Inkassogebühren bei Insolvenz

3 Antworten

"werden die Inkassogebühren auch angemeldet mit der Hauptforderung?"

Ja. Es ist eine offene Forderung und der Betrag wird ebenfalls einkalkuliert. Auch natürlich Zinsen etc die aufgrund des Nicht zahlens bisher angefallen sind

Ich dachte immer das das Gericht bestimmte Kosten wie Kontoführungsgebühren, Inkasso Transfer Gebühren, Gläubigerspesen, Telekommunikationskosten, usw steicht da diese nicht zumutbar sind die in der Forderungsaufstellung draufstehen. Liege ich da eventuell falsch?

@themmx

kommt auf den Einzelfall und den Richter an... es gibt da keine genauen Richtlinien. Wenn du dem Gläubiger aber frühzeitig mitgeteilt hast (vor dem Inkasso) das du nicht zahlungsfähig bist kannst du die kosten sicher anfechten... da ist der Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht eindeutig, wenn nicht ist es im zweifel ermessenssache des Richters was zweckdienlich war und was nicht. Frühzeitige Kommunikation erspart auf jeden Fall kosten.

Im Falle einer Insolvenz ist natürlich immer noch zu prüfen ob möglicherweise ein Eingehungsbetrug im raum steht. Der ist allerdings in der Regel schwer zu beweisen.

Leider Blödsinn. In der Regel werden diese außergerichtlichen Unfugsgebühren vom Treuhänder bestritten und abgelehnt. Dann müsste der Gläubiger sie einklagen, was er mangels Erfolgsaussichten normalerweise nicht macht. Es spricht gerade bei einer Insolvenz zu viel dagegen.

Inkassogebühren sind i.d.R. Regel ohnehin Schall und Rauch, mit gewissen Ausnahmen

Wenn der Gläubiger allerdings wusste, dass der Schuldner bereits zahlungsunfähig ist und nicht bloß unwillig, war die Einschaltung des Inkassobüros von vornherein klar rechtswidrig (§ 254 Abs. 2 BGB).

In dem Fall ist die Argumentation ziemlich eindeutig. Das Inkassobüro ist nutzlos für den Gläubiger.

werden die Inkassogebühren auch angemeldet mit der Hauptforderung?

Ja diese Gebühren lösen sich dann auch auf;-)