Insolvenz ist erledigt. Restschuldbefreiung wurde erteilt. Jetzt meldet sich ein alter Gläubiger, will noch Geld , er hat noch Lebensvers. als Sicherheit.Geht?

2 Antworten

Nach meiner Ansicht nicht, wenn die Forderung vor der Insolvenz entstanden ist wird diese durch die Restschuldbefreiung nicht mehr durchsetzbar.

Allerdings ist es schon seltsam das sich der Gläubiger nicht früher gemeldet hat und das die Forderung nicht bei der Insolvenz angemeldet wurde.

Wenn diese Forderung in der Insolvenzmasse integriert war, nein. Wende Dich in dem Fall an deinen Insolvenzverwalter. Nur er darf dies mit dem Gläubiger klären, Du nicht.