Instandhaltung eines Privatweges wenn ich Zugangsrecht habe.

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Der Eigentümer der Straße hat so genannte Verkehrssicherungspflichten. das heißt er muss dafür sorgen, dass der Zustand der Straße nicht zu Schäden an anderem Eigentum führt.

Das Schild "(...) Befahren auf eigene Gefahr" ist kein Haftungsausschluss und entbindet den Eigentümer nicht von seinen Sicherungspflichten und einer eventuellen Schadensersatzpflicht.

Sollte die Feuerwehr oder der Rettungsdienst nachweisbar wegen der Straßenverhältnisse nicht zum Einsatzort gelangen, wird es zudem für den Eigentümer sehr teuer.

Ich weiß nicht was genau in eurem Vertrag geregelt ist, aber möglicherweise könnte sich aus dem Nutzungsvertrag bezüglich der Straße eine Verpflichtung des Eigentümers zur ordnungsgemäßen Erhaltung der Straße ergeben. Wenn der Eigentümer dies bestreitet, werdet ihr allerdings nicht um einen Besuch beim Anwalt herum kommen.