Inkasso Kosten Gerechtfertigt?
Hallo zusammen :)
ich habe mal eine Frage habe ein Brief Gefunden von ein Inkasso Unternehmen , meine Freundin hat was Bestellt nicht Bezahlt wieso auch immer.
Eine Mahnung hat Sie mir gerade gegeben : Erste Mahnung Hauptforderung : 60,35 Euro Mahnkosten 2,43 € Gesamt 62,78€
Es gab 1 Mahnung danach kam nichts mehr.
Nun das Inkasso Schreiben :
Hauptforderung -65,21 € Zinsen - 0,26 € Inkassovergütung gemäß § 13 RVG mit Nr. 2300 VV RVG - 45€ Auslagepauschale - 9 € Gesamt - 119,47 €
Was ich nicht genau Verstehe seit wann sind Inkasso unternehmen Anwälte und wieso berechnen die gemäß § 13 RVG . Dürfen die sowas in Rechnungstellen ?
(Meine Freundin hat bereits von mir Anschieß bekommen)
4 Antworten
Akkusativ und Dativ waren ausverkauft als du den Beitrag geschrieben hast?
Was ich nicht genau Verstehe seit wann sind Inkasso unternehmen Anwälte
und wieso berechnen die gemäß § 13 RVG . Dürfen die sowas in
Rechnungstellen ?
Das RVG begrenzt auch Inkassovergütungen als absolute Obergrenze.
Nur erbringen Inkassobüros, vor allem im Masseninkasso nicht mal ansatzweise das, was ein mandatierter Rechtsanwalt täte:
- Prüfung des Einzelfalls
- Beratung des Mandanten
- Erstellung individueller Korrespondenz
Ergo ist 2300 VV RVG nicht durchsetzbar.
Maximal möglich wäre 2301 VV, ein sog. "Schreiben einfacher Art". Dies kostet dann aber nicht 45,- €, sondern eben nur ca. 16,- €.
Das findet aber das Inkassobüro doof, denn es will ja Geld verdienen (ob es ihm zusteht oder nicht spielt dabei weniger eine Rolle).
Lösung:
- Zahlen der Hauptforderung inkl. Zinsen zzgl. Mahngebühren an den urspünglichen Gläubiger. Bei der Überweisung im Verwendungszweck auch angeben "Nur HF + Zinsen + Mahng."
- Inkasso bekommt einen Widerspruch über die Gebühren mit Hinweis, dass die Forderung beglichen wurde. Ebenso untersagt ihr dem Inkassobüro die Datenweitergabe an Schufa und Co. (§ 28a BDSG).
- Alle weiteren Schreiben, die nicht im gelbem Umschlag von einem Amtsgericht kommen, ignorieren.
Gläubigervollmacht (§ 174 BGB) würde ich anfordern, denn hier liegt offensichtlich keine Zession vor, also gibt es keine Abtretungsurkunde.
Nur wenn das Inkassobüro sich in dem Schreiben ganz klar als neuer Gläubiger darstellt und nicht bloß als beauftragter Rechtsdienstleister.
Ansonsten très bien.
Mit dem letzten Satz verlängert sich nur die Prozedur .Die schicken dann halt den legitimationsnachweis.
Zahlung soll die Freundin zweckgebunden machen.
An den Gläubiger nicht ans Inkasso.
Im Überweisungsträger z.b. im Verwendungszweck "nur HF € 66 plus € 18 mahnkosten"
HF 66 Euro plus 18 Euro Mahnkosten?
Es gab nur eine Mahnung dort steht Mahngebühr 2,78 und die Hauptforderung 60,35 .
Danach kam keine weitere Mahnung
Also wären es 63,39 € mit Zinsen , ich weiß nicht wo du die 18 € Mahnkosten her holst .
Wie gesagt würde ich persönlich nur die HF plus 3 oder 4 Euro zahlen.
Ja, Inkassos dürfen seit geraumer Zeit nach dem Rvg abrechnen. Über die tatsächliche Erstattungsfähigkeit ist damit aber nichts gesagt. Gegenüber Verbrauchern sind die Gebühren meist nicht durchsetzbar und werden auch nicht eingeklagt. Ergo: Hauptforderung, Mahngebühren und Zinsen schnellstmöglich an den Gläubiger überweisen.
Ich brauche Hilfe, gleiches Problem aber die geben nicht auf. Bitte dringend um Hilfe! Danke! Hab gerade den Brief geöffnet und bin aufgeregt, ich tippe alles nachher hier rein wenn mein Blutdruck wieder normal ist... T_T
18 Euro wären maximal an inkassogebuehren zu zahlen (15 iku plus 3 auslagenpauschale)
Guckst Du hier
http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/
18 Euro wären maximal an inkassogebuehren zu zahlen (15 iku plus 3 auslagenpauschale)
Naja so steht es aber nicht im Inkasso Schreiben die wollen 45 € Plus 9 Euro für Auslagen.
Und wenn Sie Inkasso Gebühren Bezahlt auch wenn es nur die 18 € sind erkennt Sie die Forderung an.
3. Die Mahnkosten des Auftraggebers
Viele Inkassobüros verlangen auch die Mahnkosten, die der Gläubiger
hatte. Grundsätzlich darf ein Gläubiger keine höheren Mahnkosten
verlangen, als €2,50 pro erfolgter Mahnung ab dem 2. Mahnschreiben. Dies
bedeutet, die 1. Mahnung ist immer kostenfrei. Jede weitere Mahnung des
Gläubigers kann, sofern keine höheren Kosten glaubhaft gemacht werden,
mit € 2,50 vergütet werden. Erfolgte keine Mahnung, sind auch keine
Kosten zu erstatten.
Wie gesagt es gab nur 1 Mahnung dort wurden
Mahngebühr von 2,78 € berechnet .
Freie Marktwirtschaft, das Inkasso "darf" alles verlangen. Durchsetzbar wären allerdings nur 18 Euro im verzugsfall.
ICH persönlich würde nichts mehr bezahlen
Ja waren Leider Ausverkauft
Hab mal ein Schreiben angefertigt :
Sehr geehrtes Inkasso Team ich weise die Forderung vollumfänglich zurückweitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen
einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen
mit der
Weitergabe meiner Daten bin ich gem Bdsg nicht einverstanden , ich untersage expl die Kontaktaufnahme per telefon.
ich bitte auch um die Abtretungsurkunde § 410 Aushändigung der Abtretungsurkunde .
Meiner Freundin habe ich bereits gesagt Sie soll die Hauptfoderung/Mah/Zinsen Zahlen .