Inkassobüro schreibt mir eine E-Mail?

10 Antworten

Wir haben hier mehrere Themenkomplexe. Zum einen ist durchaus richtig, was hier schon steht. Dass das unseriös klingt und das durchaus eine Betrugsfalle sein kann.

Aber: Sollte da doch was dran sein und sie dann doch einen Titel gegen dich haben, wird es kompliziert. Denn der Titel berechtigt zu Pfändungen. Dabei ist (erst einmal) völlig egal, wie das zustande kam. Im Regelfall sind solche Titel aber falsch zugestellt. Sobald du den Titel erstmals siehst, hast du 14 Tage Zeit Einspruch einzulegen und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen. Und zwar bei dem Gericht, von wo der Titel stammt. Du musst dafür beweisen, dass die Zustellung falsch war. Das gelingt eigentlich relativ einfach, wenn man nachweist, nie etwas mit dieser Adresse zu tun gehabt zu haben (Meldeauskunft usw.)

Ich würde daher einmalig folgende Mail an diese Pappenheimer schicken:

"Wertes Inkasso. Mir ist weder ein Premiumabo, noch eine offene Rechnung, noch irgendein Titel bekannt. Sie werden aufgefordert, UNVERZÜGLICH binnen 14 Tagen vorzulegen: Kopie des Titels, Zustellnachweis des Titels, Sämtliche Informationen gemäß §11a RDG. Bei Weigerung ergeht Strafanzeige gegen ihre Mitarbeiter wegen Verdacht des gewerblichen Betruges, der Nötigung und aller weiterer in Frage kommender Delikte. Ich diskutiere nicht, ich lasse mich nicht einschüchtern und von absurden Ein-Tages-Fristen lasse ich mich erst Recht nicht beeindrucken. Jegliche weitere Drohung wird ohne Ankündigung zur Strafanzeige gebracht. Jeglicher Vollstreckungsversuch mündet in einer Vollstreckungsabwehrklage. Ich behalte mir nach Prüfung des angeblich vorhandenen Titels einen Einspruch und Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vor. Eine Antwort aus der Kategorie 'Versehen' oder ähnliches lasse ich nicht gelten und werde dies ebenso zur Anzeige bringen."

Das sind nicht nur deutliche Worte, das zeigt denen auch, dass man sich informiert hat. Und normalerweise machen Inkassos dann zehn Rollen rückwärts und hören auf mit absurden Drohungen. Bringt ja nichts, wenn du dich nicht einschüchtern lässt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

In Kürze das Nachfolgende.

Ich habe echt Angst

GENAU DAS beabsichtigen solche Absender. Allein deshalb drehe ich jetzt den Spieß wie nachfolgend um:

Detaillierte Zahlungsbegründung

Diese setzt sich z.B. aus der genauen Rechnungsnummer, Rechnungssumme, exakten Geschäftsvorfall usw. zusammen. Lt. Fragestellung wurden all diese Punkte vom Inkassobüro nicht mal ansatzweise genannt.

Im Klartext: es werden lt. Fragestellung weitgehend BEWEISLOSE Zahlungsforderungen erhoben.

Zumindest ich würde bei fortgesetzter Aufrechterhaltung derartiger (nicht plausibler) Forderungen usw. unangekündigt eine Strafanzeige z.B. wegen versuchten Betrugs, Nötigung usw. erstatten. Ob dieses fruchtbringend ist, sei jetzt mal dahingestellt.

Im übrigen verschicken SERIÖSE Inkassounternehmen Zahlungsaufforderungen - wie von einem anderen GF-Nutzer korrekt erwähnt - per Brief-und nicht per Mailschreiben

Gerichtliches Mahnschreiben

Die EINZIGE Form von Schreiben auf das man bei Empfang und unberechtigt erhobenen Geldforderungen usw. SOFORT (allein zur Fristwahrung) reagieren sollte.

Wurden unberechtigte Forderungen erhoben, dann SOFORTIGEN Einspruch beim Gericht einlegen. Wird diese Frist versäumt, kann durchaus - trotz ungerechtfertigter Geldforderung - DENNOCH eine zumindest vorläufige Zahlungspflicht eintreten.

Pfändung

funktioniert u.a. in Deutschland NUR per Gerichtsbescheid (z.B. Pfändungsbeschluß) und NICHT durch ein Inkassobüro selbst.

Heißt im Klartext: Das Inkassobüro kann keine Mitarbeiter beim Schuldner zwecks Pfändung von Gegenständen usw. vorbeischicken.

Persönliche Empfehlung zum Abschluß

In der Folgezeit auf evtl. Schufaeinträge achten, welche ggfs. vom Inkassobüro veranlasst wurden.

Finden sich derartige Einträge, dann meine Empfehlung: SOFORTIGEN Widerspruch bei der Schufa selbst einlegen und Einschaltung eines Anwalt welcher dann in deinem Auftrag (Mandat) entspr. Rechtsschritte gegen dieses Inkassobüro einleitet.

P.S. Das Inkassobüro "Eurotreuhand" ist in div. Webforen "bestens bekannt" für in der Fragestellung beschriebenen Vorgehensweisen.

ich denke wenn die Forderung berechtigt wäre, dann hättest du keine Mail sondern einen Brief bekommen. Die haben aber nur deine Mail- Adresse, du solltest nicht reagieren. Wenn es vor Gericht gehen sollte dann müssen sie die Forderung begründen, dass wird also nicht passieren. Du solltest also nicht auf deren Post reagieren. Du kannst die Mails aber ausdrucken und mal zu Verbraucherzentrale gehen wenn du dir nicht sicher bist!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn sie allerdings einen Titel haben sollten (Konjunktiv), braucht es nicht mehr vor Gericht. Dann kann das falsche Reagieren blöd ausgehen.

Ich gebe dir zwar grundsätzlich Recht, dass das sehr unseriös aussieht. Gerade auch mit dem Versuch, eine Panik-Reaktion zu verursachen. Aber dennoch bietet sich an, zumindest halbwegs vernünftig zu reagieren und um Vorlage des Titels zu bitten.

  1. Niemals NIEEEEMALLLSSSS.... ruft man bei sowas an. NIE !
  2. Eine letzte Mahnung ohne vorherige Kenntnis ist unseriös
  3. Angst ist das Geschäft von Inkassounternehmen, damit die vermeintlichen "Schuldner" ohne großes Theater bezahlen, egal ob sie wirklich was schulden oder nicht

Wenn du sagst du hast nie ein Premium-Abo abgeschlossen, dann gehen wir davon erstmal aus, und ich würde die E-Mail schlichtweg ignorieren.
Vor allem hat man dir gesagt bei wem du bitte was schulden sollst?

Bevor eine Kontopfändung eingeleitet werden kann, bedarf es einen Titel gegen dich. Das heißt Mahnbescheid > Vollstreckungsbescheid ggf. kommt auch erstmal der Gerichtsvollzieher. Aber ich denke in solch einem Fall wird überhaupt nichts passieren. (dies gilt jedoch nicht für Öffentliche / Staatliche Schuld wie zb. Schulden bei Ämtern, Finanzamt o.ä, die können auch Pfänden ohne Titel)

Und ja: Mahnungen / Zahlungsaufforderungen per E-Mail sind durchaus rechtlich gestattet. Laut Gesetz kommt es dabei nicht darauf an, wie die Mahnung zugestellt wird. Daher kann eine Zahlungsaufforderung mündlich, schriftlich und per Fax oder auch per E-Mail zugestellt werden. Allerdings ist es bei einer Mail schwierig, die Zustellung zu beweisen. Der Schuldner kann behaupten, die Mail nicht erhalten zu haben.

Wenn man einen Brief (!) vom Inkassobüro kriegt:

Erstmal: Ruhe bewahren und nicht verrückt machen lassen! Inkassobüros haben immer einen Ton am Leib, dass einem angst und bange wird.

Zweitens: ganz in Ruhe überlegen, ob du nicht evtl. (unbeabsichtigt) DOCH ein Abo abgeschlossen hast. Wenn das tatsächlich NICHT der Fall ist, musst du Widerspruch einlegen und die Forderung als unbegründet abweisen.

Ich hatte diesen Fall auch schon. Da hatte jemand mit meinem Namen und meiner Telefonnummer und Adresse (die jeder ganz leicht finden kann) ein maxdome Abo abgeschlossen. Da ich definitiv nie was mit maxdome zu tun hatte, hab ich die Zahlungsaufforderung als unbegründet abgelehnt. Aber das ging dann noch ewig weiter. Ich musste mich bei maxdome durchtelefonieren, damit sie den Anspruch zurücknehmen. Was maxdome auch gemacht hat. Aber der Inkassofirma war das noch lange egal. Ich hab nach der Klärung mit maxdome deren weitere Schreiben dann ignoriert und irgendwann war auch Schluss damit.

Ich würde also raten, auf ein Schreiben sofort zu reagieren - weil nicht reagieren keine Lösung ist - und dem Inkassobüro ein Widerspruchsschreiben zu schicken. Gleichzeitig solltest du auch bei der Firma, die den Anspruch gegen dich erhebt, nachfragen wie sie auf die Forderung kommen und sie bitten diese als unbegründet zurückzunehmen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung