Inwiefern darf man Coverversionen von Liedern veröffentlichen?

3 Antworten

Es kommt darauf an, wie sehr es verändert wird.

Wenn ich Gesangstitel singe und Instrumentaltitel instrumental spiele, reicht die GEMA Meldung. Sogar dann, wenn ich aus einem Tango einen Cha Cha mache.

Wenn ich aber Gesangstitel instrumental spiele, ist das bereits eine genehmigungspflichtige Bearbeitung. Kann ich zwar nicht ganz verstehen, wenn ich den Titel sehr originalgetreu darbiete und erst recht nicht, wenn es bereits Instrumentalfassungen gibt, aber es ist so absurd.

So muss ich damit leben, dass ich, wenn ich nicht zum Schlagersänger werden will, sondern in erster Linie instrumental spiele, keine legale Möglichkeit einer Demo CD habe bzw. diese mit argen Einschränkungen verbunden wäre.

Ihr müsst euch an die GEMA wenden und die Cover dort anmelden und eine Gebühr entrichten. Die Erlaubnis der Urheber braucht ihr in dem Fall nicht.

Ob ihr das kommerziell nutzt, ist egal.

Einzelheiten sagt euch die GEMA

Die Erlaubnis der Urheber braucht ihr in dem Fall nicht.

Vorausgesetzt, die Songs sind GEMA-geschützt^^ oder irre ich mich da?

Ihr müsst an die GEMA Entgelte abführen, soweit es sich nicht um freie Musik handelt und der Urheber überhaupt zustimmt.