Insolvenz erledigt; trotzdem Titel und Kontosperrung?

9 Antworten

Theoretisch könnte man bei dir als Drittschuldner pfänden. Da du ja dein Freund einen Auszahlungsanspruch gegen dich hat. Dazu muss man aber erst mal wissen, wohin das Geld geht.

Ansonsten ist das Beiseiteschaffen vor Pfändungen zwar immer kritisch, aber nur dann, wenn auch wirklich ein Pfändungsanspruch gegen deinen Freund besteht.

Die Wichtigste Frage ist: Gab es eine Restschuldbefreiung und wenn ja, war diese Forderung eine "vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung" und wurde sie so gemeldet?

Altschulden gehen erst mal in der Restschuldbefreiung unter. Völlig egal ob sie gemeldet wurden oder nicht. Neuschulden aber nicht. Daher müsst ihr das trennen, von wann die Schulden sind und von wann der Titel.

Die sogenannten "vbuH" müssen auch so vom Gläubiger angemeldet worden sein. Das heißt: Er muss zu Beginn angegeben haben, dass die Forderung von der Restschuldbefreiung befreit werden soll und dein Freund bzw. der Insolvenzverwalter müssten das akzeptiert haben, damit die Pfändung OK wäre.

Ja, das kann Probleme geben.

Auch du wirst bei der Kontoeröffnung unterschrieben haben, dass du das Konto "nur im eigenen Namen und auf eigene Rechnung" nutzt.

Wenn deine Bank feststellt, dass auf deinem Konto Zahlungen für andere Personen eingehen, kann das zu Rückfragen führen, aber auch eine Kündigung des Kontos wegen "vertragswidriger Nutzung" ist möglich.

Hallo Rolf, dann frage ich mich allerdings, warum gibt es keine Probleme, wenn mein Freund mir jeden Monat einen gewissen Betrag - nicht wenig - überweist für unsere gemeinsamen Ausgaben????

LG

@Bitterboese

Das sind dann ja Zahlungen, die an dich gerichtet sind, also kein Problem.

und wenn er ihr seinen kpl Lohn überweist, dann sind das auch Zahlungen an sie. Wo ist da der Unterschied?

@KaeteK

Der Arbeitgeber wird aber vermutlich nicht an sie sondern an ihn (also mit Angabe seines Names als Empfänger) überweisen.

Ob die Lohnbuchhaltung des Arbeitgebers bei der Überweisung auf ein Konto einer anderen Person mit Angabe des richtigen Kontoinhabers mitspielt, weiß ich nicht.

Vielen Dank zunächst mal für die Antworten. Und ja, der Gerichtsvollzieher, über den dieses Bubenstück lief, hat selber gesagt, der Titel ist hinfällig, aber er könnte selber nichts an der Sperrung ändern. Nun ist mir zu Ohren gekommen, dass es Anwälte gibt, die sich genau auf diese Fälle spezialisieren, quasi mit der Angst der Leute rechnen und so das Geld "eintreiben"?!

Der Gerichtsvollzieher kann auch nichts ändern. Er ist ausführendes Organ. er kann Titel nicht verschwinden lassen.

Im Endeffekt habt ihr alles richtig gemacht. Wenn die Forderung von der RSB umfasst ist, wendet man sich ans Gericht (Vollstreckungsabwehrklage). Das kommt dem Gläubiger dann teuer zu stehen.

Dein Konto wird nie gesperrt. Denn der so weit ich weiß ca 30 Jahre gültige Titel der Pfändung wurde so weit ich weiß nicht richtig angegeben.

Mein Schuldnerberater hat mir gesagt, wenn es zu einer Privatinsolvenz kommt bei mir, muß ich alles angeben.

Nicht nur die Schulden sondern auch was die Gläubiger machen.

Nicht nur was sie bereits gemacht haben, sondern auch alles was sie während der 7 Jahre machen, sonst droht nach den 7 Jahren was Du beschrieben hast.

Deine Bank könnte Probleme machen und Dein Konto kündigen. Du darfst Dein Konto nur "auf eigene Rechnung" führen, d.h. fremdes Gehalt darf nicht eingehen.