InterCard Mahnung in Höhe von 55,90€ gerecht?

3 Antworten

Die Bearbeitungsgebühren sind total harmlos!!! Ja keine andere Möglichkeit außer zu zahlen, das ist kein Wucherbertrag an Bearbeitungsgebühren und ihr habt ja tatsächlich nicht gezahlt. Von dem her - total gerechtfertigt.

Die Bearbeitungsgebühren sind total harmlos!!!

Rechtswidrig und zu hoch.

Schadenersatz kann nur für tatsächlich entstandenen Schaden verlangt werden, ein Reingewinn darf daraus nicht generiert werden.

Eine Rücklastschrift kostet 3-5,- €, eine Mahnung per eingeschriebenem Brief 2,50 € hierzu die Zinsen und gut ist.

Auch die Adressermittlung ist fragwürdig wenn der Gläubiger die Anschrift kannte, § 254 Abs. 2 BGB gilt auch hier.

Verbreite doch nicht immer deinen Blödsinn hier. Du weißt genau, dass das Quatsch ist, was du schreibst. Was ist nur los mit dir? Wirst du von Inkassos bezahlt? So langsam muss man das Gefühl haben...

ES DÜRFEN WEDER STRAFGEBÜHREN NOCH PERSONALGEBÜHREN GEFORDERT WERDEN! DAS IST VERBOTEN!

Das schreibst du nun 200 mal an die Tafel und dann stellst du dich für den Rest des Schultages in die Ecke und schämst dich.

Der Gläubiger hat keine Daten , er hat max deine Kontonummer und Bankleitzahl. Dies muss an die Bank gegeben werden um Namen und Anschrift zu bekommen. Im Vorfeld vor der Ermittlung wird ein Hoffnungslauf gemacht und auch eine 1cent Überweisung mit der Bitte um Kontaktaufnahme. All das wurde Anscheins ignoriert. Am besten mal auf die Rückseite des ec Beleges schauen und direkt Kontakt aufnehmen wenn es zu einer Rücklastschrift kommt.

Hauptfordeurng zzgl. Rücklastgebühren sowie Verzugszinsen zweckgebunden überweisen (wären in etwa 940,- €).

Bearbeitungsgebühren sind Schwachsinn. Hier könnte allenfalls für die schriftliche Mahnung pauschal 2,50 € verlangt werden.

Und sollten die sich nochmal melden oder ein Inkasso auf dich hetzen, melde dich hier nochmal. Je nach Formulierung der Drohschreiben kannst du dann durchaus zur Polizei gehen und die wegen Nötigung anzeigen.