Inkasso und E-Plus=Schufa?

3 Antworten

Du kannst den Eintrag löschen lassen, wenn du belegen kannst, dass die FOrderung unberechtigt ist.

https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/unberechtigte-forderung-inkassounternehmen

Zur not kannst du meiens Wissens auch Anzeige erstatten wegen Betruges, sollte das besagte Inkasso Unternehmen die Forderung nicht zurück nehmen. Ich würde mich was das angeht auch mal von deinem Anwalt beraten lassen ob du die Kosten für den Anwalt nicht vom Inkasso Unternehmen dann auch zurückholen kannst.

mepeisen  09.10.2017, 15:33

Betrug ist das aber definitiv nicht. Das fällt dann eher unter Verleumdung oder ggf. auch Nötigung.

Keine Ahnung bei was für einem Anwalt du warst, aber er scheint auch nicht die hellste Leuchte auf der Torte zu sein.

Schreibe per Einschreiben ein Brief an die GFKL mit der Bitte um Löschung des Schufa-Eintrages, nebst Begründung für diesen Eintrag.

Dann sammelst du nochmal alle Schreiben die du und dein Anwalt geschrieben haben zusammen und sendest sie mit.

Wenn sie deiner Bitte nicht nachkommen-> Anwalt erneut aufsuchen und die Löschung erzwingen wenn sie unberichtet bleibt.

mepeisen  09.10.2017, 15:38

Wieso soll der Anwalt "nicht die hellste Kerze sein"?

In 95% der Fälle wird bei anwaltlicher Intervention der Eintrag einfach gelöscht und das nicht mehr vom Inkasso verfolgt. Dass dann Anwalt und TE davon ausgingen, dass sich der Fall erledigt hat, ist nur logisch.

Sicher wäre es geschickter gewesen, dass nochmal zu überprüfen. Aber das hat der TE ja nun nachgeholt.

Das Inkasso nochmals (und damit dann zum vierten Mal) anzuschreiben, ist vollkommen sinnlos. Was soll sich denn ändern? Wer bettelt, der wird von Inkassos nicht ernst genommen.

verreisterNutzer  09.10.2017, 15:51
@mepeisen

Wenn E-Plus und der Inkasso-Verein angeblich auf keine Schreiben reagiert und darauf der Anwalt auch nichts weiteres in die Wege leitet und das Vorgehen einfach so akzeptiert, ist das für mich ein Winkeladvokat.

Was hat das mit betteln zu tun? Wenn ein ungerechtfertigter Eintrag in der Schufa vorliegt bettle ich nicht um Löschung.

Du hast mehr als einmal mit denen kommuniziert. Insofern würde der Weg nun frei sein. Ich würde den Anwalt nun damit beauftragen, direkt per Gericht auf Löschung und Unterlassung des Schufa-Eintrages zu klagen, sowie auf Schadensersatz (in erster Linie Anwaltskosten).

Dass du die Mahnung bezahlt hast, noch bevor das Inkasso eingeschaltet war, wirst du durchaus ja nachweisen können (erster Inkassobrief, Kontoauszug). Dass die angeschrieben wurden und zur Löschung aufgefordert wurden, kann dein Anwalt versichern.