Inkassogebühren zu hoch (Infoscore)?

5 Antworten

Kommt drauf an. Ich habe mir einen Anwalt genommen, der hat das gleich gekippt weil die weder die erforderlichen Zeiträume eingehalten haben noch vorher "kostenlos" gemahnt haben.

Ich habe mir einen Anwalt genommen

Der Geld kosten würde. Ohne RSV also nicht sinnvoll und zum aktuellen Verfahrensstand nicht notwendig.

weil die weder die erforderlichen Zeiträume eingehalten haben noch vorher "kostenlos" gemahnt haben.

Eine Mahnung ist hier obsolet, wenn die Fälligkeit des Dauerschuldverhältnisses im Vertrag eindeutig kalendarisch bestimmt ist.

Überschreitet man das Datum ist man automatisch in Verzug.

Warum kevinst du hier so rum Kevin? Ja, klar habe ich eine Rechtsschutzversicherung, um mir von solchen Langfingern nicht in die Taschen greifen lassen zu müssen. Und das ganze haben sich die infoscorebitcbes schön abschminken können, die haben keinen Cent bekommen, weil die so schnell nicht hätten auf den Plan treten dürfen (gesetzliche Fristen und so weiter). Soweit ich mich erinnere hätten die, oder die orginalen Gläubiger der Forderung vorher mahnen müssen oder sagen müssen das Zusatzkosten durch die inkassofirma drohen.

@Askomat

Keinen Grund, Kevin anzugreifen. Er ist durchaus auf deiner Seite. Du solltest aber nie den Fehler machen, von deinem Fall automatisch auf alle anderen Fälle zu schließen.

Wenn der TE keine Rechtschutzversicherung hat oder eine zu hohe Selbstbeteiligung ist das ein teurer Spaß für etwas, was auch problemlos ohne Anwalt geht. Wenn du nicht in Verzug warst bedeutet das nicht, dass der TE das auch nicht war.

@Askomat

Ja, klar habe ich eine Rechtsschutzversicherung, um mir von solchen Langfingern nicht in die Taschen greifen lassen zu müssen.

Na perfekt. Die meisten Fragesteller hier mit ähnlichen Problemen haben nämlich keine.

Soweit ich mich erinnere hätten die, oder die orginalen Gläubiger der Forderung vorher mahnen müssen

In der Regel ist das so, ja. Aber es gibt tatsächlich Fälle - vor allem bei Dauerschuldverhältnissen - wo tatsächlich eine Mahnung nicht erforderlich ist.

Beispiel: Wohnraummiete ist grundsätzlich zum 3. Werktag eines Monats fällig. Hab ich als Vermieter am 4. Werktag die Miete nicht, könnte ich sofort Klage einreichen, das Mahnverfahren einleiten, Ein Inkassobüro beauftragen. Mahnen muss ich nicht.

@mepeisen

Wenn der TE keine Rechtschutzversicherung hat oder eine zu hohe
Selbstbeteiligung ist das ein teurer Spaß für etwas, was auch problemlos ohne Anwalt geht.

Genau, denn die meisten RS-Verträge die ich vertmittle haben eine 150,- € SB.

Diese Summe ist angemessen um den VN bzw. die VP davon abzubringen wegen jedem 20,- € Streit gleich die ganze Justizmaschinerie in Gang zu bringen.

Sie ist aber noch so niedrig, dass man nicht abgeschreckt bei wirklich ernsten Sachen doch Hilfe zu suchen.

Der Preisunterschied bei zwischen SB0 und SB150 ist meist bei über 25% p.a. Daher sinnvoll.

Sei froh das du noch so glimpflich davonkommst und bei nächstem mal einfach keine Mahnung ignorieren.

Zahle gerundet 10 Euro an maxdome (Verwendungszweck: Nur HF + Zinsen + Porto) und die Sache ist gegessen

54,- € entspricht 1,0 Gebühr.

Für Bausteinbriefchen im Masseninkasso viel zu hoch (maximal 0,3).

Zahl die Hauptforderung und Zinsen so deklariert an Maxdome und widerspreche der Inkassoforderung.

Ja, ist es! Falls du es nicht glaubst ruf dort mal an, in dem Schreiben steht bestimmt eine Telefonnummer, du kannst die Zahlung auch in Raten begleichen, es ist dir überlassen wie du das zahlst, aber: DU musst es zahlen!

Falls du es nicht glaubst ruf dort mal an

Ein Anruf bei der Gegenseite in einem Rechtsstreit ist Zeitverschwendung. Willenserklärungen gibt man schriftlich ab, wenn man sich außergerichtlich äußern will.

du kannst die Zahlung auch in Raten begleichen, es ist dir überlassen wie du das zahlst, aber: DU musst es zahlen!

Bei geschäftserfahrenen Gläubigern wie maxdome, die sich der Hilfe eines Masseninkassodienstes wie Infoscore bedienen sind die Inkassokosten in Regelmäßigkeit mit 0,- € anzusetzen (§§ 254 Abs. 2 BGB, 4 Abs. 5 RDGEG).

Für Ratenzahlung auf eine nicht-durchsetzbare Forderung würden nochmal Extragebühren anfallen. Ich hab zwar selbst Geld wie Heu aber das hab ich u.a. weil ich es Leuten nicht in den Rachen werfe, ohne dass sie für mich eine Leistung erbringen.