeschosswohnung mit Terasse, Garten und eröaubter Hundehaltung, dann kann der Makler auch nicht ne Dachgeschossbude anbieten.

Wie gesagt: Genauso klar und eindeutig musst du dem Priv Vermittler sagen was du willst.

Die Einschränkungen und Ansagen an den Priv Arbeitsvermittler sind, wenn du das im Dienstleistungsvertrag so vereinbart hast auch beim Jobcenter KEIN Problem.

Da DU Auftraggeber bist zählt das beim Jobcenter als selbstmotivierte Arbeitsuche. - Alle deshalb kannst du quasi machen was du willst.

Zudem wird das Honorar aus dem VGS nur fällig wenn der vermittler dich erfolgreich in Arbeit gebracht hat. D.h. das, was du mit dem Priv vermittler vertraglich vereinbarst ist dem Jobcenter ziemlich egal.

Wie gesagt: Den jetzigen Vermittlungsvertrag kündigen und dann beim nächsten Mal bei der vertragsgestaltung aufpassen.

Du musst nicht bei so nem Priv Vermittler und auch nicht bei ner Leihbude jeden Mist unterschreiben, den man dir vorlegt.

Zuerst sollte Dein Sachbearbeiter mit Dir klären, welche Jobs für Dich in Frage kommen. Danach kann man herausfiltern. Die privaten sind mit dem Jobcenter zwar vernetzt, aber nur wegen Stellenausschreibungen. Leider weiß dort die eine Hand nicht was die andere macht. Wenn Du ablehnst können Sie Dir glaube ich beim 1. Mal 10% vom Geld abziehen, danach 30% . . . und irgendwann gibt es nix mehr. Gehe hin und mache 1 Stunde und dann kannst Du sagen, daß die Arbeit für Dich nicht zumutbar ist. Vielleicht aus gesundheitlichen Gründen. Gar nicht hingehen ist nicht gut. Aber wenn Du da warst, können Sie Dir nichts anhaben. Am besten selber Firmen anschreiben und bewerben.