insolvenz was darf meine Frau die als meine unterhaltspflichtige Person ist dazuverdienen?

2 Antworten

1) JA, darf sie.

Wenn Ihr Ehegatte ein eigenes Einkommen hat, erfüllen Sie Ihre gesetzliche Unterhaltspflicht zum Familienunterhalt (§ 1360 S. 1 BGB), indem Sie zum Haushalt beitragen. Für die Pfändungstabelle ist es deshalb grundsätzlich egal, ob das Nettoeinkommen Ihres Ehegatten geringer oder höher ist als Ihr eigenes (BGH NZI 2011, 979). Nur wenn Sie Ihrem gut verdienenden Ehegatten überhaupt keinen Unterhalt schulden oder gewähren, entfällt der Freibetrag nach der Pfändungstabelle von vornherein.

https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/aussergerichtlicher-vergleich/unterhaltspflichten-in-der-pfaendungstabelle-diese-unterhaltspflichten-erhohen-ihren-pfaendungsfreibetrag/

Eine Betragsgrenze gibt es nicht resp. die liegt im Ermessen des Insolvenzgerichts https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/pfaendungsfreier-betrag-und-ehegatteneinkommen-im-insolvenzverfahren-336147

2) DieMoneyPenny gab Dir ua schon Antwort https://www.gutefrage.net/frage/was-wird-alles-bei-insolvenz-angerechnet

3) Lass Dir die Abzüge genau erklären und wenn Du die Abzüge auch dann für nicht korrekt erachtest wende Dich an den zuständigen Rechtspfleger beim Insolvenzgericht.

Bei der Verwertung Ihres Vermögen kann es passieren, dass der Treuhänder sich zu Ihren Lasten irrt. Natürliche kann es manchmal vorkommen, dass ein Treuhänder einen Schuldner schikaniert. Lassen Sie sich davon nicht beirren. Das Insolvenzgericht ist auf Ihrer Seite. Es hat den Treuhänder bestimmt und überwacht dessen Tätigkeit. Es kann einen Treuhänder sogar wieder austauschen. Wenn Sie denken, dass der Treuhänder Sie absichtlich schlecht behandelt, wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Rechtspfleger beim Insolvenzgericht.

https://anwalt-kg.de/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/ihre-rechte-gegenuber-dem-treuhander/

Die Vergütung des Insolvenzverwalters beziehen sich auf die Insolvenzmasse, also alles, was pfändbar ist.

https://www.juraforum.de/lexikon/insolvenzmasse

Zu 1. Sie darf verdienen was sie will Dein IV wird sehr wahrscheinlich bei Gericht einen Teil von dem verdienst verlangen. Das heisst (bei mir waren es 50%) die angerechnet wurden. Also pfändungstabelle beachten eine unterhaltsberechtigte person zu 50 %.

Das wird deinem Arbeitgeber auch mitgeteilt und die ziehen dann alles ab.

Falls dein IV das Gericht nicht kontaktiert schweigen und fertig.

Deine Überstunden Nachtarbeiten usw werden dir zum lohn auch angerechnet.

Kann mir kaum vorstellen das ein IV oder Arbeitgeber dir mehr abzieht als zusteht, denn dass wird monatlich neu berechnet da du ja nicht immer den gleichen lohn beziehst. So auch beim weihnachtsgeld.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung