Inkassoschreiben trotz Retour
Hallo zusammen,
meine Mutter hatte Anfang Mai etwas bei Rossmann online bestellt und das Geld direkt überwiesen. Die Lieferzeit sollte ein paar Werktage betragen. Als nach ca 2 Wochen die Ware noch nicht angekommen war und sie per DPD sehen konnte, dass das Paket noch nicht mal abgegeben wurde, schrieb sie an Rossmann eine Email mit der Erinnerung, dass sie noch kein Paket bekommen habe. Diese Email blieb unbeantwortet.
Als 2 Wochen später (also 4 Wochen nach Bestellung und Bezahlung) immer noch kein Liefereingang war und bei DPD immer noch kein Paket abgegeben wurde, schrieb sie erneut eine Email mit einer 1 wöchigen Frist, andernsfall werde sie ihr Geld zurückfordern. Diese Email wurde dann beantwortet, man würde sich darum kümmern und ihr Bescheid geben - die beauftragte Firma hätte offenbar Lieferschwierigkeiten.
Weitere 2 Wochen später am 17. Juni ohne eine weitere Antwort (also nun bereits 6 Wochen nach Bestellung und Bezahlung und einer angeblichen Lieferzeit von 3-5 Werktagen) forderte sie ihr Geld zurück. Genau einen Tag später kam dann die Ware direkt mit einer Mahnung, wo zu dem eigentlichen Betrag noch 8€ hinzugefügt wurden.
Sie rief bei Rossmann an, erklärte den Sachverhalt und man sagte ihr dann, dass sie die Mahnkosten rausnehmen könne. Allerdings sah sie nach eigenen Worten eine Mahnung nicht als Rechnung an und wartete entsprechend auf eine richtige Rechnung (warum auch immer, verstehe ich selbst nicht, aber ältere Leute haben offenbar eine merkwürdige Art zu denken).
Wie dem auch sei, die Ware war ihrer Meinung nach nicht wie online beschrieben und sie war über die ganze Situation so sauer, dass sie sie zurückgeben wollte. Gesagt, getan - sie ließ die Ware wieder abholen. Für sie war die Angelegenheit damit beendet. Sie hatte ihr Geld wieder und Rossmann die Ware..
Nun hat sie aber ein Inkassoschreiben bekommen, bei dem der Gesamtbetrag um rund 100€ gestiegen ist. Wie reagiert sie nun darauf. Verständlicherweise weigert sie sich diese Forderung zu bezahlen. Wozu auch, sie hat die Ware ja zurückgeschickt.
Und nun wird der Sohn angerufen, der sich darum kümmern soll, aber keinen blassen Schimmer hat wie.. Schreibe ich Rossmann, obwohl sie die Forderung bereits an ein Inkassobüro abgetreten haben? Schreibe ich jetzt dem Inkassobüro, dass die Ware fristgerecht zurückgeschickt wurde und die Forderung dadurch gegenstandslos? Oder soll sie sich direkt einen Anwalt suchen, auch wenn er am Ende vermutlich deutlich teurer wird (wobei ihr das vermutlich sogar egal wäre, hauptsache sie bekommt Recht (alte Leute eben)?
Ich hoffe auf eure Hilfe und Erfahrungsberichte und danke euch im Voraus.
P.S.: Sorry für die Textwall, aber dachte ich liefere alle Details, die mir zur Verfügung stehen.
4 Antworten
Einfach anrufen bei dem Inkasso und die Situation schildern. Bei Rosman ebenfalls mal anrufen sonnst denen eine nette Mail schicken. Und denen Erklären, dass die Wahre fristgerecht nach Erhalt der Wahre zurück gesendet wurde. Ich hatte auch mal so einen Fall bei meiner Versicherung. Es hatte aus irgendwelchen Gründen eine Mahnung gegeben, obwohl ich schon gezahlt hatte und die HDI eine Einzugsermächtigung hat. Bei meinem Sachbearbeiter angerufen, der hatte dann das Missverständnis vorerst aufgeklärt. Hatte sogar eine Mahnung von Gericht bekommen. Mit Wiederspruch zurück geschickt. Noch mal bei denen angerufen. Am ende hatte sich heraus gestellt, dass die Firma meine Einzugsermächtigung verlegt hatte. Und alles war wieder in Ordnung. Mir wurde auch von irgend eine Dubiosen Firma ein ABO angedreht. Habe diese Zeitung fristgerecht zurück gesendet und trotz dem eine Rechnung bekommen. Werde bei denen Anrufen und denen sagen, dass ich die Wahre zurück geschickt habe und keinen ABO zugestimmt habe. Sollten trotz dem eine Mahnung kommen werde ich einfach diese ignorieren in der Regel kommen so drei bis 4 Mahnungen und mehr passiert nicht. Vom Amtsgericht hatte ich bis jetzt noch nie was bekommen. Nur von der HDI. Aber da habe ich einfach angerufen und dann klärt sich das auf. Sollte wirklich so was kommen einfach ankreuzen, dass sie der Forderung widerspricht und innerhalb von 14 Tagen im Briefkasten scheimeisen. Damit ist die Sache dann erledigt und man wird nicht mehr belästigt.
Dann hoffen wir mal, dass es dabei bleibt ;-)
Mit Inkassos telefoniert man nicht. Mit dem Gläubiger ggf. schon. Wenn der sich allerdings nicht zurückzieht, nur noch schriftlich kommunizieren. Und exakt einmal alles zurückweisen reicht dann auch.
Ein Anwalt wird euch helfen der ist aber nicht kostenlos
Soweit ist erst mal alles in Ordnung. Ich habe zwar nicht mitbekommen, wie sie das Geld wieder zurückbekommen hat aber wenn sie es hat, ist es soweit OK.
P.S.: Sorry für die Textwall, aber dachte ich liefere alle Details, die mir zur Verfügung stehen.
Man hätte es deutlich straffen können, aber besser so, bevor man etwas vergisst. Die zentrale Frage bei so etwas ist, ob man den Rückversand nachweisen kann. Gibt es einen Paketschein? Einen Retourenschein? Kann man online nachverfolgen, dass es zurückgeschickt wurde?
Wenn ja, kann man dem Inkasso ruhig einen Dreizeiler schicken: "Wertes Inkassobüro. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Für Schlamperei in der Warenwirtschaft ihrer Mandantin bin ich nicht verantwortlich. Es wurde nachweisbar vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien."
Danach schweigt man. Inkassobüros sind nervige Gesellen. Extrem nervig. Solange es keinen Brief eines Gerichts gibt, passiert nichts, außer dass die Inkassos Bäume töten für die Briefe. Selten kommt es zu einem gerichtlichen Mahnbescheid, da kreuzt man einfach "Ich widerspreche komplett" an und zurück zum Gericht damit. Dann schläft es der meist ein.
Hallo,
ich arbeite in einer ähnlichen Branche. Deshalb würde ich erstmals vorschlagen, dass Ihr bei dem Inkassounternehmen anruft und den Sachverhalt schildert bzw. ein Schreiben fertig macht. (Wenn Ihr Schriftverkehr mit Rossmann habt, ruhig kopieren und anhängen) Vielleicht können Sie dir schon am Telefon sagen, was besser für euch wäre. Manchmal wird es auch aus Kulanz "fallen gelassen" Ansonsten nützt wirklich nur der Anwalt etwas.
P.S. Mahngebühren des eigentlichen Lieferanten müssen nie bezahlt werden. Ist sogar verboten, dass die Firmen sowas berechnen. Erst ab der 2. Mahnung dürfen Zinsen berechnet werden.
Viel Erfolg.
Danke Dir. Der Anruf bei Rossmann selbst war offenbar schon erfolgreich. :)
Mit Inkassos telefoniert man nicht. Auch hat es nichts mit Kulanz zu tun, dass es fallen gelassen wird. Kulanz würde ja bedeuten, dass Rossman zu Recht etwas fordert. Nein, hier ist der Anbieter wegen Schlamperei im Unrecht.
Ein Anwalt war trotzdem nicht nötig. Wieso telefoniert man mit Inkassos nicht? Sehe da nicht das Problem.
Habe bei Rossmann angerufen und die Sache war nach 5 Minuten geklärt. Sicherheitshalber habe ich natürlich den Namen notiert, aber gehe mal davon aus, dass da nichts mehr kommt.
Danke! :)