Insolvenz und §34D .... möglich?
Hallo Gemeinde,
ich hätte eine Frage zu §34D Gewerbeordnung und Insolvenz . Wie kann es sein, dass ein Makler trotz Insolvenz noch den §34D besitzt? Dies steht doch eigentlich im Widerspruch zu den Auflagen des §34D Auf der Seite "tarifpiloten " wirbt nämlich der Makler Andreas Schukalla trotz Insolvens ( Amtsregister IN 8/13) für seine Maklertätigkeit. Wie kann das sein ??
Anmerkung an die Moderatoren. Die Informationen der Insolvenz sind frei zugänglich. Somit verstößt die Frage nicht gegen die Richtlinien.
5 Antworten
Erteilt ist erteilt!
Nach Erteilung der Erlaubnis, führt eine Insolvenz nicht zum
Entzug der Erlaubnis.
(Siehe hierzu Gewerbeverordnung)
Anders wäre der Sachverhalt, wenn eine Person
die sich in der Insolvenz befindet, versuchen würde die Erlaubnis zu bekommen. ….
.. und wenn denn das Verfahren gar nicht eröffnet wurde?
Hallo,
er ist ja "nur" Insolvent und keine Gewerbeuntersagung bekommen. Ein Handwerker bekommt ja auch nicht seinen Gesellenbrief eingezogen oder ein Arbeitsverbot nur weil er seine Rechungen nicht zahlen konnte wegen Inso.
Grüße Chio.
Rufe einfach bei der zuständigen IHK an, die kann dir dies erklären.
Wenn es von insolvensverwalter genemigt ist darf er das
Ja, aber das steht doch im Widerspruch zu den Auflagen des §34D....