Insolvenz Stromrückerstattung?
Ich bin seit 2 Jahren in der Privatinsolvenz und möchte eine restschuldbefreiung in 3 Jahren.Leider habe ich vergessen eine Stromrückerstattung letztes Jahr dem Insolvenzverwalter zu melden.Die Summe würde nicht ausgezahlt sondern mit meinen monatlichen Abschlägen abgerechnet.Soll ich die Summe von 550 Euro dem insolvenzberater melden damit meine restschuldbefreiung nicht in Gefahr gerät. Danke
2 Antworten
Jegliches Einkommen, gerade bei so hohen Summen, dem Insolvenzverwalter mitteilen und erfragen ob du die Leistung erhalten kannst. Im Normalfall meines Wissens ja, da du dafür ja auch jeden Monat bezahlst.
Aber lieber 2x zu viel mitteilen, als 1x zu wenig.
Andernfalls hast du auch einen Freibetrag, und solange du diesen nicht übersteigst, sollte es eigentlich keine Probleme geben. Aber wie gesagt, einfach noch mal nachfragen bzw. bescheid geben.
Warst Du denn zum Zeitpunkt der Zahlung schon in der Wohlverhaltensphase?
Ja war ich.ich wäre auch bereit das Geld nachträglich zu melden. Ich möchte aber nix melden was meine restschuldbefreiung gefährdet.
in der WVP gehört das Geld dir. Also alles gut. Brauchst nix melden
Richtig. Das Einzige was abzugeben ist sind pfändbare Bezüge aus Einkommen sowie zur Hälfte Erbschaften und Schenkungen. Es sei denn, im Aufhebungsbeschluss ist die Aufrechterhaltung des Insolventsbeschlages für solche Guthaben explizit angeordnet.