Insolvenzverfahren, "Betrag in voller Höhe festgestellt" - und jetzt?
Guten Tag, ich haben vor einigen Monaten in einem Onlineshop eine Ware bestellt (per Vorkasse bezahlt) und diese auch nach Wochen nicht erhalten. Plötzlich bekomme ich Post von einem Insolvenzverwalter, ich fülle die Formulare aus und schicke Sie zurück. Kurz darauf bekomme ich eine sog. Insolvenztabelle in der der von mir zurückgeforderte Betrag angegeben ist mit dem Vermerk "In voller Höhe festgestellt". Könnte mir bitte jmd mitteilen, wie ich nun weiter verfahren soll? Muss ich reagieren oder bekomme ich nochmal Post? Vielen Dank im Vorraus für die Antworten! Liebe Grüße, rotkrautmenzel
3 Antworten
Damit ist die wichtigste Hürde zur Durchsetzung der eigenen Ansprüche genommen. Der Insolvenzverwalter hätte die Forderung nämlich auch bestreiten können, dann wäre noch eine teure und aufwändige Anspruchsbegründung nötig geworden.
Allerdings sagt die Nachricht nichts darüber aus, ob und ggf. in welcher Höhe Zahlungen zu erwarten sind. Denn alle festgestellten Forderungen werden anteilig aus dem verwertbaren Vermögen des Schuldners getilgt, man weiß also momentan bestenfalls, welchen Anteil (welche Quote) man von der Tilgung bekommt.
Sicherlich ist aber bei der Forderungsanmeldung ein entscheidener Fehler gemacht worden (das passiert, wenn man auf professionelle Hilfe verzichtet) - oder wurde die Forderung als so genannter "deliktischer Anspruch" angemeldet?
Ein erfahrener Inkassounternehmer hätte so evtl. vermeiden können, dass die Forderung nach Erteilung einer Restschuldbefreiung endgültig verloren geht.
MfG Joachim Winters
Danke für die Antwort. Glauben Sie, ich habe einen fehler gemacht bei der Forderungsanmeldung? Ich habe zum Ersten Mal solch ein Formular ausgefüllt, da bin ich mir nicht so sicher... MfG
Bedeutet schlicht und ergreifend, daß deine Forderung gegenüber dem Gläubiger anerkannt ist. FALLS jemals etwas zum Verteilen aus der Insolvenzmasse übrig bleibt, bekommst Du dann den entsprechenden Anteil (kannst Dir ja jetzt anhand der Tabelle ausrechnen, wie viel dein Anteil sein könnte... vielleicht reichts für eine Schachtet TicTac...)
Danke für die Antwort! Aber ich dachte immer, dass bei einer Insolvenz die ausstehenden Gelder aus der Staatskasse bezahlt werden, woraus stammt denn nun das Geld? MfG
Ich hoffe, Du stehst nicht allzu weit unten auf der Liste, befürchte es aber.
Das heißt, daß jeder andere vor Dir auf der Liste aus der Insolvenzmasse bedient wird und Du beten kannst, daß Du Dein Geld je wieder siehst.
zu 100% etc bedeutet, daß Dein Anspruch zu 100% gerechtfertigt ist.
Sonst einfach mal den Insolvenzverwalter anrufen und fragen.
Erst mal warten. ich würde aber den Insdolvenzberater anrufen und fragen.
So ein Blödsinn!
Es gibt keine Reihenfolge auf der Liste, alle Forderungen, die in der Tabelle eingetragen sind, werden gleich behandelt, soweit keine Absonderungsrechte o.ä. (unabhängig von der Reihenfolge der Einträge) bestehen.
Danke für die Antwort! Weißt du auch, ob ich jetzt irgendwie reagieren muss oder soll ich einfach auf weitere Post vom Insolvenzverwalter warten? MfG