Instandhaltung eines Privatweges wenn ich Zugangsrecht habe.
Hallo, um zu meinem Grundstück (Haus) zu gelangen muss ich mit dem PKW über einen Privatweg fahren. Im Kaufvertrag meines Hauses wurde damals (1981) Zugangsrecht vereinbart. Dem Besitzer des Weges musste ich, im Gegensatz zu den anderen drei Anwohnern, deshalb auch noch nie Wegegeld bezahlen.
Nun wird der Zustand der Straße immer schlechter und die anderen Anwohnen haben ihre Zahlungen eingestellt, weil sich der Besitzer weigert, die Straße instand zu setzen. Direkt vor meinem Haus ist die Asphaltdecke schon an mehreren Stellen eingebrochen, es entstanden dadurch mittlerweile Löcher mit bis zu einem Meter Durchmesser. Es ist nicht mehr möglich, alle Löcher zu umfahren. Der Besitzer lässt uns Anwohner auch selbst keine Ausbesserungen an der Straße vornehmen, obwohl wir diese bezahlen würden. Er möchte uns jedoch, zu einem völlig überteuerten Preis, die Straße verkaufen, natürlich ohne diese zuerst zu sanieren.
Was können wir tun ohne gleich einen Anwalt einzuschalten, welche Rechte haben wir? Kann der Besitzer haftbar gemacht werden, wenn an unseren Fahrzeugen ein Schaden aufgrund des Straßenzustandes entsteht? An der Straße hat er ein Schild angebracht: "Privatgrundstück, Befahren auf eigene Gefahr." Der Müllabfuhr hat er den Zugang bereits untersagt. Wie ist es, wenn ein Rettungswagen oder die Feuerwehr die Straße befahren muss? Danke!
1 Antwort
Der Eigentümer der Straße hat so genannte Verkehrssicherungspflichten. das heißt er muss dafür sorgen, dass der Zustand der Straße nicht zu Schäden an anderem Eigentum führt.
Das Schild "(...) Befahren auf eigene Gefahr" ist kein Haftungsausschluss und entbindet den Eigentümer nicht von seinen Sicherungspflichten und einer eventuellen Schadensersatzpflicht.
Sollte die Feuerwehr oder der Rettungsdienst nachweisbar wegen der Straßenverhältnisse nicht zum Einsatzort gelangen, wird es zudem für den Eigentümer sehr teuer.
Ich weiß nicht was genau in eurem Vertrag geregelt ist, aber möglicherweise könnte sich aus dem Nutzungsvertrag bezüglich der Straße eine Verpflichtung des Eigentümers zur ordnungsgemäßen Erhaltung der Straße ergeben. Wenn der Eigentümer dies bestreitet, werdet ihr allerdings nicht um einen Besuch beim Anwalt herum kommen.