Insolvenz Anmeldung was geschieht mit den Geräten die als Ratenzahlungen bei Otto gekauft wurden?

4 Antworten

Waren die auf "Teilzahlung" gekauft wurden, unterliegen einem "Eigentumsvorbehalt". Diese bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Lieferanten.

Er kann sie also theoretisch wieder abholen.

Wenn der "Käufer" solche Gegenstände weiter verkauft, ist das Unterschlagung und Warenbetrug. Da bekommt er es nicht mit der Insolvenz, sondern mit der Staatsanwaltschaft zu tun.

Das kann Otto selbst entscheiden, wenn Eigentumsvorbehalt vorliegt. Sie können die Sachen wieder abholen, sind aber dann aus der Tabelle raus. Was das verkaufte Handy angeht so kann das zur Tabelle angemeldet werden.

Ein Straftatbestand den hier fast alle sehen, ist aus dem Fragetext nicht erkennbar.

Unterschlagung oder Betrug....

ist doch egal, das Strafmaß dürfte in etwa das gleiche sein und könnte wohl auch die PRIVAT- Insolvenz gefährden....

Dabei weiß ich nicht mal ob ich das gut oder schlecht finden soll.....

Gut, da er als veruteilter Betrüger oder wegen Unterschlagung Verurteilter eh nirgendwo mehr einen Kredit bekommt, schlecht weil er nach einer privat Insolvenz nie wieder einen Beruf bekommen wird der mit Geld zu tun hat und seinen Mitmenschen schlimmstenfalls weiter Schaden zufügen kann falls er nicht in privat Insolvenz geht.

Insolvenz wegen so einem kleinen Betrag??
Macht garkeinen Sinn. Er soll versuchen sich mit der Bank zu einigen und evtl. kleinere Raten zu vereinbaren.

Macht garkeinen Sinn.

Doch.... ich bezahle gern mit meinen Steuern damit solche Leute nicht so leicht wieder die Möglichkeit haben anderen zu schaden

Aber dem ist ja sowohl nach Verurteilung wie auch nach privat Insolvenz gleichermaßen genüge getan :)

@verreisterNutzer

Bei Betrug und Unterschlagung kommt durchaus auch eine Haftstrafe ins Spiel. Wer eine Geldstrafe nicht zahlen kann (oder will), hat eben die entsprechenden Tage abzusitzen.