innerhalb 1 Jahr erst fest angestellt (über 17.500€), dann freiberuflich: Umsatzsteuerpflichtig?
Hallo,
ich brauche eure Hilfe. Ich lese schon seit Tagen sämtliche Foren. Ich war dieses Jahr bis 30.09. fest angestellt und habe in der Zeit über 17.500€ Brutto verdient. 2012 lag ich weit unter 17.500€. Wenn ich ab jetzt freiberuflich Rechnungen schreibe, muss ich Umsatzsteuer erheben? Oder werden Einnahmen aus Angestelltenverhältnis und freiberuflicher Tätigkeit extra gewertet? Freiberuflich habe ich dieses Jahr noch nichts verdient, also noch keine Rechnung geschrieben.
Vielen Dank für Antworten!!
Miriam
2 Antworten
Wenn du freiberuflich keine Umsätze gemacht hast, fällt keine Umsatzsteuer an. Dein Gehalt sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, diese werden bei der Umsatzsteuer nicht angetastet. Wenn du fakturierst musst du Umsatzsteuer berechnen und diese auch abführen. Du könntest beim Finanzamt auch die Kleinbetrieb-Regelung beantragen, dann wird ohne Umsatzsteuer berechnet. Vermerk auf Rechnung § 19 UStG. Nachteil der Kleinbetrieb-Regelung du darfst keine Vorsteuer abziehen! Ich würde auf die Kleinbetrieb-Regelung verzichten, da man so nie prüfen muss, ob man noch Kleinbetrieb sein kann und bei Überschreitung muss man nicht umstellen. Die Umsatz- steuer wird ja von deinem Kunden an dich bezahlt, die du dann treuhänderisch ans Finanzamt abzuführen hast (monatlich, vierteljährlich oder jährlich je nach Umsatzhöhe). Dafür darfst du auch die von dir bezahlte Vorsteuer in der USt-Voranmeldung kürzen.
Vielen Dank für die Antwort. Das heißt also, ich könnte theoretisch dieses Jahr noch 17.500€ aus freiberuflicher Arbeit verdienen, richtig? Meine freiberufliche Tätigkeit wird so gering sein, dass ich nicht über 17.500 kommen werde, deshalb werde ich keine Umsatzsteuer erheben erst mal.
Als Angestellte hat Dein Arbeitnehmer für Dich Steuern entrichtet, als freiberufliche musst Du das selbst. http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-13044.xhtml?currentModule=steuern