Internetkabel seit Monaten kaputt, Schadensersatz vom Vermieter?

7 Antworten

Wenn du den Kabelanschluss bis in die Wohnung mit gemietet hast, ist der Vermieter auch für die ordnungsgemäße Bereitstellung verantwortlich.

Hast du diesen Schaden denn dem Vermieter überhaupt gemeldet?

Selbstverständlich, habe auch schon anders wo hier folgendes geschrieben:

Ein genauer Termin ist nicht genannt worden, nur das ich "bescheid bekomme".

Der Vermieter haftet bestenfalls ab dem Zeitpunkt an dem er vom Schaden Kenntnis erhält ( selbst dann muß man ihm ein Frist zur Reparatur setzen )

Kein Vermieter - so gutmütig er sein mag - ist Hellseher

Mit anderen Worten, wenn ich möchte dass das Kabel bis z.B. mitte September repariert werden soll, muss der Vermieter dies einhalten?

@Richter91

Wenn er mietvertraglich Telefon- und Internetzugang bereitstellen muss ja - wenn dies eine Installation eines Vormieters ist, nicht.

Da liest man sich seinen Mietvertrag durch und fordert entweder zurecht Mängelbeseitigung und Kostenübernahme (Verrechnung mit nächster Miete) oder beauftragt und bezahlt andernfalls die Störungsbeseitigung selbst.

Den "Schaden" der Nichtnutzbarkeit trägt man aber so oder so selbst.

G imager761

Ein Jahr lang hast Du dem Vermieter nichts schriftlich mitgeteilt, weil Du glaubtest, es liege am Anbieter. Seit 11.03. hast Du mehrere Telekom-Techniker antanzen lassen. Der Vermieter wusste wohl immer noch nichts. Nun endlich kommt ein Ingenieur der Telekom, der behauptet, dass es am Kabel liegt. Der Vermieter erfuhr wohl jetzt erst, dass er was tun muss. Also nach fast 2 Jahren.

Wäre ich Dein Vermieter gewesen und hätte ich ganz am Anfang erfahren, dass das Internet und Telefon schlecht gehen, hätte ich vermutlich als erstes die Prüfung oder den Austausch oder direkt die Neuverlegung eines Kabels veranlasst, denn das ist normalerweise nur ein geringer Aufwand. Danach hätten sich dann die Telekom-Techniker ruhig die Klinke in die Hand geben können und niemand hätte behaupten können, dass es am Kabel liegt, denn das ist natürlich erste Voraussetzung für einen gut funktionierenden Anschluss.

Wenn aber der Mieter nach fast 2 Jahren daher kommt und plötzlich Schadensersatz für 2 Jahre schlechten Internetkontakt will, weil das Kabel nicht in Ordnung war, würde ich ihn unter Verweis auf seine vertraglichen Pflichten abweisen. Schäden sind sofort zu melden und nicht erst nach 2 Jahren.

Im übrigen weiß ich, wovon ich schreibe. Hatte selbst so einen Fall, wo der Telekom-Techniker erst einmal gerätselt hat, warum in eine bestimmte Etage keine Verbindung möglich ist. Als ich ihn gebeten habe, erst einmal die Kabelverbindungen nach zu verfolgen, stellte sich heraus, dass in der Anschlussdose einer anderen Wohnung was falsch angeschlossen war. In kurzer Zeit war das Problem dann behoben. Aber der Techniker musste erst einmal darauf gebracht werden.

Schäden sind sofort zu melden und nicht erst nach 2 Jahren. Woher soll man denn wissen das es das Kabel ist?

Ihre Glaskugel möchte ich auch gerne haben, und ausserdem finde ich es eine Frechheit mich zu dutzen, bin ich ihr kleiner Freund?

Wenn aber der Mieter nach fast 2 Jahren daher kommt und plötzlich Schadensersatz für 2 Jahre schlechten Internetkontakt will, weil das Kabel nicht in Ordnung war, würde ich ihn unter Verweis auf seine vertraglichen Pflichten abweisen. Schäden sind sofort zu melden und nicht erst nach 2 Jahren.

Nur schade das der Vermieter die gesamte Wohnung sowie den Wohnkomplex grundsaniert lassen hat und eigentlich auch die Kabel u.a. erneuert wurden.

Ich war der erste Mieter direkt nach der sanierung und bereits dort waren die Kabel defekt wie es sich herrausstellte.

Und das Thema ist an sich schon beendet, es gab schon einige Antworten wie man unschwer erkennen kann.

@Richter91

Hast Du eigentlich bemerkt, dass alle, die Dir geantwortet haben, Dich mit "Du" angesprochen haben? Das ist nun mal die gewöhnliche Umgangsform hier und da werde ich mich nicht von Dir abbringen lassen.

Es war Deine zweite Frage hier. Da kann man noch nicht soviel wissen, wie das ist hier auf "gutefrage". Normalerweise ist es so, dass man eine Frage reinstellt und dann gibt es Leute die antworten und es gibt Leute, die nicht sofort, wenn eine Frage drin ist, diese auch sehen. Sie werden aber z. B. per Mail darauf aufmerksam gemacht, dass es neue Fragen gab. Das würde man nicht tun, wenn man davon ausginge, dass jeder Frager schon mit 6 Antworten zufrieden ist.

Außerdem ist es nicht so, dass man nur Antworten erwarten darf, die einem in den Kram passen.

Zu Deinem Problem:

Woher soll man denn wissen das es das Kabel ist?

In die Schadensmeldung gehört nicht, dass ein Kabel kaputt ist, sondern dass Internet und Telefon nicht vernünftig funktionieren. Dann kann der Vermieter handeln. Da er nichts gewusst hat, konnte er nicht handeln, denn Prüfung der Verkabelung wäre wohl das erste gewesen. Dass er deswegen nicht für einen Schaden haftbar gemacht werden kann, der noch nicht einmal in seiner Auswirkung konkret bewiesen werden kann, versteht sich doch von selbst.

Es sei denn, Du hast bereits am Anfang den Vermieter schriftlich von Deinen Problemen in Kenntnis gesetzt und er hätte abgewiegelt mit den Worten, "Kabel kanns nicht sein - ist alles ganz neu". Das war aber offenbar nicht der Fall.

Ob Dir die Antwort nun passt oder nicht, ist Deine Sache. 6 andere haben Dir geantwortet und 2 davon haben Dir eine Antwort gegeben, die Dir passt. Dann halte Dich an diese. Darfst Du gerne machen.

Habe ich da irgendwelche Schadensansprüche gegenüber dem Vermieter?

Nein. Das du monatelang Telefonstörungen und Internetausfälle hingenommen hast, hat er nicht zu vertreten :-(

da dieses Kabel nicht ihnen gehört, sondern dem Vermieter.

Sagt wer? Der Vermieter schuldet keinesweg mit Vermietung einen Telefon- oder Internetanschluss, sofern dies nicht ausdrücklich vertraglich mietvermietet oder nachweisich zugesichert wurde :-O

In dem Fall hätte er dann aber lediglich den Mangel zu beheben und die Neuverlegung eines Kabels zu bezahlen :-)

Denn andernfalls hat das jeder Mieter auf eigene Kosten mit Genehmigung des VM selbst zu beantragen.

So auch du, wenn sich die Leitung eines Vormieters als defekt herausstellt :-)

G imager761

"Nein. Das du monatelang Telefonstörungen und Internetausfälle hingenommen hast,"

Tat ich eben nicht, seit Monaten rennen hier Techniker der Telekom ein und aus um sich das Problem zu beheben, nur hat sich erst JETZT herausgestellt das es das Kabel ist!

"Sagt wer?"

Der Ingenieur der Telekom!

"Der Vermieter schuldet keinesweg mit Vermietung einen Telefon- oder Internetanschluss, sofern dies nicht ausdrücklich vertraglich mietvermietet"

Da haben wir es schon!

"So auch du, wenn sich die Leitung eines Vormieters als defekt herausstellt :-)"

Wohnen Sie in einem Mietshaus? Wenn nicht, dann wissen sie wohl nicht das der Mieter >keinen< Zugang zu diesem Kabel hat und dieses somit auch nicht verlegen kann/darf!

@Richter91

Irgendwie scheinst du nicht kapieren zu wollen, dass es bei der Frage eines Mängelbeseitigungsanspruchens gegen der Vermieter ausschliesslichlich darauf ankommt, ob der Anschluss im Eigentum des Vermieters steht.

Der Vermieter muss keinen Telefonanschluss bereitstellen, warten oder instandsetzen, wenn er oder ein Vorbesitzer den irgendwann einmal einem Mieter genehmigte, der sich den auf seine Kosten verlegen ließ :-O

Hat dein Vermieter den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht? Ich denke eher nicht...