Inkassobrief, keine Rechnung und Mahnungen erhalten

9 Antworten

In Deinem Fall würde ich schnellstmöglich Widerspruch einlegen, um Zeit zu gewinnen. Du bist Deiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen. D.h. Du hättest Das Versandhaus über die fehlende Rechnung aufmerksam machen müssen.

Wenn das Versandhaus jedoch die Zahlläufe ihrer Kunden prüfen und anmahnen kann, so erklärt sich mir nicht, warum es nicht auch einfache Sachverhalte prüfen kann- schliesslich wich bei der Bestellung die Versandadresse nicht von der Rechnungsadresse ab, wenn ich das richtig verstanden habe. Somit existieren in Otto´s Datenbank Doppeleinträge, für dessen Aktualisierung nicht Du zuständig sein kannst. Die Rechnungen und Mahnungen sind ja sicherlich in den Rückversand gegangen. Und genau hier hat jemand geschlafen- wie Du ;)

Also:

Widerspruch, Sachlage erklären und Kompromiss vorschlagen, um Ärger zu vermeiden!

Du bist Deiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen. D.h. Du hättest Das Versandhaus über die fehlende Rechnung aufmerksam machen müssen.

So eine Mitwirkungspflicht gibt es nicht. Moralisch mag man so etwas haben, rein rechtlich ist das nirgendwo im BGB verankert.

@mepeisen

P.S.: In einem ganz ähnlichen Fall hat der Bundesgerichtshof sogar Anwaltskosten als nichtig zurückgewiesen. Ohne Verzug kein erstattungsfähiger Verzugsschaden.

@mepeisen
So eine Mitwirkungspflicht gibt es nicht.

Mitwirkungspflichten gibt es im Sozialrecht (§§ 60 ff SGB I). Die Fragestellerin bezieht aber von Otto keine Sozialleistungen.

Wir sind im BGB und können daher Verfahrenshergänge nur dort oder aus der ZPO ableiten.

Da bist ja selber Schuld , aslo bezahl schnell deine Rechnung + Inkasso bevor du noch in der Schufa drin stehst

Hallo,

warum sollte er dann in die Schufa reinkommen??

@SophiaP2

weil das die übliche Vorgehnsweise ist wenn man seine Rechnungen nicht bezahlt und das Inkasso bereits eingeschaltetg wurde , und in der Schufa bist du dann erst mal 3 Jahre drin .

@dissenterr

Viele Inkassounternehmen, besonders die großen Fische, arbeiten mit der Schufa zusammen.

@dissenterr

In die Schufa dürfen meines Wissens nach nur unbestrittene Forderung eingetragen werden,

Die Forderungen die gegen mich erhoben werden, sind (mometan) bestritten. Ich befinde mich rechtmäßig doch noch nicht mal im Verzug, da ich keine Rechnung habe.

@Katinka230714

Genauso sieht es aus. Wenn nun, nachdem bestritten wurde, ein Schufa-Eintrag erfolgt, kann man folgendes machen: Ohne Vorwarnung einen Anwalt mit einer einstweiligen Verfügung dagegen vorgehen lassen und den kompletten Schaden (Gerichtskosten Und Co.) dem eintragenden Unternehmen wegen Gefährdung der Kreditwürdigkeit anlasten.

@Lisilein555

das bedeutet trotzdem nicht, dass strittige vorgerichtliche Forderungen einfach so eingetragen werden dürfen.

@dissenterr
weil das die übliche Vorgehnsweise ist wenn man seine Rechnungen nicht bezahlt und das Inkasso bereits eingeschaltetg wurde
STOP Halbwissen

Eine Forderung kann bei der Schufa nur eingetragen werden wenn,

  1. Bei Vertragsschluss der Schuldner einer Schufaklausel nachweislich zugestrimmt hat
  2. Das eintragende Unternehmen Mitglied der Schufa ist (was Geld kostet).
  3. Die Forderung a) offen b) überfällig also im Verzug befindlich und c) unbestritten ist.

Die Forderung hier ist aber weder im Verzug noch ist sie gäntlich unbestritten. Wenn hier ein Schufaeintrag erfolgt, so wäre dies rechtswidrig und stellt eine Kreditgefährdung dar (§ 824 BGB). Dies löst Schadenersatzansprüche aus.

In allen anderen Fällen bedarf es zur Eintragung einer Forderung der gerichtlichen Titulierung durch Urteil oder Vollstreckungsbescheid.

Gut sowas kann durchaus mal passieren komisch das die vom VH nie nachgefragt haben wo die Zahlung bleibt. Schildere dem Inkassunternehmen die Sachlage und versuche dich mit ihnen vielleicht irgendwo in der Mitte zu treffen, Kommt da nichts bei rum, dann zahle das und lern draus. Inkassos arbeiten gerne so dass sie alte Schulden aufkaufen also mit dem VH kannst du nichts mehr vereinbaren (wegen des Kaufs der Schulden ist die Summe auch entsprechend gestiegen denn da liegt deren Gewinnspanne). Oder nichts dergleichen tun, überweisen und danach kehrt wieder Ruhe ein.

Glaubst Du ein Versandhaus ruft an und fragt nach der Bezahlung? Ein Inkassobüro kauft keine Schulden auf. Diese Arbeiten mit Unternehmen zusammen und bekommen die Aufträge zur Weiterbearbeitung.

@BerndStephanny

Es gibt verschiedene Formen des Inkasso. Forderungskauf ist nur eine von vielen Möglichkeiten. Bei den meisten Unternehmen ist eine Ratenzahlungsvereinbarung möglich, informiere dich diesbezüglich.

@BerndStephanny

Aäähem hast du noch nie eine Rechnung erhalten, diese dann vergessen und später eine Zahlungserinnerung bekommen? Mein Stromanbieter z. B. geht so vor und bei einem Versandhaus sollte man annehmen das sie auch so verfahren. Hier ist aber wie scheint beides komplett vergessen worden und das ist schon sehr ungewöhnlich.

@dirksowieso

Die haben ja die Rechnung und die Mahnungen nicht vergessen, sondern einfach an eine falsche (alte) Adresse versendet, obwohl meine aktuelle Adresse bekannt ist.

@Katinka230714

Hallo Katinka der Kommentar zu meiner Antwort war nicht an dich gerichtet sondern an BerndStephanie. Es ist wie gesagt ungewöhnlich was dir passiert ist, zumal deine Sachen ja an die richtige Adresse gingen (kann intern beim Verssandhaus übersehen worden sein, denn das sind ja verschiedene Abteilungen) aber jetzt ist es nicht mehr zu ändern da das Versandhaus keinen Einfluss mehr darauf hat.

@dirksowieso
aber jetzt ist es nicht mehr zu ändern da das Versandhaus keinen Einfluss mehr darauf hat.

Doch, das hat es. Erstens gehört EOS zu Otto. Das ist eine 100%ige Tochter. zweitens wurde nichts aufgekauft, sonst dürften Inkassogebühren gar nicht gefordert werde. Das Versandhaus ist also nach wie vor Inhaber der Forderung und drittens darf ein Forderungsinhaber zu jeder Zeit bestimmen, was mit der Forderung geschieht.

Ob das Versandhaus derweil aber überhaupt zurückrudern will, das ist die Frage. Schließlich ist das ein Reingewinn, was hier an gebühren gefordert wird...

Ich nehme an, dass es sich um EOS DID handelt. Folgende Hintergrundinfo: EOS DID ist eine 100% Tochter und gehört der Otto. Es wird hier zwar behauptet, dass ein Schaden entstanden wäre, das ist aber dreist gelogen. Stattdessen wird ein Reingewinn fabriziert und an Otto gegeben.

Ich würde nun wie folgt vorgehen:

  1. Direkt an Otto bezahlen. Den ursprünglichen Warenwert + 2,50€ Briefporto + Zinsen (siehe www.basiszins.de/zinsrechner). Im Verwendungszweck ergänzen "Nur HF + Zinsen + Briefporto".

  2. Dem Amtsgericht Hamburg eine Beschwerde schicken, dass EOS DID betrügt und dass das Gericht bitte prüfen möchte, ob es dem Inkasso die Lizenz entziehen darf. Warum? EOS DID behauptet, dass ein Schadensersatz zu zahlen wäre (Inkassogebühren), stattdessen aber gibt es einen Reingewinn an den Konzern zurück. Diese Lüge stellt streng genommen strafrechtlich relevanten Betrug dar. Die Beschwerde kostet nichts, aber das Amtsgericht Hamburg hat da gerade seine Augen drauf, was die Machenschaften der EOS DID in Zusammenhang mit Otto-Forderungen anbetrifft.

  3. Einschreiben ans Inkasso: "Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich habe nie Mahnungen erhalten oder eine Rechnung, bin ganz grundsätzlich nicht in Verzug. Ich habe ordnungsgemäß auf meine korrekte Adresse bestellt. Für Mahnungen oder Rechnungen, die aus purer Willkür an falsche Adressen verschickt werden, bin ich nicht verantwortlich. Ich stelle in Aussicht, einen Anwalt mit negativer Feststellungsklage zu beauftragen, wenn Sie mich weiterhin belästigen. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen. Ich habe das Aufsichtsgericht über verbotene Inkassoforderungen bei konzerninternem Inkasso informiert."

Nun bekam ich ein Schreiben von einem Inkassobüro mit der Aufforderung den offenen Rechnungsbetrag + 47 Mahngebühren!! + Inkassogebühren etc. binnen 10 Tage zu begleichen.

Gegenstandslos. Es lag kein Zahlungsverzug vor, weil keine Rechnung gestellt wurde.

Ebenfalls hätte ich auch auf 5 Mahnungen nicht reagiert, daher wurden die Forderungen an das Inkassobüro abgetreten.

Gleich drei Lügen in einem Satz.

  1. Muss der Gläubiger die Zustellung einer Mahnung beweisen.
  2. Ohne Rechnung, kein Zahlungsziel, ohne überschrittenes Zahlungsziel, kein Verzug, die Mahnungen wären also allesamt gegenstandslos
  3. Die Forderung wurde nicht abgetreten, sonst dürfte das Inkassobüro keine Gebühren erheben, weil es dann in eigener Sache handeln würde.
Wie verhalte ich mich jetzt??
  1. Verlange eine Originalrechnung von Otto.
  2. Bezahle diese (nur Hauptforderung).
  3. Schick dem Inkassobüro einen Widerspruch (Kopie des Zahlungsbelegs) untersage zusätzlich die Einmeldung an Auskunfteien (§ 28a BDSG).