Insolvenz und §34D .... möglich?

5 Antworten

Erteilt ist erteilt!

Nach Erteilung der Erlaubnis, führt eine Insolvenz nicht zum
Entzug der Erlaubnis.

(Siehe hierzu Gewerbeverordnung)

Anders wäre der Sachverhalt,  wenn eine Person
die sich in der Insolvenz befindet, versuchen würde die Erlaubnis zu bekommen. ….

.. und wenn denn das Verfahren gar nicht eröffnet wurde?

Hallo,

er ist ja "nur" Insolvent und  keine Gewerbeuntersagung bekommen. Ein Handwerker bekommt ja auch nicht seinen Gesellenbrief eingezogen oder ein Arbeitsverbot nur weil er seine Rechungen nicht zahlen konnte wegen Inso.

Grüße Chio.

Rufe einfach bei der zuständigen  IHK an, die kann dir dies erklären.

Wenn es von insolvensverwalter genemigt ist darf er das

Ja, aber das steht doch im Widerspruch zu den Auflagen des §34D....