Insolvenzverfahren, "Betrag in voller Höhe festgestellt" - und jetzt?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Damit ist die wichtigste Hürde zur Durchsetzung der eigenen Ansprüche genommen. Der Insolvenzverwalter hätte die Forderung nämlich auch bestreiten können, dann wäre noch eine teure und aufwändige Anspruchsbegründung nötig geworden.

Allerdings sagt die Nachricht nichts darüber aus, ob und ggf. in welcher Höhe Zahlungen zu erwarten sind. Denn alle festgestellten Forderungen werden anteilig aus dem verwertbaren Vermögen des Schuldners getilgt, man weiß also momentan bestenfalls, welchen Anteil (welche Quote) man von der Tilgung bekommt.

Sicherlich ist aber bei der Forderungsanmeldung ein entscheidener Fehler gemacht worden (das passiert, wenn man auf professionelle Hilfe verzichtet) - oder wurde die Forderung als so genannter "deliktischer Anspruch" angemeldet?

Ein erfahrener Inkassounternehmer hätte so evtl. vermeiden können, dass die Forderung nach Erteilung einer Restschuldbefreiung endgültig verloren geht.

MfG Joachim Winters

Danke für die Antwort. Glauben Sie, ich habe einen fehler gemacht bei der Forderungsanmeldung? Ich habe zum Ersten Mal solch ein Formular ausgefüllt, da bin ich mir nicht so sicher... MfG

Bedeutet schlicht und ergreifend, daß deine Forderung gegenüber dem Gläubiger anerkannt ist. FALLS jemals etwas zum Verteilen aus der Insolvenzmasse übrig bleibt, bekommst Du dann den entsprechenden Anteil (kannst Dir ja jetzt anhand der Tabelle ausrechnen, wie viel dein Anteil sein könnte... vielleicht reichts für eine Schachtet TicTac...)

Danke für die Antwort! Aber ich dachte immer, dass bei einer Insolvenz die ausstehenden Gelder aus der Staatskasse bezahlt werden, woraus stammt denn nun das Geld? MfG

Ich hoffe, Du stehst nicht allzu weit unten auf der Liste, befürchte es aber.

Das heißt, daß jeder andere vor Dir auf der Liste aus der Insolvenzmasse bedient wird und Du beten kannst, daß Du Dein Geld je wieder siehst.

zu 100% etc bedeutet, daß Dein Anspruch zu 100% gerechtfertigt ist.

Sonst einfach mal den Insolvenzverwalter anrufen und fragen.

Danke für die Antwort! Weißt du auch, ob ich jetzt irgendwie reagieren muss oder soll ich einfach auf weitere Post vom Insolvenzverwalter warten? MfG

@rotkrautmenzel

Erst mal warten. ich würde aber den Insdolvenzberater anrufen und fragen.

So ein Blödsinn!

Es gibt keine Reihenfolge auf der Liste, alle Forderungen, die in der Tabelle eingetragen sind, werden gleich behandelt, soweit keine Absonderungsrechte o.ä. (unabhängig von der Reihenfolge der Einträge) bestehen.