Inwiefern ist das, was auf der Studienbescheinigung steht, relevant für den Arbeitgeber?
Ich habe mich bisher immer gefragt, inwiefern die Studienbescheinigung bei Beschäftigungsverhältnissen (Nebenjob oder Praktika) für den Arbeitgeber wichtig ist.
Klar, es geht darum, wie genau die Bezahlung und Abzüge abgerechnet werden, aber ist die Bescheinigung letzten Endes nur für den Arbeitgeber wichtig oder wird dieses dem Finanzamt oder anderen weitergeleitet.
Ich frage mich das unter anderem auch, um zu wissen inwiefern es wichtig ist für den Arbeitgeber, was auf der Bescheinigung dann eigentlich steht.
Grund dieser Frage ist unter anderem auch, weil ich zwei Studienbescheinigungen habe bei denen jeweils unterschiedlich viel steht.
Über eine hilfreiche Antwort würde ich mich sehr freuen!
1 Antwort
Die Studienbescheinigung sei letztendlich nur deinen Status als Student beweisen. Wer immer auch von dir eine solche Studienbescheinigung verlangt, möchte das eben wissen und damit zeigst du es, wie ein Personalausweis quasi. Am wichtigsten ist es in deiner privaten Steuererklärung bzw. viel wichtiger in der deiner Eltern, wenn es um den Ausbildungsfreibetrag geht, oder wenn dieser zumindest beantragt werden soll. Das passiert in der jährlichen Einkommensteuererklärung deiner Eltern, dazu müssen sie nachweisen, dass du Student bist und deswegen musst du zumindest dort eine Studienbescheinigung abgeben. Das Finanzamt akzeptiert ein deinen Status als Student und kann den Ausbildungsfreibetrag entsprechend berechnen und ansetzen. Bei allen anderen Interessenten, Arbeitgeber usw. ist es letztlich nur eine Bescheinigung deines Statutes, was damit insgesamt angefangen werden kann, wie das Ding weitergegeben wird oder wo es gespeichert und verwendet wird, kann ich nicht sagen, das wird ja auch niemand sagen können, denn das wissen die wenigsten. Ich würde diese Studienbescheinigung aber auch nicht an jeden x-beliebigen geben und aushändigen, derjenige muss schon ein ernsthaftes und begründetes Interesse daran haben, deinen Status schriftlich bescheinigt zu bekommen.