Inkasso fordert Geld. Kann ich nicht bezahlen, wie gehe ich am besten vor?

6 Antworten

Wenn sich der Gläubiger ( in Deinem Fall die Inkasso-Firma ) nicht auf einen Vergleich oder eine für Dich leistbare Ratenzahlung einlässt, so kannst Du rechtlich auch nichts dagegen unternehmen.

Schicke einfach noch mal von Deiner Seite aus ein letztes Angebot z.B. über max. 40 Euro ( notfalls auch max. 50 Euro ) monatlicher Tilgung und warte dann auf die Reaktion.

In der Zwischenzeit empfehle ich Dir ( nur für den Fall einer möglichen Zwangsvollstreckung / Kontopfändung ) die Umwandlung Deines Kontos in ein "P-Konto". Dann können die in einem möglicherweise folgenden Antrag auf Zwangsvollstreckung wenigstens nicht Deine Kohle vom Konto pfänden. ( das sagst Du denen natürlich nicht )

Denn ein ofizielles Vollstreckungsverfahren über das Amtsgericht mit anschliessender Beauftragung eines Gerichtsvollziehers ist mit weiteren ( erheblichen ) Gebühren verbunden. In diesem Verfahren könntest / müsstest Du dann bei fruchtloser Pfändung die eidesstattliche Versicherung ablegen und dann davon ausgehend weiter sehen, wie man sich mit dem Gläubiger einigen kann.

Aber auf jeden Fall UMGEHEND noch VOR Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist mit dem Gläubiger erneut in Kontakt treten und nachverhandeln.

Hier hast Du noch eine umfangreiche Übersicht, was bei einer Geldforderung durch einen Inkasso-Betrieb zu beachten ist, wie sich die Gebühren zusammensetzen und was in welcher Höhe überhaupt berechnet werden darf :

http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/

Solange Du noch nichts unterschrieben hast bzgl. der Inkasso-Forderungen, so kannst Du die Korrektheit der Forderungen erst mal in Ruhe überprüfen. ( lassen )

Hallöchen,

also ich kenne jemanden der oft Probleme wie du hast. Eine Ratenzahlung war in seiner Wunschhöhe immer möglich. Warum dein Inkasso sich so sturr stellt, kann ich nicht verstehen.

Ich würde denen nochmal ein Schreiben schicken, dass du deine Schuld begleichen möchtest, aber du nur 35 Euro zahlen kannst. Ich würde denen auch nochmal deutlich machen, dass mehr einfach nicht drin ist und wenn Sie damit nicht zufrieden sind, von dir kein Geld erwarten können. Eigentlich sollten Sie dann sagen: ich nehme was ich kriegen kann.

Ansonsten gibt es über die Arbeitsagentur/ Jobcenter auch Schuldenberater, nutze diesen Service doch, wenn du dir unsicher bist. Das kostet nichts.

Bevor die Schulden von Monat zu Monat immer mehr werden.

Vielleicht kannst du auch mit der Arbeitsagentur/Jobcenter ein Darlehen vereinbaren und die Summe komplett zahlen. Die Schulden zahlst du dann in deiner Ratenhöhe an das Jobcenter. Da musst du aber mit denen reden. Die werden sich da nicht verweigern, denn es werden sonst Mehrkosten an das Inkasso und das wird auch das Jobcenter vermeiden wollen.

Was die Unterstützung durch das Jobcenter in dieser Angelegenheit betrifft, so halte ich die Gewährung eines Vorschusses oder zinslosen Darlehens in dieser Situation für äusserst unwahrscheinlich.

Die KÖNNEN in bestimmten Notlagen zwar dahingehend helfen, aber die beschriebenen Schulden fallen nicht in diesen Ermessensspielraum der Behörde.

@luckymickie

Schöner Link, aber dann lies' auch mal, was da zum Punkt 

 - "Private Schulden während Hartz 4 Bezug " 

steht...

Und deshalb sieht es für die beschriebenen Schulden ( Inkasso wegen Fitness-Center ) mau aus.

Der Gläubiger bestimmt wie er sein Geld haben möchte. Du kannst froh sein, dass sie dir mit einer Ratenzahlung entgegenkommen. Eigentlich könnten sie alles sofort verlangen und das Geld einklagen und dann wird es noch teuerer.

Evtl  teurer für den auftraggeber und nicht für den schuldner

@EXInkassoMA

Ich kenne mich im deutschen Recht nicht aus und ob es etwas gibt, das mir als Gläubiger hilft auch Jahre später noch an mein Geld zu kommen, aber in Österreich gibt es die Mahnklage und mit dieser kann ich das Geld auch noch nach 30 Jahren eintreiben. Irgendwann wird der Schuldner sicher mal Geld haben. Auf den Kosten bleibe ich nur sitzen, wenn er über diese Zeit tatsächlich keine entsprechenden Einkünfte hat.

@Jack98765

Das bewirkt in Deutschland ein rechtswirksamer "Vollstreckungstitel" ebenfalls. Den Vollstreckungstitel kann man hierzulande im Rahmen eines amtlich / gerichtlichen Mahnverfahrens erwirken. Der ist dann ab seiner Rechtskraft auch 30 Jahre lang vollstreckbar.

Aber in der Fragestellung ist es noch nicht so weit, da die dort beschriebene Forderung in sich noch nicht verjährt ist. Die 3-jährige Verjährungsfrist einer Forderung beginnt hier erst mit Ablauf des Jahres zu laufen, in dem die Forderung entstand. Schulden aus dem Jahr 2013 können also noch bis Ende 2016 eingefordert werden, bzw. es kann dafür noch ein amtlich / gerichtlicher Vollstreckungsbescheid beantragt werden.

Im Fall der Fragestellung versucht der Gläubiger zunächst über ein Inkasso-Büro an sein Geld zu kommen. Im Gegensatz zu dem amtlich / gerichtlichen Mahnverfahren resultiert hier heraus ohne Schuld-Eingeständnis des Schuldners aber weder eine Ablaufhemmung der Verjährungsfrist, noch ein rechtlich vollstreckbarer Titel. Dazu muss auch in dieser Variante das amtlich / gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden, wenn der Schuldner seine Schuld nicht eingesteht. 

Die einzige Auswirkung der "privaten" Zahlungserinnerung oder Anmahnung ist der Umstand, ab ( beweisbarem ) Zugang dieser "Mahnung" dann u.A. Verzugszinsen auf die Hauptforderung bei weiterem Verzug seitens des Schuldners geltend gemacht werden können.

Soweit mal stark vereinfacht.

bin ich davon ausgegangen

Das sollte man sein lassen. Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die teilweise dem Schriftformerfordernis unterliegt.

Ist dir also keine Kündigung wirksam zugegangen, ist dein Vertrag nicht gekündigt.

Habe von einem Inkassounternehmen/Forderungsmanagement ein Bescheid
bekommen, dass die das Geld innerhalb von einer Woche haben wollen, rund
990 Euro.

Inkassobüros versenden keine Bescheide. Das ist eine Forderung ggf. eine Mahnung.

Also habe ich angerufen und in dem Gespräch hieß es, dass eine Ratenzahlung von 75 Euro pro Monat möglich wäre.

Du lässt aber auch kein Fettnäpfchen aus und machst so ziemlich alles falsch.

  1. Schließt man mit Inkassobüros keine Ratenzahlungen ab. Dadurch kommen nur Ratenzahlungs und ggf. Einigungsgebühren dazu.
  2. Muss man die Forderung erstmal dem Grunde und der Höhe nach sortieren. Einiges ist ggf. verjährt (2012 und älter), bzw. einige Gebühren des Inkassobüros lassen sich u.U. rausstreichen.
  3. Das Telefon ist kein geeignetes Kommunikationsmedium in Rechtsangelegenheiten.

Also brösel die 990,- € bitte mal detailliert auf und fordere vom Inkassobüro eine Gläubigervollmacht an (§ 174 BGB). Prüfe bitte auch ob alle Angaben gem. § 11a RDG in dem Inkassoschreiben vorhanden sind.

  • Aktuelle Forderungsaufstellung mal bitte durchgeben!

  • Keine Ratenzahlung mit dem Inkassobüro vereinbaren!
  • Nicht mehr telefonieren
  • Erst nach Prüfung der Forderungsaufstellungen sollte man weitere Schritte unternehmen