Inkasso bei Hartz 4 - was tun?
Hallo, vielleicht weiß jemand eine sinnvolle Lösung -
die Scheibe meines KFZ hatte einen Riß und mußte erneuert werden, ich beauftragte ein Unternehmen, das ich in den letzten 10 Jahren bereits zweimal für ähnliche Fälle hatte und welches immer gut gearbeitet hatte, vor allem aber mir immer die 150 €Selbstbeteiligung rausrechnete = Gutschrift darüber schrieb.
Diesmal jedoch schien es nicht zu funktionieren, meine Versicherung zog erstmal 20 % ab, da ich mich an einen Dienstleister gewandt hatte, mit dem sie nicht als Partner zusammenarbeitete. Dann zogen sie meine 150 € ab und erstatteten von ca. 600 € Gesamtrechnungssumme dem Autoglasunternehmen nur ca. 330 €. .
Der Autoglaser wandte sich aber gar nicht mehr an mich, was jetzt offen sei und wie weiter verfahrten, sondern gute 10 Tage nach dem Schreiben der Versicherung erhielt ich sofort ein Schreiben eines Inkasso- Unternehmens, das der Autoglaser beauftragt hätte, welches direkt 50 € an Gebühren aufschlug und mir eine Frist zur Zahlung auf ihr Konto innerhalb von 5 Tagen forderte.
Die Gutschrift über 150 € wurde r nicht erwähnt und der Autoglaser hatte auch nur auf seiner Rechnung geschrieben, falls eine Versicherung etwas nicht bezahlt, sei der Rest " umgehend " vom Auftraggeber zu begleichen, ohne terminliche Konkretisierung.
Muss ich mir das gefallen lassen, 12 Tage nachdem ich von der Versicherung er- fahren habe, was sie zahlt und was nicht, mit einem Inkasso- Büro verhandeln zu müssen ?
Und- was ist wenn ich als Hartz 4 - Empfänger nicht zahlen kann, selbst wenn ich wollte ? - Wer kann raten, was man in einem solchen Fall tun sollte- eine Zahlungs modalität ( Mini- Rate ) aushandeln ?, den Abzug der 150 €- Gutschrift ( die ich schriftlich habe ) von der Gesamtforderung verlangen= die Höhe der Forderungssumme bestreiten ??
Was, wenn ich mich nicht rühre - von wegen Hartz 4 ist nicht pfändbar etc. - was folgt dann ? ( was genau führt bei Creditreform / Schufa zu einem Eintrag , wann wird ver- sucht, zu pfänden etc. etc.? ) Ist schon die Aktivität des Inkasso- Unternehmens allein, egal wie es ausgeht, der Grund für einen Schufa- Eintrag ?
Ich hoffe, jemand kann etwas Klarheit hier rein bringen.
7 Antworten
Leider hast du vorher nicht alles abgeklärt. Du hast anscheinend eine neue Versicherung mit Werkstattbindung. Die ist etwas günstiger, zwingt dich aber, einer Werkstatt nach Wahl der Versicherung zu beauftragen.
Die Gutschrift über die Selbstbeteiligung war Betrug - darauf hast du wirklich keinen Anspruch.
Jetzt das Gute: Die Inkassogebühren brauchst du nicht zu bezahlen, wenn du direkt an die Werkstatt überweist. Evtl. kannst du mit denen eine Zahlung in 2 oder 3 Teilbeträgen vereinbaren. Lass dich nicht ans Inkassobüro verweisen - die würden in jedem Fall erst ihre Gebühren abziehen und bei Ratenzahlung noch weitere aufschlagen.
Pfändung und Schufa-Eintrag wären erst nach Gerichtsbeschluss - Vollstreckungsbescheid möglich. Das führt dann bei Zahlungsunfähigkeit zur EV.
Das mit der Gutschrift war Versicherungsbetrug - auch für Laien erkennbar. Offensichtlich hat das jemand der Werkstatt "abgewöhnt". Jedenfalls sollte man das nirgends erwähnen.
Wenn du der Werkstatt Geld schickst, wird die das ganz sicher nicht zurückweisen. Auf eine Ratenzahlung muss sie sich nicht einlassen. Schick sofort soviel du kannst und den Rest spätestens in 4 Wochen. Darüber informierst du die Werkstatt und schreibst dazu, dass sie die Inkassofirma nicht weiter bemühen brauchen, da du direkt zahlst und deren Gebühren nicht übernehmen wirst.
Dem Inkasso schreibst du nach der Überweisung, dass der Fall erledigt ist und du deren Gebührenforderung nicht anerkennt. Üblicherweise kommen noch 2 - 3 Drohbriefe, die man ruhig abheften kann.
Danke für Deine Antwort, also es ist jetzt klar, ich wende mich an den Autoglaser. Aber ist es ein Fehler, die Rechtmäßigkeit der Forderung generell anzuerkennen vor dem Hintergrund, dass ich nun mal nicht alles in einer Summe zahlen kann und er eine Ratenzahlung evtl ablehnt ? was passiert dann / kann dann auf mich zukommen ?
Die Forderung brauchst du nicht anerkennen - die besteht und ist unstrittig.
Er könnte das Inkassobüro weiter Druck machen lassen - geschenkt - die brauchste nicht bezahlen.
Er könnte einen Mahnbescheid beantragen - dann wirds teurer denn die Gebühren musst du zahlen.
Mein Rat: Zahle heute noch soviel du kannst. Dann ruf morgen die Werkstatt an, entschuldige dich, dass es so blöd gelaufen ist und sag ihnen wann der Rest kommt. Wenn die sich stur stellen, hast du Pech und solltest dir das Geld schnellstens besorgen und zahlen. Wenn dir das bei so kleinen Beträgen nicht möglich ist, solltest du das Auto verkaufen.
Ok, danke für die Hinweise. Mittlerweile habe ich mir das Geld leihen können und werde es in einer Summe an die Werkstatt überweisen.
Trotzdem nochmal nachgefragt wegen der Gutschrift: die Rechnung an mich lautete auf 600 €, auf einem weiteren Blatt stand Abtretung ( Zession ) einer Forderung an den Autoglaser über 450 €, als drittes gibt es , ebenfalls schriftlich, einen Preisnachlass in Form einer Gutschrift.
Erstattet hat der Versicherer 330 €. Ich müsste also die fehlenden 270 € an den Autoglaser zahlen.
Könnte ich jetzt nicht den vom Autoglaser gewährten Preisnachlass in der Art ihm gegenüber ins Spiel bringen, dass ich einwillige, von der Versicherung nicht übernommene Kosten zu begleichen, aber abzüglich dieser Gutschrift ? Sie ist doch immerhin schwarz auf weiß vorhanden und nicht auf mein Verlangen hin ausgestellt worden.
Wer hindert das Unternehmen, mir eine Gutschrift auszustellen und vor allem: warum sich nicht darauf berufen bzw ihn drauf festnageln ?- Am Ende hat er nämlich die Rechnung so geschrieben, dass er mit 450 € bezahlt war und ich lege die 150 €, die ich mitüberweise,noch oben drauf und dabei habe ich eine Gutschrift darüber. Das ist der Punkt, der mich noch beschäftigt.
Wenn das mit der Gutschrift andererseits nicht ok wäre, hat der Autoglaser dann nicht selbst was zu befürchten, wenn ich das mal anderweitig zur Sprache brächte ?
Wenn du die Gutshrift schriftlich hast .... du zahlst die Rechnung abzügl. Versicherungsleistung abzügl. Gutschrift.
Ihr betrügt dann die Versicherung um 30 Euro. Die Werkstatt hat kein Interesse diese Tatsache öffentlich zu machen ;-)
Zur rechtlichen Sache zwischen der Versicherung, dem ausführenden Unternehmen und dir kann ich dir keinen konkreten Rat geben.
Aber zu den restlichen Fragen schon:
Ich empfehle dir, beim Amtsgericht deiner Stadt einen Rechtspfleger aufzusuchen. Frag ihn, ob er dir in dieser Sache weiterhelfen kann. Rechtshelfer sind auch mit der Aufgabe der Beratungshilfe betraut. Diese benötigen ja vor allem Menschen wie du, die sich nicht mal eben aus Kostengründen mit einem Anwalt auseinandersetzen können.
Die Grundsicherung ist nicht pfändbares Einkommen, also keine Angst vor Pfändungen. Um ganz sicher zu gehen, kannst du dein Konto in ein P-Konto umwandeln lassen.
Auch zum Schufa-Eintrag kann ich dir leider nicht weiterhelfen, aber das weiß vielleicht auch der Rechtspfleger.
Ich wünsche dir alles Gute!
Was soll denn da ein Rechtspfleger ausrichten? Er hat die Scheibe in Auftrag gegeben ud muss sie bezahlen. Wenn er einn TK-Versicherung mit SB hat, ist auch dieser berechtigt. Die bisherigen Nebenabreden waren BETRUG
Hier hat der Hans recht.
In aller Kürze:
(Negative) SCHUFA-Einträge sind ausschließlich dann möglich, wenn dem Gläubiger das Einverständnis zur Übermittlung von Daten an die SCHUFA erteilt wurde ("SCHUFA-Klausel"). Da dies i.d.R. nur bei Dauerschuldverhältnissen der Fall ist, halte ich es in Ihrem Fall für unwahrscheinlich.
Wenn in dem Vertrag zur Kfz-Versicherung eine "Werkstattbindung" vereinbart ist, kann der Versicherer vorgehen wie geschildert. In einem anderen Fall wäre die Kürzung angreifbar.
Eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Gläubiger (oder dessen Inkassounternehmen) ist hinsichtlich Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse sicherlich möglich, da naheliegend.
Eine Pfändung ist nach richterlichem Erlass eines vollstreckbaren Titels möglich. Die übliche Reihenfolge wäre Mahnbescheid => (Widerspruch => Zivilverfahren =>) Vollstreckungsbescheid => Pfändung.
zu3. Eine Ratenzahlung oder überhaupt eine Zahlung ans Inkasso ist nicht zu empfehlen, da die dann noch mehr Gebühren aufschlagen und man die Schuld ewig nicht getilgt bekommt.
Besser alles oder 2-3 Teilzahlungen an die Werkstatt überweisen - ohne Gebühren.
Und wenn wir es hier mit einem Factor zu tun haben?
Dann muss er die Abtretung nachweisen und darf keine zusätzlichen Gebühren erheben. Habe ich im Leben noch nicht erlebt - außer bei Ärzten und da steht das schon auf der Rechnung.
Sobald der Gläubiger die Sache an den Inkassounternehmer abgetreten hat, beschränken sich die Antworten des Gläubigers auf "Sorry, wir haben die Sache unserem Inkassounternehmen übergeben."
Gibt es einen Vertrag mit der Scheibenfirma? Wenn ja, ist da ein Preis vereinbart? Gibt es überhaupt eine Rechnung oder wurde ohne Rechnung direkt ein Inkasso-Unternehmen beauftragt? Wirklich die Sachlage beurteilen kann nur ein Jurist. Wende dich an eine Verbraucherzentrale. Im ersten Schritt solltest du generell (schriftlich) bestreiten, dass überhaupt eine wirksame Forderung vorliegt. Nach deiner Kenntnis hat die Versicherung ja nach ortsüblichen Sätzen vollständig bezahlt.
Einen Vertrag gab es so nicht, der Auftrag wurde mündlich / telefonisch erteilt, es wurde eine Rechnung an mich gesendet ( für meine Unterlagen, da die Ab- rechnung, wie zuvor besprochen, direkt zwischen Autoglaser und meiner Versicherung stattfinden sollte.)
In der Rechnung steht auch der Passus, wenn die Versicherung nicht alles erstattet, muss ich als Kunde den Rest zahlen, insofern kann ich da wohl kaum die Rechtmässigkeit der Forderung bestreiten, nur, wie andere schrieben, werde ich direkt mit dem Autoglaser verhandeln und nicht mit dem Inkasso- Büro und hoffe, dass er sich darauf einlässt.
Autoreparaturen werden normalerweise nur gegen sofrtige Zahlung ausgeführt. Der Betrag ist also sofort fällig. Eine Mahnung ist da nicht erforderlich.
(Nebenbei hast du vorher Versicherungsbetrug begangen, wenn du dir nebenher eine Gutschrift ergaunerst)
Wenn du als Hartz IV-Empfänger niht zalen kannst, kann der Gläubiger auch den Auto pfänden. Das is ja nicht etwa gegen die Pfändung geschützt, da nicht lebensnotwendig
Natürlich wird der SCHUFA mitgeteilt, dass du vertrgsgemäße Zahlungen NICHT leistest, und dich auf deinen unpfändbaren Status berufst.
Der Hans schreibt mal wieder Unsinn. Pfändung und Schufa-Eintrag gibts nur mit Gerichtsbeschluss.
Ich habe mir keine Gutschrift " ergaunert ", sondern der Autoglaser hat mir das von sich aus vorgeschlagen, wobei er sagte, er kann mir die Selbstbeteiligung heraus- rechnen, aber weiter nix dazu meinte, daher vermutete ich nichts unlauteres dahinter.
Zu der Rechnungsstellung: Es war ein mobiler Dienst, und es war im Vorhunein abgesprochen, dass er mit der Versicherung direkt abrechnete, ich also mit Zahlungen an ihn zunächst mal gar nichts zu tun haben würde. Daher habe ich das Schreiben der Versicherung gar nicht detailliert angeschaut, weil ich eben davon ausging, dass alles erlrdigt sei, was bei bisherigen Glasschäden auch immer der Fall war.
Erst bei eintreffen des Schreibens seitens des Inkasso- Büros habe ich gemerkt, dass da etwas nicht stimmt. Nur meine ich, da ich mit dem Autoglaser ein sehr gutes Verhältnis hatte, er hätte mir zumindest eine Mahnung schreiben können.
Das mit der Gutschrift hat der Reparaturdienst mir von sich aus angeboten - als ich ihn auf die Selbstbeteiligung ansprach, kam der Satz. hast du nix mit zu tun, die rechne ich raus. Da ich Laie bin, freue ich mich über so was und gehe davon aus, dass er mir keine unlauteren Sachen vorschlägt.
Du meinst also, wenn ich mich nun meinerseits an den Autoglaser wende, muss ich nicht mit dem Inkasso- Büro verhandeln und kann auch dessen Gebühren ignorieren ?
Was aber ist, wenn der Autoglaser mein Kontakt- Ersuchen kategorisch zurück- weist und mir sagt- alles nur noch über das Inkasso- Büro, muss ich mich darauf einlassen, oder kann ich dann sagen ( was durch den Brief an Ihn auch dokumentiert wäre ). er habe mein Zahlungsangebot zurückgewiesen ?