Inkasso und E-Plus=Schufa?
Hallo zusammen Ich hatte vor einigen Jahren einen Vertrag ohne Handy bei E-plus gehabt. Nachdem ich diesen gekündigt hatte, überwies ich nach einer Mahnung noch die letzte Rechnung. Kurze Zeit darauf kam ein Schreiben von einem Inkasso, GFKL, Schwestergesellschaft von E-plus. Diese forderte den letzten Rechnungsbetrag mit Gebühren zum umfallen. Ich legte Widerspruch ein und teilte mit das die Rechnung schon längst beglichen sei. Keine Reaktion, bzw. neue Rechnung mit weiteren Gebühren. Daraufhin schaltete ich einen Rechtsanwalt ein, der im Grunde das selbe schrieb wie ich zuvor. Hier kam nach 4 Monaten eine Reaktion, mit weiteren Gebühren zu der alten Forderung. Widerum setzte mein Anwalt ein erneutes Schreiben auf. Das ganze war im Sommer 2015 und weder mein Anwalt noch ich haben bis heute wieder was gehört. Ich sehe jetzt das Thema als erledigt an, aber nachdem ich meine Schufa angeschaut habe, bin ich doch recht überrascht. Dort steht zum einen "Abwicklungskonto" mit "Saldo Fälligstellung" mit dem entsprechenden Betrag. Nur 2 Wochen später wurde bei der Schufa "Widerspruch zum Saldo" mit einem neuen Betrag eingetragen. Die Schufa kann keine Löschung vornehmen weil GFKL Inkasso dies offen lässt. Das heißt das würde noch in 10 Jahren drin stehen, welche Möglichkeiten oder Tipps habt Ihr für mich. Im Grunde ist für mich das Konto nicht existent, da der Betrag schon viel früher an E-plus gezahlt wurde.
3 Antworten
Du kannst den Eintrag löschen lassen, wenn du belegen kannst, dass die FOrderung unberechtigt ist.
https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/unberechtigte-forderung-inkassounternehmen
Zur not kannst du meiens Wissens auch Anzeige erstatten wegen Betruges, sollte das besagte Inkasso Unternehmen die Forderung nicht zurück nehmen. Ich würde mich was das angeht auch mal von deinem Anwalt beraten lassen ob du die Kosten für den Anwalt nicht vom Inkasso Unternehmen dann auch zurückholen kannst.
Betrug ist das aber definitiv nicht. Das fällt dann eher unter Verleumdung oder ggf. auch Nötigung.
Keine Ahnung bei was für einem Anwalt du warst, aber er scheint auch nicht die hellste Leuchte auf der Torte zu sein.
Schreibe per Einschreiben ein Brief an die GFKL mit der Bitte um Löschung des Schufa-Eintrages, nebst Begründung für diesen Eintrag.
Dann sammelst du nochmal alle Schreiben die du und dein Anwalt geschrieben haben zusammen und sendest sie mit.
Wenn sie deiner Bitte nicht nachkommen-> Anwalt erneut aufsuchen und die Löschung erzwingen wenn sie unberichtet bleibt.
Wenn E-Plus und der Inkasso-Verein angeblich auf keine Schreiben reagiert und darauf der Anwalt auch nichts weiteres in die Wege leitet und das Vorgehen einfach so akzeptiert, ist das für mich ein Winkeladvokat.
Was hat das mit betteln zu tun? Wenn ein ungerechtfertigter Eintrag in der Schufa vorliegt bettle ich nicht um Löschung.
Du hast mehr als einmal mit denen kommuniziert. Insofern würde der Weg nun frei sein. Ich würde den Anwalt nun damit beauftragen, direkt per Gericht auf Löschung und Unterlassung des Schufa-Eintrages zu klagen, sowie auf Schadensersatz (in erster Linie Anwaltskosten).
Dass du die Mahnung bezahlt hast, noch bevor das Inkasso eingeschaltet war, wirst du durchaus ja nachweisen können (erster Inkassobrief, Kontoauszug). Dass die angeschrieben wurden und zur Löschung aufgefordert wurden, kann dein Anwalt versichern.
Wieso soll der Anwalt "nicht die hellste Kerze sein"?
In 95% der Fälle wird bei anwaltlicher Intervention der Eintrag einfach gelöscht und das nicht mehr vom Inkasso verfolgt. Dass dann Anwalt und TE davon ausgingen, dass sich der Fall erledigt hat, ist nur logisch.
Sicher wäre es geschickter gewesen, dass nochmal zu überprüfen. Aber das hat der TE ja nun nachgeholt.
Das Inkasso nochmals (und damit dann zum vierten Mal) anzuschreiben, ist vollkommen sinnlos. Was soll sich denn ändern? Wer bettelt, der wird von Inkassos nicht ernst genommen.