Inkassounternehmen fordert nach 9 Jahren Geld
Vor ungefähr 10 Jahren wars bei mir finanziell ziemlich turbulent. Und zwar hatte ich unter anderem ne Rückbuchung eines Einkaufes bei Real. Daraufhin wurde natürlich ein Inkassounternehmen eingeschalten. Ich glaub ich hab dann auch einen Teil gezahlt. Aber scheinbar nicht alles. Das war 2001.
Jedenfalls kam mir diese Tage ein Brief des Inkassounternehmens ins Haus geflattert, das ich die Restsumme jetzt noch bezahlen soll, immerhin noch etwa 200 €. Maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig, steht zumindest so drauf. Die Forderung wäre rechtskräftig tituliert. Also müßte ein Vollstreckungsbescheid vorliegen. Liegt mir aber nicht vor. Ich kann mich auch nicht erinnern jemals einen bekommen zu haben. Das zuständige Amtsgericht kann mir keine Angaben zu dem Vorfall machen, da die Akte bereits vernichtet ist. Nun hab ich (clevererweise mit unterdrückter Nummer) mal bei dem Inkassounternehmen angerufen um mal bissl Licht ins Dunkel zu bringen. Die Dame (natürlich unfreundlich) sagte mir sie können mir keine Kopie des Vollstreckungsbescheides schicken weil sie es eben nie machen würden. Nun bin ich am überlegen ob es diesen Vollstreckungsbescheid nun wirklich gibt, den vom Amtsgericht können sie ihn nicht haben, die haben ja nix mehr.
Und, was passiert wenn ich trotzdem nicht zahle?
Sorry, bissl viel Text aber vielleicht kann mir einer helfen
10 Antworten
Hast du eine Rechtschutzversicherung ? Dann lass doch mal einen Anwalt ran.Der kann ja mal bei der Inkassofirmma die Kopie anfordern.
Würd ich aber trotzdem machen. So teuer ist der nicht. Die haben auch eine Gebührenordnung und der Streitwert ist ja nicht so hoch. Ruf doch neinfach mal einen an und frag, was es so bummelig kosten würde.
falsch!
Der Rechtsschutz gilt nicht für laufende Verfahren.
stimmt, aber ich glaube er meinte den Anwalt selber
Richtig.
Eigentlich verliert ein Titel nach Zehn Jahre seine Gültigkeit (vill. hast Du glück und es sind schon über Zehn Jahre), schaue mal bei Dir nach wann Du die letzte Mahnung/Aufforderung erhalten hast. Hat sich bei Dir mal ein Gerichtsvollzieher gemeldet mit dieser forderung?
falsch, 30 Jahre
bin mir da nicht sicher, da es ja eine Private sache war.
Da kam noch nie einer
Ignoriere es einfach. Inkassounternehmen sind nur Gelteintreiber vom Gläubiger angeheuert. Warte bis ein Gerichtsvollzieher kommt oder wende Du dich an einen der für deine Straße zuständig ist.
Die Antworten von Patriot198 sind beinahe schon kriminell falsch, denn sie zeugen nicht nur von totaler Unkenntnis, sondern animieren Fragesteller, sich zusätzliche Kosten und Unannehmlichkeiten einzuhandeln, statt ihr Problem wirklich zu lösen.
Vermutlich gibt es den Bescheid nicht.
Wenn doch, dann werden sie einfach einen Gerichtsvollzieher schicken. Dem müssen sie allerdings einen Bescheid erst mal vorlegen. Für Dich wird es dadurch etwas teurer. Wieviel, kann Dir das Gericht sagen.
Wenn Du nie in den 10 Jahren umgezogen bist, müßtest Du von dem Titel aber zumindest irgendwas gesehen haben. Manchmal genügt es auch, gegen einen Mahnbescheid nicht rechtzeitig Widerspruch eingelegt zu haben. Dann wird der auch tituliert - aber auch darüber müßtest Du einen Bescheid bekommen haben.
Inkassofirma muss denn Gerichtsvollzieher nicht´s vorlegen bzw geben. Ein Gerichtsvollzieher holt sich seinen Vollstreckungsbescheid vom Gericht wenn der Gläubiger sein Geld einfordern tut. Inkassofirmen werden vom Gläubiger selbst angeheuert.
Wenn der Gläubiger eine Abtretung an die Inkassofirma unterschrieben hat (und nur dann läuft die überhaupt los, die läßt sich nicht "anheuern"), beauftragt die den Gerichtsvollzieher, falls es denn einen Titel gibt. Dazu muß der Titel vorgelegt werden...
Liebe/r Patriot198: Was für ein Blödsinn! Wer keine Ahnung hat, sollte lieber keine Antworten geben: Oder, Patriot198, können Sie einen einzigen konkreten Fall benennen, in dem ein Gerichtsvollzieher sich selbst den Vollstreckungsbescheid vom Gericht geholt hat. Selbstverständlich ist es Aufgabe des Gläubigers und des von ihm eingeschalteten Rechtsanwalts/Inkassobüros, seinem Zwangsvollstreckungsauftrag an den zuständigen Gerichtsvollzieher einen vollstreckbaren Titel beizulegen.
Ich bin in der Zeit schon umgezogen. Das Schreiben ging an meine alte Adresse bei meinen Eltern, die das Ding natürlich dussligerweise aufgemacht haben. ;-)
Und an die Adresse ging vermutlich auch der Bescheid des Gerichts... Und den haben Deine Eltern Dir dummerweise nicht übermittelt, vielleicht? - Das würde Dich dann allerdings nicht von einer Zahlungspflicht befreien.
Die Idee mit der Schufa-Auskunft ist sicherlich auch nicht so dumm. Da steht so was auch drin.
Aber auf jeden Fall sollten sie Dir die Rechtmäßigkeit der Forderung nachweisen. Nicht daß Du Dich hinterher derselben Forderung vom ursprünglichen Gläubiger auch noch mal gegenüber siehst...
Nicht ist unmöglich, aber hätte dann nicht schon längst ein Gerichtsvollzieher vor der Tür meiner Eltern stehen müssen?
Nein, warum?
Der Gerichtsvollzieher kommt erst, wenn er beauftragt wird, explizit. Ein Gläubiger, der einen Titel bekommen hat, wird sich vielleicht überlegen, daß der Schuldner erst mal gar kein Geld hat. Dann schickt er in 10 Jahren erst den Gerichtsvollzieher, in der Hoffnung, daß sich die wirtschaftlichen Verhältnisse bis dahin gebessert haben. Der Titel ist ja 30 Jahre gültig.
Ersteinmal bin ich der Meinung man sollte seine Schulden bezahlen. Ich würde mir aber schon nachweisen lassen, dass diese Forderung tatsächlich besteht und das die berechtigt sind diese einzufordern, d.h. sie müssen dir eine Vollmacht des Gläubigers und auch den VB in Kopie vorlegen könnnen, ansonsten würde ich nicht einfach zahlen. Sollte die Forderung nicht tituliert sein, wäre die Sache eh verjährt. Hol dir mal nen Schufa-Auszug, ob es da drin steht.
Naja damals war meine Sturm und Drangzeit.... Ist ja nicht so das ich nicht Zahlen will, aber den Titel hätte ich schon gern....
Diese Zeit hatte jeder mehr oder weniger mal. Forder eine Vollmacht und den Titel bei denen schriftlich an und mach denen klar, das es ohne Nachweis kein Geld gibt. Kiener zahlt ohne Nachweis.
Welches Inkassounternehmen weigert sich, eine Kopie des Vollstreckungsbescheids zu übersenden? Das kann kein seriöses Inkassobüro sein, wenn es auf eine freundliche Bitte um Nachweis der geltend gemachten Forderung nicht reagiert! Es gibt aber leider auch viele Schuldner/innen, die (viel zu oft auch durch inkompetente Antworten in Foren wie diesem dazu angestachelt) derart frech reagieren, dass Inkassounternehmen sich entsprechend unkooperativ. Denn der Vollstreckungsbescheid muss nicht immer wieder nachgewiesen werden; es reicht, ihn dem zuständigen Gerichtsvollzieher zu übergeben, der dann mit entsprechenden zusätzlichen Gebühren das Geld bei den Schuldner/inne/n kassiert...
genau das ist mein nächstes Problem. Hab ich nicht (ich Dussel)