Inkasso Unternehmen meldet sich einfach nicht?
ein Versandhaus hat mir meinen Ratenplan gekündigt. Die Gesamtforderung konnte ich dann nicht auf einmal bezahlen, und die Sache landete bei einem Inkasso Unternehmen. Das Problem ist nun folgendes. Ich würde diese Schuld gerne komplett begleichen, nur teilt mir das Versandhaus nicht mit, an welches Inkasso-Unternehmen mein Fall weiterverkauft wurde. Und das Inkasso Unternehmen meldet sich auch nicht bei mir. Die ganze Sache ist nun schon 8 Monate her. Ich gehe daher davon aus, dass das Inkasso Unternehmen mit dieser Hinhalterei die Zinsen weiter in die Höhe treiben will. Im Grunde können die ja auch noch in 2 Jahren ankommen, mit entsprechend aufgelaufenen Zinsen....
Ist das Versandhaus verpflichtet mir mitzuteilen, bei welchem Inkassounternehmen mein Fall nun gelandet ist?
6 Antworten
nur teilt mir das Versandhaus nicht mit, an welches Inkasso-Unternehmen mein Fall weiterverkauft wurde.und die Sache landete bei einem Inkasso Unternehmen
Das Abtreten der Forderung (siehe §§ 398 ff. BGB) hätte der Gläubiger dir mitteilen müssen . Wenn nichts dergleichen passiert ist, dann ist das Versandhaus weiterhin Gläubiger und du darfst direkt an dieses bezahlen.
Inkassogebühren und sonstiger Quatsch sind natürlich nicht zu bezahlen, weder an das Inkassobüro, noch an das Versandhaus.
Zahle die Gesamtsumme einfach an das Versandhaus, denn da hast Du ja die Schulden. Warum sollst Du Dich mit einem Inkassounternehmen abgeben ?
Geh so vor wie von @franneck empfohlen
Warte nicht auf die Inkassobude sondern überweise die unstrittige hauptforderung zweckgebunden ( nur Hauptforderung) unter Angabe Deiner Kundennummer unangekündigt direkt ans Versandhaus
Die Gebühren eines evtl nachgeschobenen Inkassobüros kannst Du ignorieren da nicht durchsetzungsfähig
Rechne dazu ca 1,50 pro mahnung sowie Verzugszinsen .Bei von mir angenommenen 4 - 5 Mahnungen gerundet 8 bis 10 € dazurechnen plus Verzugszinsen
ein Versandhaus hat mir meinen Ratenplan gekündigt.
Also hast du gegen die Ratenzahlungsvereinbarung verstoßen?
Die Gesamtforderung konnte ich dann nicht auf einmal bezahlen, und die Sache landete bei einem Inkasso Unternehmen.
Irrelevant.
Ist das Versandhaus verpflichtet mir mitzuteilen, bei welchem Inkassounternehmen mein Fall nun gelandet ist?
Wenn es die Forderung tatsächlich verkauft hat (was ich nicht glaube), dann muss es darüber eine Erklärung geben (§§ 398, 410 BGB). Diese Erklärung kannst du anfordern. Bis dahin kannst du schuldbefreiend an das Versandhaus bezahlen, da es augenscheinlich nach wie vor der Gläubiger ist.
Gläubiger ist das Versandhaus, nicht das Inkassobüro. Woher weißt du denn, dass die Angelegenheit bei einem Inkassobüro gelandet ist???? Wenn du das weißt, müßten dir auch Name, Anschrift und Bankverbindung des Inkassobüros bekannt sein. Aber egal...
Überweise den Betrag unter Angabe deiner Kundennummer direkt an das Versandhaus. Stutzig macht mich allerdings, dass du 8 Monate nichts in der Angelegenheit gehört hast. Ist die Forderung wirklich rechtens? Prüf das lieber noch einmal!