Internet - möbliertes Wohnen?

6 Antworten

Es ist ja ein Mietvertrag vorhanden? Richtig?

Dann schreib darein: "Der Mieter haftet für alle Vergehen und Urheberrechtsverletzungen über seinen Internetanschluss" "Filesharing und Nutzung von Tauschbörsen und P2P-Dienste sind untersagt"

Sofern ein Mieter diese Wohnung mietet, gestattest du Ihm eine DSL -Verbindung vertraglich auf seinen Namen zu installieren.

Bei langfristiger Vermietung sollte der Mieter den Vertrag machen. Ansonsten bietet Kabel Deutschland einen "Hotspot Tarif" für Business Kunden an, da übernimmt KDG die Abwicklung (der Kunde muss sich anmelden) und du hast keine Haftung.

Ich werde nur kurzfristig vermieten, d. h. bis max. 1 Jahr. Genau an sowas hatte ich auch gedacht, doch dann müsste ich doch auch Kabel haben, was nicht der Fall ist.

@Woblitz

Was noch ginge wäre Telekom. Die aktuellen Router haben eine "WLAN to Go" Funktion. Die nicht genutzte Bandbreite des DSL / VDSL Zugangs wird als öffentlicher Hotspot bereitgestellt. Unterstützen eigentlich alle aktuellen Router: https://telekom.tarife-angebote.de/speedport/wlan-router-dsl-vdsl-glasfaser-modems . Dein Mieter ist dann entweder Mitglied beim weltweiten Anbieter FON, hat ggf. in seiner Hauptwohnung auch einen Telekom Anschluss und WLAN to Go aktiv - dann könnte er sich jeweils bei dir umsonst einloggen - oder Variante 3 er kauft sich dann einen WLAN Hotspot Pass (Tag 5 € / Monat 30 €). Aber eben flexibel und per Kreditkarte zahlbar.  Abhängig von den Mietern könntest Du natürlich auch einen Vertrag machen, dass in der Mietzeit der Mieter für den Anschluss haftet - dann könntest du vermutlich wenn was sein sollte an diesen Verweisen.

Gar nicht, du hast immer eine Störerhaftung.

Aber Nutzerkonten oder eben ganz offiziell überwachen und alles mitschreiben lassen, aber das wird keiner mitmachen, wer will schon, dass der Vermieter weiß, auf welchen P*rnoseiten man sich rumgetrieben hat.

Du kannst ja ein Zimmer möbliert vermieten aber das mit dem Internet würde ich auf keine Fall machen!