Interessensbekundung an Wohnung bindend?

1 Antwort

Eine Interessenbekundung ist gar nichts.

Im Prinzip bekundest du dein Interesse ja bereits, wenn du auf ein Inserat antwortest.

Erst wenn dir wiederum verbindlich die Wohnung RESERVIERT worden wäre, hätte der Vermieter einen Anspruch auf evtl. Schadensersatz. Diesen Schaden müsste er aber auch erst belegen.