Inkasso-Brief einen Tag nach Zahlung der Hauptforderung - was tun?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Fristen der Inkassos haben keine rechtliche Bedeutung und sind willkürlich (oft extra kurz, um Druck zu erzeugen und die Leute am Nachdenken zu hindern).

Die Inkassogebühr ist zu hoch, und wer sich so lange Zeit mit der Rechnung lässt, kann rein moralisch auch auf die Zahlung warten...

Allerdings gibt es ein Restrisiko, dass nach Rechnung und Mahnung Verzugskosten eingeklagt werden - Verzug könnte nach Rechnung und Mahnung tatsächlich vorliegen. Eindeutig zustehen tun einem Gläubiger aber nur Mahngebühren für Papier und Porto, sowie Verzugszins. Inkassogebühren sind umstritten und werden oft von Gerichten abgelehnt, wenn, dann nur in Höhe entsprechender Anwaltsgebühren.

Mit weiteren Inkassoschreiben ständig steigende Kostenforderungen muss man nicht bezahlen.

Wenn Verzugszins (z.Z. 5,12% für Verbraucher, sehr geringer Betrag, bei sowas weniger als 1€) und seriöse Mahnkosten (3-5€/Brief) gefordert werden, kann man die sicherheitshalber zahlen; das dürfte dieses Restrisiko nochmal deutlich senken. Am besten mit Zusatz "Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht".

Trotzdem würde ich selbst einem gerichtlichen Mahnbescheid, sollte einer kommen, widersprechen.

Du hast dich wirksam in Verzug befunden. Die Mahnung der accredis GmbH erfolgte, wie du bereits erläutert hast, per SMS. Eine Mahnung kann selbstverständlich wirksam per SMS oder E-Mail versendet werden. Eine gesetzliche Pflicht, Mahnungen postalisch zu versenden gibt es schlichtweg nicht.

Aufgrund dessen musst du die entstandenen Inkassokosten auch grundsätzlich bezahlen. 50,00 Euro sind dabei auch ein normaler Betrag. Gegen Inkassokosten kann man sich jedoch wirksam wehren. Die Rechtssprechung ist eher inkassounfreundlich, weshalb mir keine einzige Klage explizit wegen Inkassogebühren bekannt ist. Jedoch muss man mit einigen Mahnbriefen und Anrufen rechnen.

wenn Du den Link der vergangenen Frage schon einstellst, mache es doch auch und wende Dich mit allen Unterlagen wegen der Rechtmäßigkeit der Forderungen zunächst an die Verbraucherzentrale statt ans Unternehmen selber.

Faxe dem Inkasso-Unternehmen den Forderungsbrief zurück mit dem Hinweis, daß die offenen Forderung bereits überwiesen wurde. Du musst kein Datum angeben, wann du das erledigt hast. Du hast die Angelegenheit erledigt - Punkt. Somit ist die Inkassoforderung gegenstandslos. Sollten trotzdem noch Briefe kommen, widerspreche diesen schriftlich - und zwar jeden einzelnen. Dann sollte dir eigentlich nicht passieren.

Ein Brief pro Inkassobüro reicht aber (Der Widerspruch ist eine eindeutige Willenserklärung). Brieffreundschaften mit denen zu führen geht nur ins Geld, Textbausteinbriefe kann ich abheften und gut ist.

Mahnbescheid abwarten. Dann sofort Widerspruch mit Einschreiben einlegen. Weck keine schlafenden Hunde, wie Du selbst erkannt hast! Vielleicht passiert nichts.

LGsandra