insolvenz was darf meine Frau die als meine unterhaltspflichtige Person ist dazuverdienen?
hallo
Ich habe seit ca 1 Jahr Insolvenz am laufen und meine Frau steht bei mir als unterhaltspflichtige Person
1frage darf sie dazuverdienen wenn ja wie viel ?
2 frage ich arbeite in 3-schichten Modus und bekomme Zulagen für Spätschicht Nachtschicht Feiertagzuschlag Überstunden Zuschlag werden alle die zulagen eingerechnet bei nettovererdienst wo der Insolvenz Berater dan den Betrag abzieht?
3 Frage
wenn der Insolvenz Berater mehr als er darf abzieht oder der Arbeitgeber ,was kann ich da machen?
2 Antworten
1) JA, darf sie.
Wenn Ihr Ehegatte ein eigenes Einkommen hat, erfüllen Sie Ihre gesetzliche Unterhaltspflicht zum Familienunterhalt (§ 1360 S. 1 BGB), indem Sie zum Haushalt beitragen. Für die Pfändungstabelle ist es deshalb grundsätzlich egal, ob das Nettoeinkommen Ihres Ehegatten geringer oder höher ist als Ihr eigenes (BGH NZI 2011, 979). Nur wenn Sie Ihrem gut verdienenden Ehegatten überhaupt keinen Unterhalt schulden oder gewähren, entfällt der Freibetrag nach der Pfändungstabelle von vornherein.
Eine Betragsgrenze gibt es nicht resp. die liegt im Ermessen des Insolvenzgerichts https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/pfaendungsfreier-betrag-und-ehegatteneinkommen-im-insolvenzverfahren-336147
2) DieMoneyPenny gab Dir ua schon Antwort https://www.gutefrage.net/frage/was-wird-alles-bei-insolvenz-angerechnet
3) Lass Dir die Abzüge genau erklären und wenn Du die Abzüge auch dann für nicht korrekt erachtest wende Dich an den zuständigen Rechtspfleger beim Insolvenzgericht.
Bei der Verwertung Ihres Vermögen kann es passieren, dass der Treuhänder sich zu Ihren Lasten irrt. Natürliche kann es manchmal vorkommen, dass ein Treuhänder einen Schuldner schikaniert. Lassen Sie sich davon nicht beirren. Das Insolvenzgericht ist auf Ihrer Seite. Es hat den Treuhänder bestimmt und überwacht dessen Tätigkeit. Es kann einen Treuhänder sogar wieder austauschen. Wenn Sie denken, dass der Treuhänder Sie absichtlich schlecht behandelt, wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Rechtspfleger beim Insolvenzgericht.
https://anwalt-kg.de/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/ihre-rechte-gegenuber-dem-treuhander/
Sollte der Arbeitgeber dem Insolvenzverwalter zuviel (resp. auch pfändbares Einkommen) überwiesen haben, ist evt eine Klage bei Arbeitsgericht erforderlich https://kanzlei-kerner.de/wichtig-fuer-arbeitgeber-und-arbeitnehmer-wie-viel-gehalt-ist-pfaendbar/
Wie erwähnt sprich zuerst (nochmals) Arbeitgeber und Insolvenzberater und dann mit dem zuständigen Rechtspfleger (der Dir (hoffentlich) allfällige Massnahmen aufzeigen kann)
Zu 1. Sie darf verdienen was sie will Dein IV wird sehr wahrscheinlich bei Gericht einen Teil von dem verdienst verlangen. Das heisst (bei mir waren es 50%) die angerechnet wurden. Also pfändungstabelle beachten eine unterhaltsberechtigte person zu 50 %.
Das wird deinem Arbeitgeber auch mitgeteilt und die ziehen dann alles ab.
Falls dein IV das Gericht nicht kontaktiert schweigen und fertig.
Deine Überstunden Nachtarbeiten usw werden dir zum lohn auch angerechnet.
Kann mir kaum vorstellen das ein IV oder Arbeitgeber dir mehr abzieht als zusteht, denn dass wird monatlich neu berechnet da du ja nicht immer den gleichen lohn beziehst. So auch beim weihnachtsgeld.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters beziehen sich auf die Insolvenzmasse, also alles, was pfändbar ist.
https://www.juraforum.de/lexikon/insolvenzmasse