Inkasso Brief von Arbeitsagentur für Arbeit

5 Antworten

Warte ab, was dir die Agentur für Arbeit mitteilt.

Handelt es sich um eine interne Abteilung der Agentur für Arbeit oder ein externes Inkassounternehmen. Kosten, die für die eventuelle Einschaltung eines externen Inkassodienstleisters angefallen sind, musst du selbstverständlich nicht bezahlen.

Du bist Hartz IV-Empfänger und darüber wusste die Agentur für Arbeit logischerweise Bescheid. Sofern die Agentur f. Arbeit nun ein Inkassobüro einschaltet, verstößt es gegen die ständige Rechtssprechung und muss für die entstandenen Kosten selbst aufkommen.

  • Erschließt sich mir nicht warum hier ein Inkassobüro tätig wird, als Hartz IV Empfänger bist du quasi zahlungsunfähig, daher verstößt das Jobcenter durch die Einschaltung des IB's gegen geltendes Recht.
  • Wenn du schriftlich eine andere Zusage hast, schicke dem Jobcenter und dem IB einen Widerspruch mit dem anders lautenden Bescheid.

Ich glaube eher an die interne Inkassoabteilung. Ein externes Inkassounternehmen wurde wohl eher nicht beauftragt...

@PGInkasso

Gut möglich und würde auch mehr Sinn machen, Frage ist aber leider etwas undeutlich was das angeht.

@kevin1905

es gibt keine inkassoabteilung beim jobcenter. wenn man dort "schulden" hat, teilt das jobcenter dies durch einen bescheid mit und erwähnt im selbigen das das zollamt sich zwecks der rückforderung noch gesondert mit dem hilfebedürftigen in verbindung setzt.

wenn die arbeitsagentur/beziehungsweise das jobcenter geld zurückfordert, dann immer nur über das hauptzollamt. niemals über externe inkasso-firmen.

wenn das jobcenter dir einen schriftlichen bescheid gegeben hat, das es die volle miete von 600€ übernimmt, dann müssen sie genau diese 600€ auch übernehmen, solange kein bescheid vorliegt der etwas anderes besagt.

das jobcenter muss sich jetzt vor dir rechtfertigen und dir erstmal klar machen, warum nur 400€ statt 600€ gezahlt werden. da muss es ja eine grundlage für geben. kann dir aber auch egal sein, da du den "600€-bescheid" hast. der zählt jetzt.

lass deinen vermieter ne kopie von diesen 600€ bescheid zukommen und den vermerk das du dich darum kümmerst das die volle miete gezahlt wird.

nimm den "600€-bescheid", deinen personalausweis und am besten eine schriftliche bestätigung des vermieters das nur 400€ miete eingegangen sind und geh damit zum sozialgericht.

dort stellst du einen antrag auf vorläufigen rechtsschutz. das ist eine art vorklage, kostenlos, ohne anwaltszwang und in maximal 4 wochen erledigt. als anordnunganspruch gibst du an das du gemäß des "600€-bescheides€ eben anspruch auf kostenübernahme von 600€ montlicher miete durch das jobcenter hast.

als anordnungsgrund gibst du an das du dich durch die ungerechtfertigte kürzung der miete in einer notlage befindest, da dir da dadurch die wohnungskündigung und somit obdachlosigkeit droht.

das sozialgericht erlässt dann ein paar tage/wochen später einen beschluss, der positiv oder negativ für dich sein kann. so oder so ist er bindend. du hast keine kosten. ausser deine auslagen für hinweg/-fahrt, porto oder ähnliches.

Du kannst Mitglied beim VDK werden. http://www.vdk.de/ Der VDK hat für seine Mitglieder eigene Berater und Anwälte, die sich hervorragend mit dem Sozialrecht auskennen. Als erstes solltest du gegen den Bescheid Widerspruch einlegen und eine genaue Aufschlüsselung und Begründung der Forderung verlangen.

hab schon per email ein widerspruch eingelegt das ich wissen möchte worum es sich genau handelt da ich es nicht verstehe es kann garnicht sein da wie schon oben geschrieben die mir im oktober2011 200 euro zu wenig miete gezahlt hatten jedoch 600 euro bewilligt haten und so hab ich ja keine leistungen bekommen vom amt nur die miete ..werde nun montag nochmal ein einschreiben mit rückschein hinschicken und dienstag persönlich hier beim jobcenter nachfragen danke für den link werde ich gleich mal reinschauen

@lustigistnichts

wenn du eh dienstag zum jobcenter persönlich gehst, dann lass das mit dem einschreiben und rückschein. das ist pure geldverschwendung und beweist im ernstfall nur das du ein schriftstück abgeschickt hast, aber es beweist nicht dessen inhalt.

Lass dich bloß nicht Verar.... .Inkasso vom Amt kommt höchstens vom Zollamt die sind für diese Sachen zuständig, und die Schicken dir auch gleich ein Formular mit wo du die Zahlungsmöglichkeit in Raten hast.Wenn es ein "Echtes " Schreiben sein sollte macht sich das Amt selbst Strafbar.Solltest besser zum Amt gehen mit dem Schreiben und um Aufklärung bitten. MFG Rudi

macht sich das Amt wirklich damit strafbar? würde es dann nämlich dort wenn ich am Dienstag persönlich hingehe erwähnen

@lustigistnichts

Habe hier in diesem Forum die Frage gestellt wegen der Zuständigkeit, und die Bestätigung bekommen das für solche Sachen (Überzahlungsrückforderungen)nur das Zollamt tätig werden darf. Somit dürfte sich nochmals meinen Aussage nochmals bestätigen. MFG Rudi