interessen die man haben muss um rechtsanwalt zu werden?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

das erste bedeutet, dass man gerne logisch denkt....

in der Schule würde das bedeuten, dass man gern Matheaufgaben löst, gern vor Probleme gestellt wird, wo es nicht reicht, einfach nur den Stoff zu lernen, sondern diesen auch wirklich anzuwenden - nachzudenken, wie man für ein bestimmtes Problem Lösungen finden kann.

das kommt zumeist in den Naturwissenschaftlichen Fächern, in Mathe, aber auch in Fächern wie Philosphie, Ethik oder Religion vor.

das nächste ist eigentlich übersetzt "Ordnung halten". Wer also gern Wandzeitungen bastelt, gern Herbarien anlegt etc, ist auch gut bei Jura aufgehoben (obwohl ich das so gar nicht glauben würde, da die Archivierung und das Verwahren eher durch Assistenzberufe ausgeübt wird).

das nächste organisatorisch-prüferisches Tätigwerden ist eben das kontrollieren, ob alles richtig ist.

Das kann man so nicht zwingend einem bestimmten Schulfach zuordnen.

und letztes - sozial-beratend tätig werden ist eben das, was Ärzte z.B. tun, Psychologen tun, etc. Also, bist du z.B. jemand, der gut zuhören kann, der anderen gern hilft bei ihren Problemen - dann bist du auch bei Rechtsanwälten richtig.

Man sollte Interesse am Leben und an Menschen haben und daran, welche Schwierigkeiten im Zusammenleben oder im Wirtschaftsleben auftauchen. Das Interesse sollte sich darauf erstrecken, nach den erforderlichen rechtlichen Vorschriften zu suchen, Argumente zu finden, abzuwägen, welche Argumente stärker, welche Rechtsgüter wichtiger/schützenswerter sind. Auch die Recherche in Rechtskommentaren und Urteilen gehört dazu.

Sorgfalt, ein breitgefächertes Interesse, Disziplin, Ausdauer, Wortgewandtheit, gute Umgangsformen, sicheres Auftreten und ein sehr gutes Gedächtnis sind wichtig.

Nun ja, eine Fähigkeit, Texte zu lesen und das Gelesene zu verstehen incl. breitem Grund-Wortschatz sollte man auch haben - einen Mindest-IQ ohnehin. Oben steht eigentlich ganz genau, was gemeint ist...

user1927 
Fragesteller
 29.06.2012, 15:14

ja irgendwo schon, aber ich weiß nicht wie ich das umschreiben könnte, sodass eine klasse es versteht?

Im ersten Punkt steht schon ne Menge Schwulst, den du in deinem Referat einfach weglassen kannst. Ich würde so abkürzen:

Interesse an theoretisch-abstrakten Tätigkeiten

z.B. Analysieren von Gesetzen, Gesetzeskommentaren und der Rechtsprechung und Anwenden in einer Gerichtsverhandlung. Ebenso das Interesse am Formulieren, Besprechen und Verhandeln der Rechtsprechung und rechtlicher Folgen.

und weiter unten fände ich besser:

Interesse an sozial-beratenden Tätigkeiten: z.B. Rechtsberatung und Rechtsbeistand,

Ich hoffe, ich konnte dir einbißchen helfen, Licht in das Dunkel zu bringen.