Inkassounternehmen Einmalzahlung vereinbaren?

8 Antworten

das inkassounternehmen vertritt ja nur die bank oder sonstigen verein der deiner mutter das geld geliehen hat , kann also garnicht mit dir verhanden.... du mußt dich direkt an an kreditgeber wenden... mit dem kannst du über die einmalzahlung verhandeln... sag denen aber nicht das du 5 bis 7000 € hast.... fang klein an und sage denen das du dir die kohle von bekannten leist...bei 15000€ würde ich dir empfehlen bei 2000 € anzufangen . ist natürlich blöd jetzt das du gebürgt hast... könnte mir vorstellen das die auf der gesammten summe bestehen, kommt drauf an was für ein verein das ist... wen ne feste abeit hast , lassen sie bei nichtzahlung pfänden---     viel glück

Das Geld habe ich ja auch noch nicht, ich würde aber mein Auto verkaufen, meine VWL kündigen etc. Der Kredit ist von der Deutschen Bank, ich war auch schon dort und die haben gesagt das der Kredit ans Inkasso Unternehmen verkauft wurde.

@RatedR2407

wenn er verkauft worden ist , wollen die natürlich kohle haben.... du muß in diesem fall unbedingt deinen schuldnerberater kontaktieren... nichts anbieten und nichts bezahlen ohne den schuldnerberater

@RatedR2407

RatedR2407,

haben Sie sich vom Inkassounternehmen eine Abtretungsurkunde im Original vorlegen lassen nach § 410 BGB?

Denn die Akzessorietät der Bürgschaft führt ferner dazu, dass wenn der Gläubiger seinen Anspruch gegen den Schuldner an einen Dritten abtritt, der Anspruch aus der Bürgschaft ausdrücklich mit abgetreten werden muss. Wird die Bürgschaft nicht mit abgetreten, hat der Gläubiger, der den Anspruch aus der Bürgschaft hat, keinen Anspruch mehr auf Zahlung der Hauptforderung. Deshalb endet die Bürgschaft.

In dem Fall wäre auch unbedingt das Erbe innerhalb der Frist auszuschlagen und Sie sollten sich bei unzureichender Abtretungsurkunde einen Rechtsanwalt zur Beratung nehmen. In dem Fall kann es sein, dass Sie verhältnismäßig günstig aus der Sache rauskommen.

@Xipolis

hatte ich auch dran gedacht aber die mutter ist nov. 15 gestorben

@ersterFcKathas

OK,  nicht gut.

In dem Fall erst rechtlich beraten (durch den Schuldnerberater oder ähnlich) lassen, bevor hier irgendwas angeboten wird.

@Xipolis

das hatte ich ihr im letzten komi ... ausdrücklich ( fett ) geschrieben

@ersterFcKathas

Das Erbe habe ich sofort ausgeschlagen

@RatedR2407

?????????????????  wenn du das erbe ausgeschlagen hast... was soll das denn hier ???????????  dann haste doch keine schulden... das versteh ich jetzt nicht....  so ein hin und her geschreibsel und es sind gar keine schulden da ????

@RatedR2407

Dann sollten Sie sich eine Abtretungsurkunde im Original vorlegen lassen. Wenn es hier formale Fehler gab, beispielsweise, weil von einer Person, die über nicht ausreichende Vollmacht verfügte, unterschrieben oder die Bürgschaft nicht konkret mit abgetreten worden ist, hast Du gute Chancen. Auch die Unterschriften müssen im Original sein.

Warum zahlen Sie denn bitte die Kosten der Beerdigung? Die müssten aus der Erbmasse bzw. vom Sozialamt finanziert  werden.

@ersterFcKathas

Kommt auf den Bürgschaftsvertrag und die damalige Abtretung an.

Also, kleinen Ausflug vorab für alle die mitlesen: Wer bürgt wird gewürgt. Lieber nicht bürgen, und falls es sein muss, wie z.B. für die Familie, dann nie allgemein, sondern immer zweckgebunden und mit limitierter Höhe. 

Da dir das für Deine Frage nicht mehr viel hilft folgende Idee:

Wie sieht das Erbe denn sonst aus? Vielleicht ist ja die Frist, das Erbe auszuschlagen, noch nicht abgelaufen? Dann wärst Du die Schulden los. Dafür musst Du aber jemand fragen, der sich da seht genau auskennt. 

Sei vorsichtig mit den Inkasso Unternehmen. Wenn Du Zahlungen leistest, erkennst Du die Schuld an. 

Ansonsten hat mein Vorredner recht, über eine Einmalzahlung entscheidet nicht das Inkassunternehmen, sondern die Bank, bei der die Schulden bestehen. Das ist also Dein Verhandlungspartner. 

Vielleicht ist ja die Frist, das Erbe auszuschlagen, noch nicht abgelaufen? Dann wärst Du die Schulden los.

Falsch. § 768 Abs. 1 Satz 2 BGB: Stirbt der Hauptschuldner, so kann sich der Bürge nicht darauf berufen, dass der Erbe für die Verbindlichkeit nur beschränkt haftet.

@Xipolis

Stimmt, mein Fehler. Sorry!

willst du nicht mehr bezahlen die 150 oder KANNST du dies bald nichtmehr,--ganz einfach:

du musst dem inkasso unternehmen glaubhaft machen das dies für sie ein gutes angebot ist da du ansonsten bald nichts mehr bezahlst,---wenn sie denken das sie die volle summe von dir erhalten können gehen sie auf den deal natürlich nicht ein,---ich würde ein zwei vielleicht drei mal nicht bezahlen und dann einen vergleich anstreben,--wichtig ist das du kommunizierst damit in der zeit nicht die volle summe fällig wird,--du verstehst??

Glücksspiel, denn das kann auch zur Fälligstellung des Gesamtbetrages führen und schließlich zu einem Titel gegen den Bürgen/Erben.

Wer ist denn außer Ihnen noch alles Erbe geworden?

Ansonsten auf jeden Fall bei Verhandlungen mit dem Inkassounternehmen darauf achten, dass möglicherweise eine Einigungsgebühr anfallen kann.

Es könnte durch einen Rechtsanwalt ggf. noch die Sittenwidrigkeit der Bürgschaft geprüft werden, da es sich um Ihre Mutter handelt. In dem Fall müsste dann aber auch das Erbe ausgeschlagen werden.

Ich bezweifle, dass die einfach auf die Hälfte des Geldes verzichten. Trotzdem ist es vielleicht sinnvoll, die Raten zu vergrößern, auf 500 bis 1000€, damit sich das nicht so lange hinzieht.

Wofür hat deine Mutter den Kredit denn gebraucht?

Ich verdiene 1500€ und zahle noch die Beerdigung ab. Von daher sind im Moment 150€ das maximale das ich bezahlen kann.

@RatedR2407

Ich glaube hier wäre eine Ausschlagung sinnvoll, falls noch möglich.

@RatedR2407

Trägst du die Beerdigung alleine? Gibt es nicht noch andere Freunde/ Verwandte deiner Mutter, die dir dabei helfen könnten?

@VeryBestAnswers

Scheint so, dass der Fragesteller der Alleinerbe ist.

@Xipolis

Ja, ich bin Alleinerbe. 

@RatedR2407

OK, aber Erbe wurde ja ausgeschlagen. 

Gab es ein Testament? Oder weitere Verwandte?

Wurde Ihnen die Kostentragungspflicht vom Sozialamt auferlegt?