intrum Justitia stellt trotz Zahlung ihre Mahnungen für Essener Verkehrs AG nicht ein.
Sorry,aber dieses Geschäftsgebahren geht mal garnicht...
Hallo zusammen, ich schreibe hier um zu warnen und auch evtl. den einen oder anderen Tipp zu bekommen.
Ich hatte ein Firmen Abo bei der Essener Verkehrs AG,welches ich kündigte. Zehn Tage nach ablauf des Abos,sollte ich die dazugehörige Karte abgeben/Via Einschreiben(da sonst keine Garantie für das erreichen/eingang der Karte übernommen werden kann!!! Ein Schelm,der daraus in einem Geschäftsabschluss Jahr-Gewinn für beide Unternehmen vermutet)Da ich in meinen verdienten Urlaub gereisst bin,gab ich diese Kundenkarte einem Arbeitskollegen,der sie für mich in Essen am Schalter abgeben wollte.Wie es kommen musste,vergaß er sie ab zu geben.Aus dem Urlaub zurück,habe ich nach durchsehen meiner Post dann die 10 € Strafgebührbezahlt. 7-8 Tage später kam dann ein
MAHNSCHREIBEN ####der intrum justitia über 41€!!! Als ich dort anrief und den Sachverhalt schilderte,gab mann mir zu verstehen,dass ich in der Bringschuld sei...?!?!Ich teilte der Dame darufhin mit,dass ich doch bereits an die Essener Verkehrs Ag bezahlt habeund somit die Sache für mich erledigt sei.Ich sehe mich nicht in einer etwaigen Bringschuld und bat die Dame,sie solle sich doch mit ihrem Auftraggeber(Essener Verkehrs AG) in verbindung setzen.Wieder eine Woche später erhielt ich eine weitere Ermahnung,die noch ausstehenden 31€(#### also ABZOCKER-BEITRAG-intrum Justitia!!! ####) zu überweisen.Raten würden auch gehen.Ich teilte also in einem weiterem Telefonat der Dame wiederum mit,das ich im Rechtsschutz sei und es im gegebenen Fall auch darauf ankommen lasse.Sie entgenete mir"Dem sehe sie gelassen entgegen!"Also allen ernstes wollen diese Firmen ihre machenschaften auch noch vor Gericht vertreten und somit unsere Justitia weiter lähmen.?!?!
Armes Deutschland!!! ;-7
MfG; schalkericke
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3 Antworten
- Inkassokosten sind nicht erstattungspflichtig.
- Telefoniere nicht mit denen, eine Unterhaltung mit deinem Mobiliar ist ergbiebiger.
- Schicke einen schriftlichen Widerspruch über die Gebühren an die Inkassobude und verlange die Vorlage der Gläubigervollmacht nach § 174 BGB.
- Untersage die Weitergabe deiner Daten gem. BDSG und weise daraufhin, dass weitere Schreiben des IB's bzw. eines Vertragsanwaltes zu keiner Zahlung deinerseits führen werden, jegliche weitere postalische oder telefonische Kontaktaufnahme führen zu einer Strafanzeige wegen Nötigung.
Manno - mach nicht so ein Drama draus. Du kannst doch hier überall lesen, wie man mit solch unsinnigen Inkassoforderungen umgeht. Schriftlich widersprechen - Mail und Fax reicht und kost nix. Sollen sie doch klagen ..... werden sie aber nicht.
Wer eine gültige Forderung hat, mahnt einmal (max. 2mal) selber und beauftragt dann seinen Anwalt mit einer Klage. Wer mit Inkassofritzen arbeitet labert nur.
Lass die Telefongespräche mit Inkasso Call Agenten !
Die Gebühren werden ohnehin nicht eingeklagt Die Rechtsprechung ist nicht unbedingt inkassofreundlich :
http://sudabeh.blog.de/2012/03/24/rechtsprechung-inkassogebuehren-13299956/
Forderung gegenüber dem Inkassoladen schriftlich zurückweisen
........................Sehr geehrtes Inkasso Team,
ich weise die Forderung vollumfänglich zurück und empfehle den Klageweg
Weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen Mit der Weitergabe meiner daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden Ich untersage die Kontaktaufnahme per telefon ...............................
schläft ein