Internetbetrug: Nach Anzeige Geld zurück?

4 Antworten

Strafrecht und Zivilrecht sind nun mal 2 völlig unterschiedliche Dinge. Der Staatsanwalt kann dir dein Geld nicht zurückgeben, er wird Anklage erheben und Sorge dafür tragen, dass der Täter bestraft wird. Auch wenn es einleuchtend ist, dass dein Focus darauf liegt, dein Geld zurück zu bekommen, hilft dir da kein Strafprozess, sondern du wirst, wie es dir die Staatsanwaltschaft anheim gestellt hat, dein Geld in einem Zivilverfahren zurückfordern müssen.

Die Tatsache, dass du unser Rechtssystem nicht verstehst, macht einen Strafprozess aber nicht zu einer "ganz armen Vorgehensweise".

Achte mal in Zukunft besser darauf, mit wem du im Internet Geschäfte abschließt.

Okay, danke für die Antwort. 

Aber wer ohne akademischen Abschluss soll das bitte auch verstehen? 

Und wieso wird es so kompliziert gemacht? Ein Prozess und alles klären. Was wäre daran so schwer? 

Nein, es muss kompliziert sein.

Es geht hier um 2 verschiedene Rechtsbereiche.

1. Strafrecht

Hier geht es nur darum, den Verbrecher seiner gerechten Strafe zuzuführen. Der Staat verfolgt das Verbrechen und für den geschädigten geht es nur um eine gewisse Genugtuung. Die Anforderungen auf eine Verurteilung sind hier deutlich höher, der Staat muss eindeutig nachweisen, dass ein Verbrechen begangen wurde. Dies kann dauern.

2. Zivilrecht

Hier geht es darum, einer Privatperson zu ihrem Recht zu verhelfen. Der Verlierer des Rechtstreits trägt die Anwaltskosten der Gegenseite und muss das tun, worauf geklagt wurde. Du kannst also in deinem Fall, die 500€ von dem Übeltäter einklagen, so er sie nicht freiwillig zahlt. Das geht wesentlich schneller als ein Strafprozess und du musst hier nur glaubwürdiger und mit mehr Beweisen auftreten als die andere Seite.

Wie hängen beide zusammen ?

- Wird dein Gegner wegen Betrugs verurteilt, kannst du sicher sein, deinen Zivilprozess zu gewinnen.

- Zahlt der Betrüger den Schaden nicht freiwillig zurück, so wird seine Strafe deutlich härter ausfallen, da er keine Reue zeigt.

Und wenn er, wie schon beschrieben, kein Geld hat?

@Marku97

Dann bleibst du erst einmal auf den Kosten sitzen, kannst aber einen Titel bekommen und der ist 30 Jahre lang vollstreckbar.

@AnglerAut

Was ist ein Titel und was würde mir das bringen? 

Heisst -500€ Handy und - 100000000 € Anwalt/Gerichtskosten

@Marku97

Das ist eine gerichtliche Feststellung, dass er dir das Geld schuldet und du kannst ihm jederzeit einen Gerichtsvollzieher auf den Hals hetzen, der dann pfänden kann. Und dies 30 Jahre lang, falls er jetzt kein Geld hat, aber irgendwann zu Geld kommt.

Anwalt + Gericht kosten dich in etwa 800 €, würde ich schätzen.

@AnglerAut

Okay, kurz und schmerzlos. Danke dafür. ;)

Was würdest du empfehlen? 

Dass er als schuldig verurteilt wird ist für mich sichere Sache, zumal noch eine zweite Person gegen ihn klagt.

@Marku97

Ich würde mit dem Kerl Kontakt aufnehmen, es macht sich für seinen Prozess gar nicht gut, wenn er nicht zumindest versucht, das Geld zurück zu zahlen.

Wenn das nicht hilft, ist die Frage wie weh dir die Anwalts- u. Gerichtskosten tun. Tun sie sehr weh, würde ich es bleiben lassen. Geh es dir finanziell gut, würde ich mir den Titel holen.

Du kannst den Kerl damit lange Zeit wirklich ärgern und auf diese Weise mit etwas Glück auch dein Geld bekommen.

@AnglerAut

Da werd ich wohl alle schweren Geschütze auffahren müssen um mit ihm wieder Kontakt aufnehmen zu können.

Kann sich das Geld, dass er mir schuldet ( Gerichts + Anwaltskosten, 500€ Handy ) durch die Zeit, in der er es nicht zahlt steigern? 

Und wie lang hab ich Zeit, das Zivilrechtliche Verfahren einzuleiten? Wenn es mir angenommen in 4 Jahren finanziell besser gehen würde?

Zahle ich auch für den Gerichtsvollzieher? Kontrolliert und arbeitet der streng an der Vollziehung? Und wie oft kann ich den auf ihn loslassen?  

@Marku97

Das geschuldete Geld wird mit 5% über dem Basiszinssatz verzinst.

Du hast 3 Jahre Zeit, dann ist das ganze verjährt.

Den Gerichtsvollzieher zahlst erst einmal wieder du, kannst du dir aber auch wieder holen, wenn es was zu holen gibt.

Der Staatsanwalt verfolgt die Straftat - Dein Geld musst Du Dir zivilrechtlich einklagen.

Sollte dann bei dem Verkäufer kein Geld zu holen sein, bleibst Du auf den Gerichts- und Anwaltskosten "sitzen".

 

Sorry - ist aber so

Ich fliege gleich in die Luft 😄 Wieso soll ich für einen Anwalt bzw Gerichtskosten zahlen, wenn ein kleiner Internetrambo, der mich abgezogen hat, kein geld hat?

Wofür gibt es Zwangsversteigerungen?!

.. ach, stimmt.. soweit wird erst dann durchgegriffen, wenn das geld dem Staat zusteht. Privatbürger sind da natürlich egal 😄

Ohoh Deutschland... tu dir einen Gefallen und lass dich von anderen Ländern übernehmen.. armselig 

sorry, aber für 500 euro hättest du ein nagelneues handy in nem seriösen geschäft kaufen können....tut mir leid für dich, aber ich glaube, deine chancen, das geld je wiederzusehen, stehen schlecht, wenn der ,,verkäufer" nichts hat....unsere gesetze sind leider wie ein gummiband, meine schwiegertochter ist auch gerade auf so eine dame reingefallen