Inkasso forderung obwohl schon bezahlt
Hallo ich hatte vor 2 monaten ein paar probleme mit meinem provider.am ende musste ich noch 28 euro bezahlen.hab ich getan.(kontoauszug vorhanden) nun hat der provider aber ein inkasso unternehmen beauftragt die bereits gezahlten 28 euro plus 40 euro gebühren einzutreiben.reicht es nun wenn ich dem unternehmen den kontoauszug zuschicke? Was soll ich noch tun? Was habe ich noch für optionen? Mir wurde außerdem mit einem gerichtlichen mahnverfahren gedroht...
11 Antworten
Weise gegenüber dem Inkassobüro die Forderung mangels Vorlage der Gläubigervollmacht zurück und setze im selben Schreiben die gegenseite darüber in Kenntnis das es keine offene Forderung seitens des vermeintlichen Auftraggebers gibt. Untersage ebenfalls die Kontaktaufnahme per telefon und der Speicherung Deiner Daten gem BDSG
Vermutlich wird es noch einige Bausteinschreiben bezügl der Inkassogebühren geben .
Folgendes maximale Szenario ist wegen Inkassogebühren möglich :
2 oder 3 Briefe vom Inkasso plus evtl Telefoninkasso plus 1 oder 2 Briefe des angeschlossenen Hausanwaltes. In seltenen Fällen wird ein Mahnbescheid beantragt. Diesen würde ich fristgem vollumfänglich UND begründungslos widersprechen.
Diesen Widerspruch dann nicht wieder zurückziehen
Kontoauszüge bzw Kopien NICHT hinschicken
Was mache ich bzgl. der Briefe wegen den Gebühren? Ignorieren und warten das ein Mahnbescheid kommt, den ich widerspreche ?
@JoachimWinters
Kein Inkassobüro gibt den Kampf um die Gebühren umgehend auf - habe selbst mal schlappe 3 Jahre bei einem im Masseninkasso tätigen IB gearbeitet
Ich will Den Fragesteller darauf vorbereiten das evtl noch konsequenzenankündigende Briefe wg den Gebühren kommen werden
@SaphirX
Spätestens bei einem gerichtlichen MB sollte man natürlich reagieren
Falls das IB nochmal schreibt am Besten hier nochmal posten
da es keine möglichkeit gibt meine frage anzupassen muss ich es leider auf diesem wege tun. ich habe mir jetzt zuhause nochmals meinen kontoauszug genauer angeschaut und musste leider feststellen das ich bei der überweisung der 28 euro an den provider keine belegnummer angegeben habe. habe quasi nur die 28 euro überwiesen mit angabe meiner kundennummer. ist dies jetzt nachteilig für mich das ich keine belegnummer angegeben habe?
Nein ! Der Betrag ist verbucht worden ! Wäre dem nicht so dann wäre vom Provider retourniert worden Außerdem war die Kundennummer angegeben
Nein, kein Problem!!
Anhand deiner Kundennummer konnte man den Zahlungseingang ja zuordnen!!
Kannst dich also wieder entspannen!!
"Drohungen" etc. zunächst ignorieren, das sind mehr oder weniger sinnvolle/zulässige Textbausteine. Aber die Zahlung nachweisen, z.B. durch eine Kopie des Kontoauszugs bzw. des Überweisungsbelegs, aus dem die Daten der Überweisung hervorgehen (einschl. dem Fehlen einer Rechnungsnummer). Dieser Nachweis kann gegenüber dem Inkassounternehmen oder dem Provider erbracht werden, und zwar per einfachem Brief, Fax oder Email, damit beim Empfänger die Verbuchung des Betrags geprüft werden kann. Alle Daten auf dem Kontoauszug, die nichts mit der Zahlung zu tun haben, können/sollten natürlich geschwärzt werden.
Die Tipps, nicht zu reagieren bzw. erst gegen einen Mahnbescheid zu widersprechen, verlagern diesen Aufwand nur in das gerichtliche Verfahren und sind mit weiterem Stress verbunden, den man sich durch eine schnelle unkomplizierte Klärung der Zahlung spart.
Wenn das Inkassounternehmen und/oder der Provider die Zahlung jedoch nicht prüfen, sondern sich stur stellen, sind härtere Gegenmaßnahmen angesagt (dann aber bitte eine neue Frage stellen und Ross und Reiter benennen).
Der Kontoauszug ist der Beweis,würde ich denen,wenn möglich telefonisch klären.
lieber per Email, Telefax oder einfachem Brief reagieren als telefonisch!!!
Ruf beim Inkasso an und teile denen mit, dass du den fälligen Betrag bereits gezahlt hast und sie sich ihre 40 Euro Gebühren nun leider vom Auftraggeber holen müssen.
Schicken würde ich denen gar nichts, da dies mit weiteren Kosten verbunden wäre, welche dir niemand erstattet!!!
ICH würde damit warten, bis ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt und DANN Widerspruch einlegen!! Gewinne ich ja, da ich meine Zahlung belegen kann.
Dann haben sie die Kosten für den Mahnbescheid auch noch selbst zu tragen!!!
grins
Stimme zu - bis auf den ersten Satz
Telefongespräche mit Inkasso Call Agenten (8 - 9 € Stundenlohn) führen m.M zu nichts
Der schlägt seine Gesprächsmappe auf und gibt weisungsgem seine konsequenzenankündigende Standartantworten.
lg
Wer mir zustimmt darf mir auch gerne einen Daumen hoch verpassen!!
grins
Warum mit Kanonen auf Spatzen schießen, wenn hier offensichtlich vom Inkassounternehmen eine unberechtigte, weil längst ausgeglichene Forderung geltend gemacht wird?