Insolvenz- Rechnungsausgleich?

2 Antworten

es zählt nur schriftliche Verträge.

Du hast auf den gesamten langen Vertrag von DIR lediglich eine einzige Mail zurückerhalten? Mehr nicht?

Dann ist zu prüfen, inwieweit diese Antwort dieser Mail eine Rechtsgültigheit hat, die ja obendrein nur vom Architekten kommt. Da weiss ich nicht Bescheid und das wird der Knackpunkt sein. Das musst du rausfinden.

Als Selsbsständiger solltest du eine Rechttschutzversicherung haben. Einige haben kostenlose Beratung und einige übernehmen nur Fälle mit Aussichten auf Erfolg. Wende dich mal dahin.

Es spielt sicherlich eine Rolle, inwieweit der Architket widerrum vom Bauherren jetzt bezahlt wird. Wenn der widerrum bei dieser Baufirma als Angestellter gearbeitet hat, hast du ganz schlechte Karten.

Da kenne ich mich nicht aus - das Einzige , was ich weiss ist, dass nur schriftliches Gültigheit hat, niemals irgendwelche Absprachen.

Der Architekt arbeitet nicht bei der Baufirma. Er hat die Baumassnahme geplant und überwacht.

Der Architekt erhält, wie das üblich ist, vom Auftraggeber, also dem Bauherren sein Honorar.

Der schwarze Peter liegt Deiner Beschreibung nach beim Architekten, denn der hat die Vorklärung mit dem Bauherrn betreffend Deine Leistungen vorgenommen.

Die tatsächliche Rechtslage und die Erfolgsaussichten für eine Zivilklage kann aber nur ein Anwalt bewerten.

Angebot meinerseits lag dem Architekten vor, der dann mit dem Bauherren die Sache verhandelte. Das ist meist so der Fall, weil der Architekt im Vorfeld schon Kontakt mit dem Bauherrn hat.