Insolvenz- Rechnungsausgleich?
Habe eine Baustelle über die Einhaltung der Arbeitssicherheit betreut. Der Architekt hat mit dem Bauherrn vor Beginn der Bauarbeiten geklärt, dass ich die Betreuung übernehme. Mir sandte der Architekt dann eine Mail in der es hiess, "Auftrag nach Rücksprache mit Bauherrn erteilt".
Ich betreute die Baustelle während des gesamten Bauablaufes bis zum Ende. Der Bauherr hate mit einer Firma einen Generalunternehmervertrag. Die Baufirma ging kurz vor Ende der Fertigstellung in Insolvenz.
Nun zahlt der Bauherr meine Rechnung nicht, weil die Baufirma in Insolvenz ging. Ich habe mit der Baufirma keinerlei Vertragsverhältnis. Ein solches hat nur der Bauherr mit der Baufirma.
Hier wird es wahrscheinlich zu einem Rechtsstreit kommen. Unklar ist für mich, warum der Bauherr meine Tätigkeit im Zusammenhang mit der Insolenz der Baufirma sieht, mit der ich nichts zu tun habe.
Sicher sehr ungewöhnlich das Verhalten des Bauherrn. Fristen die ich gesetzt habe, den Ausgleich der Rechnung vorzunehmen, wurden ignoriert.
Vielleicht ist da jemand unter den Usern, der beurteilen kann, wie da für mich die Erfolgsaussichten bei einer Klage sind. Ich bin als selbständiger Unternehmer mit der Baufsichtigung beauftragt. Habe mit der Baufirma nichts zu tun. Für die Baufirma war der Auftrag offenbar eine Nummer zu groß, was schliesslich zur Zahlungsunfähigkeit führte, weil die Firma kein Material mehr bekam.
2 Antworten
es zählt nur schriftliche Verträge.
Du hast auf den gesamten langen Vertrag von DIR lediglich eine einzige Mail zurückerhalten? Mehr nicht?
Dann ist zu prüfen, inwieweit diese Antwort dieser Mail eine Rechtsgültigheit hat, die ja obendrein nur vom Architekten kommt. Da weiss ich nicht Bescheid und das wird der Knackpunkt sein. Das musst du rausfinden.
Als Selsbsständiger solltest du eine Rechttschutzversicherung haben. Einige haben kostenlose Beratung und einige übernehmen nur Fälle mit Aussichten auf Erfolg. Wende dich mal dahin.
Es spielt sicherlich eine Rolle, inwieweit der Architket widerrum vom Bauherren jetzt bezahlt wird. Wenn der widerrum bei dieser Baufirma als Angestellter gearbeitet hat, hast du ganz schlechte Karten.
Da kenne ich mich nicht aus - das Einzige , was ich weiss ist, dass nur schriftliches Gültigheit hat, niemals irgendwelche Absprachen.
Der Architekt arbeitet nicht bei der Baufirma. Er hat die Baumassnahme geplant und überwacht.
Der Architekt erhält, wie das üblich ist, vom Auftraggeber, also dem Bauherren sein Honorar.
Der schwarze Peter liegt Deiner Beschreibung nach beim Architekten, denn der hat die Vorklärung mit dem Bauherrn betreffend Deine Leistungen vorgenommen.
Die tatsächliche Rechtslage und die Erfolgsaussichten für eine Zivilklage kann aber nur ein Anwalt bewerten.
Angebot meinerseits lag dem Architekten vor, der dann mit dem Bauherren die Sache verhandelte. Das ist meist so der Fall, weil der Architekt im Vorfeld schon Kontakt mit dem Bauherrn hat.