Innentür aufgebrochen? Versicherung zahlt?

6 Antworten

Deine Chancen sind stark überschaubar.

grundsätzlich käme die private Haftpflichtversicherung in Betracht. Wobei man an dieser Stelle gleich sagen muss, dass nur die wenigsten Tarife hier leisten würden. Der Vertrag müsste einen bestimmten Einschluss haben, damit geleistet wird. (Leistung auch bei Notstand: §904 BGB , bzw. §905). 

Da ich leider nicht weiß welchen Versicherungsvertrag du hast und ob der o.g. Tatbestand vorliegt, kann man deine Frage nicht abschließend beantworten. 

Vermutlich gehst du leer aus, da in der Regel Schäden die durch Vorsatz entstehen ausgeschlossen sind. 

Das zahlt keine Versicherung, sondern schlichtweg der Vermieter.

Dein Vermieter war ja anwesend und hat zugestimmt, dann zahlt er auch den Schaden an der defekten Mietsache !

Wenn hier ein technischer Mangel der Tür vorliegt, muss der Vermieter diesen Schaden beheben. Mehr als hin hinzuziehen, konntest du ja nicht.

Das Kind aus dieser Situation heraus zu holen war ein Notfall.

Für solche Schäden kommt keine Versicherung auf.

Unter Umständen könnte es möglich sein, dass der Vermieter die Kosten übernehmen muss. Kommt aber darauf an, seit wann du in der Wohnung wohnst, bzw. wer die Tür beschädigt hat.