Inkasso, vollstreckbarer Titel

18 Antworten

Hi,

wenn sie einen vollstreckbaren Titel hätten, könnten sie gleich den Gerichtsvollzieher vorbei schicken. Anscheinend haben sie das aber nicht oder sie wollen die Gebühren dafür einsparen, wenn bei Dir nichts zu holen ist.

Die Kommunikation sollte nie via Fax oder Telefon laufen, da Du so kaum einen Nachweis hast und auch nicht die Möglichkeiten die Kommunikation beweisen zu können. Von daher immer einen Anwalt einschalten. Der kennt die Umgangsformen und vor allem auch die Fristen die einzuhalten sind. Genauso sollte sich dieser die Forderungen genau anschauen und ggf. Einspruch einlegen.

Sollten sie einen Titel vom Gericht haben, so sollen sie eine Kopie des Schriftstücks auch Dir oder Deinem Anwalt zusenden können ;-) Dann kannst Du immer noch entscheiden, wie Du vorgehen möchtest.

Beste Grüße

Du solltest eine Titelkopie anfordern.

  • Wenn kein Titel vorhanden, ignorieren bzw. rechtliche Schritte einleiten
  • Wenn Titel vorhanden, zahlen oder Anwalt aufsuchen zwecks Chancen auf Vollstreckungsgegenklage.

Es erscheint mir zielmlich dubios - und als Rechtsanwältin habe ich mit verschiedenen dubiosen Inkasso-Unternehmen zu tun.

Suche eine Kollegen auf und lasse die Sache prüfen. Es sind auch nicht alle Kosten erstattungsfähig. Inkassokosten werden z.B. von vielen Gerichten als nicht erstattungsfähig angesehen, so dass der Schuldner die nicht zu bezahlen braucht.

Besser ein Prüfung durch einen Fachmann, als zuviel gezahlt.

Wenn du glaubst, dass die Forderung nicht gerechtfertigt ist, weil du diese Schulden nicht gemacht hast, (falsche Adresse könnte auch auf einen Namensvetter hindeuten) auf keinen Fall eine Ratenzahlung / Teilzahlung anbieten. Damit erkennst du die Schuld an.

Ansonsten schließe ich mich all meinen Vorschreibern an: gehe zum Anwalt.

Inkassofirmen arbeiten nie seriös. Glaub mir, ich habe mal bei einer gearbeitet.

Zunächst ist zu prüfen, ob der Vollstreckungsbescheid auch wirklich ein echter ist. Dies ist daran erkennbar, dass dieser vom Gericht kommt.

Sobald du den Vollstreckungsbescheid vorliegen hast und diesen auf seine Echtheit geprüft hast musst du überprüfen, wie viel Euro tituliert sind. Das steht auf dem Vollstreckungsbescheid. Diese Summe musst du zzgl. der bis heute angefallenen Zinsen, sofern nicht verjährt, ausgleichen.

Sofern die Kontoführungsgebühren etc. tituliert sind, kommst du aus der Sache nicht raus und wirst bezahlen müssen.

Grundsätzlich kannst du jeden wegen allem anzeigen, auch Inkassofirmen wg. Betrug. Fraglich ist, ob die Anzeige Aussicht auf Erfolg hat. Im vorliegenden Fall ist maßgeblich, ob die Forderung wirklich tituliert ist. Wenn dies der Fall ist, hast du die Forderung anerkannt und eine Anzeige wegen Betrug wäre nicht sinnvoll. Im Gegenzug könnte das Inkassounternehmen dich nämlich wegen falscher Verdächtigung im Sinne des § 164 StGB anzeigen.

Um welches Inkassounternehmen geht es denn? Sollte es sich bei der titulierten Restforderung tatsächlich nur um Kontoführungsgebühren und ähnliche Kosten gehen, so wäre es eventuell sinnvoll, einen Vergleich anzubieten...