Internet- und Telefonkosten als Freiberufler von der Steuer absetzen?

3 Antworten

Hallo,

als Kleinunternehmer stellt sich die Frage, wie lang die Arbeitszeit ist und wie stark Festnetz und Onlinezugang im Vergleich zur Freizeit genutzt werden. Besteht noch ein anderes Dienstverhältnis, ist die Wahrscheinlichkeit groß, daß der privat genutzte Anteil entsprechend geringer ist, als wenn man die übrige Zeit reine Freizeit hat. 

Grundsätzlich kann man aber die kosten nach einem der Tätigkeit und Arbeitsdauer angemessenen prozentualen Verhältnis aufteilen. 

Wenn die berufliche Tätigkeit zwar nur zeitlich eingeschränkt, aber viel am Telefon und im Online durchgeführt wird, ist der Anteil natürlich höher zu bewerten, als bei einer anderen Tätigkeit. 

Gering anders ist die Nutzung des Mobiltelefons, da hier sicherlich auch privat telefoniert wird, wenn man sich außerhalb von Büro und Wohnung aufhält.

Es in der Regel auch vom FA akzeptiert werden, wenn man die eigene Beobachtung (Einschätzung) entsprechend annimmt und die Kosten zB. vom Festnetz/Internet 80/20 % und vom Mobilfunk 70/30 % zugunsten der betrieblichen Ausgaben ansetzt. 

Ich habe bei 250,- monatl. Einkommen aus einer freiberufl. Tätigkeit 30,- Euro pro Monat pauschal als Ausgaben (Telefon/Internet) angegeben. Es wurde vom FA akzeptiert.

Natürlich, Telefon und Internet zu je 50 %.

Entschuldige, aber was machst Du als Freiberufler soviel am Telefon?